Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Hinzuverdienstgrenze des nicht anrechenbaren Einkommens von ALG II-Empfängern von derzeit 100,00 Euro auf mindestens 250,00 Euro zu erhöhen.
Durch die Erhöhung des Freibetrages auf mindestens 250,-€ monatlich wird der Schwarzarbeit entgegengewirkt. Gleichzeitig erhöht man die Arbeitsbereitschaft der ALG II Empfänger erheblich. Derzeit sind vom Verdienst 100,-€ anrechenfrei, darüber hinaus erzieltes Einkommen wird mit 80 v.H. angerechnet. Somit wird dem Arbeitswillen entgegengewirkt. Wieso sollte jemand arbeiten gehen, wenn er faktisch kaum etwas von seinem Verdienst behalten darf. Diese Praxis trägt zur weiteren Arbeitsverweigerung der ALG II beziehenden Bevölkerung bei und motiviert sicherlich nicht eine Arbeit aufzunehmen.
DAGEGEN!
Bitte keine weitere Subventionierung von Billigst-Löhnern, die vom eigenen Erwerb nicht ohne Staatszuschuss leben können.

Ich finde die Begründungen der Kanzlerin größtenteils absurd warum es keine flächendeckenden Mindestlöhne geben soll.
Meiner Meinung nach will sie so nur die Stimmen der mittelständischen Betriebe holen, ein klassisches Eigentor, und ein Grund mehr für...



Wer arbeitet denn für 1.200 Euro Brutto in Vollzeit - bei einer 40 Stundenwoche sind dies gerade mal 6,92 Euro pro Stunde.
Das grenzt doch an Lohnwucher (§ 291 Abs. 1 Nr. 3 StGB -> Notlage Bedürftigkeit / Hartz IV), denn der übliche (bzw. t...
@Nutzer 46136,
ihre Rechnungen sind soweit richtig. Aber addieren sie bitte immer 100,-€ Freibetrag dazu.
Beispiel: 1200€ Einkommen =180,-€ + die 100,-€ Freibetrag. Macht also 280,-€ die nicht als Einkommen angerechnet werden.
edit.: gerechnet wird ...
Der vom Pendenten angesprochene Freibetrag ist laut § 11 SGB II eine Pauschale für "Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen ...
