Keine Verschärfung der Schwangerenkonflikberatung bei Abbrüchen aus medizinischen, psychischen oder kriminalistischen Gründen auch bei Spätabtreibungen
Eltern mit der Diagnose eines schwerbehinderten Kindes, stehen, egal zu welchem Zeitpunkt der Schwangerschaft vor einer schweren Entscheidung. Die Eltern in dieser Situation zu einer Beratung und sogar zu einer 3 tägigen Wartezeit zu verpflichten heißt, ihnen die Urteilfähigkeit, über die eigene Leistungsfähigkeit mit einem schwer- oder schwerstbehinderten Kind leben zu können abzuerkennen. Dies ist meiner Meinung nach ein Engriff in die Grundrechte der Menschen. Mit einer besseren Förderung behinderter Menschen kann ihre Anerkenung in der Gesellschaft nicht nachhaltig verbessert werden, abgesehen davon, dass die dafür notwendigen Mittel nicht zu Verfügung stehen. Gesellschaftliche Werte lassen sich nicht mit Hilfe von Gesetzen ändern.
Letztendlich ist es doch egal welche Gesetze in Deutschland beschlossen werden. Wenn eine Frau das Kind nicht zur Welt bringen möchte, dann wird sie es nicht tun!
Ich erinnere mich an die (Grusel) Geschichten aus früheren Zeiten. Da gab es die sogenan...
Verschiedene Punkte wurden hier bislang vernachlässigt:
Ein Spätabort bezeichnet meines Wissens die vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft nach vollendeten 14 Schwangerschaftswochen. Im Rahmen der Fristenregelung ist nach diesem Zeitpunkt kein Schwa...
Ich möchte nicht die verfassungsrechtlichen Aspekte , auch in ihrer historischen Begründung wiederholen ( Stichwort Euthanasie).
Eine kurze, sehr private Anmerkung. Für meinen körperbehinderten Sohn offenbaren einige Statements die grundsätzliche Eins...
Gerade WEIL die Entscheidung, wie man mit einer möglichen Behinderung umgeht (mal abgesehen davon, dass die Diagnosen nicht immer stimmen) so schwer ist, macht die "Verschärfung", die sicherstellen will, dass Eltern den Raum haben, Entscheidungen bewus...
Ich möchte meinen Vorrednern, Herrn Havemann und Frau Ehrig, Recht geben (und ich bin eine Frau, darf also mitreden
).
Ich halte die Beratungspflicht und die Bedenkpause vor einer Abtreibung für absolut notwendig, egal ob das Kind behindert ist oder ...
Ich werde diese Petition nicht mitzeichnen.
Trotz, dass ich eine "Betroffene" bin und mich im zarten Alter von 18 zu einem Spätabbruch entschied, muss ich Nutzer37209 recht geben. Die psychische Belastung ist enorm. Die Beratung, die man durchlaufen mu...
Der Staat hat nicht nur das Recht, er hat sogar die Pflicht, Menschen vor schweren Fehlern und ungesetzlichen Handlungen zu bewahren.
Abtreibung verstößt gegen das Grundgesetz! Noch viel stärker verstößt es gegen das Grundgesetz, einen lebensfähigen Em...
Ich denke, eine Frau, die abtreibt - egal, ob behindert oder nicht - wird das nicht leichtfertig machen, sondern sich gut überlegen, ob sie nicht doch das Kind irgendwie ernähren, betreuen etc. kann.
Wenn sie zu dem Schluss kommt, dass sie es nicht sch...
Jeder Mensch hat das Recht auf leben, das gilt auch für ungeborene. Und es ist doch der Fehler der Gesellschaft wenn sie nicht mit Menschen mit Beeinträchtigungen umgehen können. Es ist unsere Ellenbogengesellschaft die es Menschen schwer oder unmöglic...
Der Körper eines Menschen gehört zweifelsfrei ihm und ihre Denkweise ist geradezu grotesk!Das kind gehört zum Körper der Mutter und scheinbar sollen Frauen von Ihrem Recht am eigenen Körper von selbsternannten Lebensschützern,im zuge gesellschaftlicher...
Es geht hier nicht darum, einer Frau, die sich in einer schwierigen Situation befindet, Vorwürfe zu machen. Aber gerade das erfordert es doch, dass sie Beratung bekommt, um mit der Situation klarzukommen - am besten sollte man den Vater des Kindes und ...
Es geht gar nicht mal in 1. Linie um die Watezeit, diese hat man sowieso. Zumindestens eine Nacht, aus oraganisatorischen und logistichen Gründen. Es geht eher um die Beratungspflicht. Es wird einem - unabhängig vom individuellen Bedürfnis - eine Bera...
Wir reden hier doch über die Gesetzliche Regelung in der BRD und nicht über kirchlich soziale Ansichten!Wenn jemand sich innerhalb dieser Gesetzlichen Fristen bewegt ist das kein Töten sondern die Inanspruchnahme einer Regelung die der Deutsche Bundest...
Ich finde es unverständlich, wie man ein Kind -egal ob es behindert ist oder nicht- überhaupt töten kann und darf! Ich habe mit Schwerbehinderten gearbeitet und mein bester Freund hat ein Kind, das schwerbehindert ist. Ganz besondere Menschenwesen. Lie...
Was soll das denn sonst sein, als eine Bevormundung!Glauben sie nicht das eine Frau das selber entscheiden kann, ohne das sich der Staat da einmischt.Es soll Druck auf die Frauen ausgeübt werden.So sehe ich das.Und das geht den Staat gar nichts an!Gibt...
ich weiss nicht, ob Sie mich ganz richtig verstanden haben: ich will keiner Frau vorschreiben, ob sie ein behindertes Kind abrteibt oder nicht, wie Sie ganz richtig schreiben, bin ich schon aufgrund meines Geschlechts höchst ungeeignet dafür (aber auch...