Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass in Bewilligungs- und Änderungsbescheiden für Alg II (Hartz IV) Empfänger die Beträge für Unterkunft und Heizung sowie Nebenkosten genau aufgeschlüsselt werden.
Als Hartz IV-Empfänger muss man sich darauf verlassen, dass das Alg II richtig berechnet wird. Es erfolgt keine Aufschlüsselung der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Nebenkosten, diese werden nur im Gesamtbetrag genannt.
Findet kein Verantwortlicher der BA ein paar erklärende Worte hierzu?
@ Michael Schmidt
Überflüssige Haarspalterei von ihnen, denn ich schrie überwiegend.
Mal ne Frage. Ich stehe jetzt etwas als nicht Betroffener auf dem Schlauch. Die einen sagen es ist alles aufgeschlüsselt, die anderen sagen nein. Kann es sein, dass es von region zu Region unterschiedliche Bescheide gbt?
Was soll man denn in den Bescheiden bitteschön noch weiter aufschlüsseln???
Wer lesen kann, befindet sich in der glücklichen Lage diese Aufschlüsselung auch zu erkennen.
Es wird derzeit ganz klar zwischen Regelleitung, Kosten der Unterkunft und Heizung...
@engarde
Wenn ich so nachdenke über deine Schlussfolgerungen komme ich zu dem Ergebnis, das BSHG war um Meilen besser. Willst du das eventuell wieder haben? Oder schwebt die, außer dem Grundeinkommen, noch eine bessere Lösung vor? Ganz ehrlich ich trau...
Vor einigen Minuten habe ich mit Hilfe der Onlinerechner versucht, den Betrag zu ermitteln, der einer Alleinerziehenden mit Säugling zustünde. Ohne Miet-Heiz- und sonstige Kosten.
Jedes Bundesland hat andere Regelsätze, erfuhr ich da. Jede Kommune sche...
