Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... § 30 SGB II wird wie folgt geändert:
Der aktuelle § 30 SGB II:
Ich halte diese Petition für einen fadenscheinlichen Versuch die Kosten des Arbeitsamtes zu minimieren.
Denn die wenigsten erwerbstätigen Arbeitslosen haben ein Einkommen von über 800 € Ist ja auch verständlich wenn selbst Festangestellte heut zu Tage...
Der Petent meint:
Keine Mitzeichnung!!!
Bin es wirklich Leid ständig sich im Kreis drehende Petitionen dieser Art zu sehen und zu diskutieren. Dieses Zerpflücken vom SGB II in Kleinkrämerei ist unerträglich geworden.
Die meisten Aufstocker haben aber nur die 800,-€.
Warum soll man da nun schon wieder kürzen?
Nein, das zeichne ich nicht mit, auch wenn es mich besser stellen würde (so um die 10,-€
)