Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...Die Regelleistung von von Hartz IV in Zukunft der Inflationsrate anzupassen
Wenn wir im Durchschnitt eine Infaltionsrate von Jährlich 1 % haben und eine Anpassung von der Regelsäatze von 0,5 Jahrlich haben, wird die nötige Menge an Gelde in 30 Jahren ca. 474 Euro betragen. Der in Regelsatz der Hartz IV Leistung bei 100% würde dann allerdings nur ca. 410 Euro betragen.
Hans-Werner Sperber Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.05.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, der Bundestag möge beschließen, die Regelleistung von Hartz IV
in Zukunft der Inflationsrate anzupassen.
Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen an, dass der Regelsatz bei einer
angenommenen Inflationsrate von 1% schon in einigen Jahren deutlich hinter dem
nach der Preisentwicklung notwendigen Bedarf zurückgeblieben sein werde.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsaus-
schusses eingestellt. Sie wurde von 1.572 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gin-
gen 736 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe eine Stellungnahme des Bundesministe-
riums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt. Darin erläutert das BMAS im
Wesentlichen die geltende Rechtslage.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die vom Petenten eingereichten
Unterlagen Bezug genommen.
In seiner parlamentarischen Prüfung kommt der Petitionsausschuss zu folgendem
Ergebnis:
Die Bemessung der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß § 20
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) folgt der Bemessung der sozialhilfe-rechtli-
chen Regelsätze nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlage
für die Regelsatzbemessung sind die tatsächlichen, statistisch ermittelten
Verbrauchsausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgruppen auf Grundlage
der vom Statistischen Bundesamt im fünfjährigen Turnus durchgeführten
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS).
In den Jahren zwischen der jeweils neu durchzuführenden EVS werden die Regel-
leistungen im Einklang mit der aktuellen Rentenwertentwicklung fortgeschrieben.
Damit wird ein Gleichklang der Entwicklung von sozialen Leistungen in Deutschland
sichergestellt und gewährleistet, dass Empfänger von Leistungen der Grundsiche-
rung ein Leben vergleichbar zu anderen Bürgern mit niedrigem Einkommen führen
können. Diesem in § 20 Absatz 4 Satz 1 SGB II normierten Anpassungsmechanis-
mus kommt vor dem Hintergrund des Erhebungszeitraums einer EVS eine hohe
Bedeutung zu.
Die Regelleistung ist gemäß § 20 Absatz 4 Satz 2 SGB II i.V.m. § 28 Absatz 3 Satz 5
SGB XII an die entsprechende Auswertung der EVS geknüpft. Methodische Beden-
ken gegen die Festsetzung der Regelsätze anhand dieses Statistikmodells bestehen
nicht (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG 18.12.1996 5 C 47/95, BVerwGE 102,
366). Das Bundessozialgericht hat am 23. November 2006 entschieden, dass die
gesetzliche Höhe des Arbeitslosengeldes II nicht gegen das Grundgesetz verstößt
und die vom Gesetzgeber gewählte Art der Bedarfsermittlung und deren Ergebnis
verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind.
Eine Anpassung der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes an die
Inflationsrate käme einer Dynamisierung gleich. Unabhängig von der tatsächlichen
Unmöglichkeit einer kurzfristigen formalen Umsetzung spricht gegen eine ständige
aktuelle Anpassung des Regelsatzes an Preisschwankungen insbesondere, dass
diese für den Leistungsempfänger zu nicht vertretbaren Unsicherheiten führen
würde, da der Regelsatz keine verlässliche Größe mehr wäre. Überdies wäre es ein
Irrglaube zu meinen, durch ein solches Modell regelmäßig signifikante Steigerungen
des Regelsatzes erreichen zu können. Im Fall einer Koppelung müssten nämlich
nicht nur Preiserhöhungen, sondern auch Preissenkungen berücksichtigt werden.
Erfahrungen haben überdies gezeigt, dass massive einzelne Preiserhöhungen nicht
zwingend nennenswerte Effekte auf die Gesamtinflation haben. Über die EVS hin-
gegen kann der Regelsatz im Abstand von fünf Jahren hinreichend auf inflationäre
Entwicklungen reagieren, berücksichtigt dabei aber besser die Entwicklung gerade
auch bei denjenigen Warengruppen, die für Menschen mit niedrigem Einkommen
relevant sind, und schafft durch die jährlichen Anpassungen ein ausgewogenes Ver-
hältnis von verlässlichen Regelsätzen und Anpassung an die Veränderungen der
Lebensbedingungen.
Ein Rechtsanspruch auf eine kontinuierliche Anpassung der Regelleistung nach
einem bestimmten Mechanismus, etwa dem Ausgleich der Inflationsrate, besteht
nicht. Schließlich besteht beispielsweise auch hinsichtlich der Entwicklung der Löhne
und Gehälter kein subjektiv-öffentliches Recht, das eine Anpassung der Löhne an die
Inflationsrate im Sinne einer Verhinderung von Reallohnabbau - oder andere
Indikationen erzwingen könnte. Auch würde eine Berücksichtigung aktueller Preis-
steigerungen bei der Anpassung der Regelsätze und Regelleistungen zu einer unge-
rechtfertigten Besserstellung der Transferleistungsempfänger gegenüber den
Erwerbstätigen und Rentnern führen und damit den Gleichklang der Entwicklungen
von Sozialleistungen in Deutschland in Frage stellen.
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht
für eine Gesetzesänderung im Sinne des Petenten auszusprechen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.
Heute war ja im TV / Kontraste wieder mal ein toller Bericht zu unserer Regierung und den falschen Rüstungsausgaben.
Dies alles trotz Warnung von Fachleuten.
Milliardenausgaben mit der Hoffnung dass ein paar Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Also wieder ...
Eigentlich ist diese Petition eine Schande!!
Die Politiker stecken ihre Nase in jeden Mist. Bis hin zu Verordnungen über Klopapier.
Dagegen sind sie unfähig, menschlich, vernünftig und sinnvoll für ihre Bürger zu sorgen.
BEWEIS: Es ist genug Gel...
AUSFÜHRLICH UND GUT, DANKESEHR COUNSELOR !!!
Frage an das Forum
Gab es heute eine neue Ausgabe der Blöd Zeitung auch zu diesem Thema?
Hat sie zufällig jemand aus der Mülltonne geholt und die Propaganda gelesen?
Wer die neuesten Unwahrheiten kennt kann sie mir Bitte in mein Privatfach Mailen damit...
Anwaltsverein: Viele Rechtsfragen bei Hartz IV unklar
Der Berliner Anwaltsverein sieht bei Hartz IV noch erheblichen Klärungsbedarf. Viele rechtliche Fragen seien völlig ungeklärt. "Die Gesetze geben einen großen Ermessensspielraum", sagte Vereinschef...
Man möge doch bitte aufhören zusagen die H4-Front formiert sich, es wird bald die Welle des Protestes über Deuschland brechen und man werde diese Tage (Welle) nie vergessen!
Es werden doch weiterhin die Sozialleistungen in Anspruch genommen und dieses ...
Die Fehleinschätzungen kommen durch die Medien und Politiker die mit Hartz4-Essensplänen aufwarten zustande. Jaja, es gibt genug Arbeit... man brauch nur zuzugreifen
. Welcher Politiker war es gleich noch, der sagte " von einem Stundenlohn um 5,-Eur...