18.05.2012

petition24

Arbeitslosengeld II - Keine Anrechnung von Unfallrenten bei Arbeitslosengeld II-Empfängern als Einkommen

Status: in der Abstimmung Lief bis vor 5 Monate

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Unfallrenten Im Arbeitslosengeld II Verfahren nicht als Einkommen angerechnet werden.

Ich schließe mich der Meinung des Deutschen Sozialgerichtstages an, dass Unfallrenten mit Schmerzensgeldzahlungen gleichgestellt und somit nicht mehr als Einkommen berücksichtigt werden sollten. Die Unfallrente dient m.E. (abweichend von der Meinung des Bundessozialgerichts) überwiegend dem Ausgleich eines erlittenen immateriellen Schadens und muss daher zumindest teilweise berücksichtigungsfrei sein.

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@ Tracy

Genau das war auch meine Überlegung, deshalb habe ich hier mitgezeichnet.  Zwinkernd Zu seiner berufsbedingten Behinderung, die er bis zum Lebensende zu tragen hat, kommen dann noch die finanziellen Einbusen, die er sowieso schon erfährt. Zusätzlich ...

Ich muss mich korrigieren- ich zeichne nun doch mit, weil die Unfallrenten zwar auch als Einkommen zu sehen sind, jedoch niemals das durch den Unfall entgangene Einkommen ersetzen können. Arbeitslosengeld II Bezug ist ohnehin lediglich ein Existenzmini...

Zitat von: Jedermann am 20. November 2011, 22:26:39
Ich gestehe ein, dass dieaktuelle Lösung nicht für alle H4ler passt, weil es auch Menschen trifft, die nicht vermittelbar sind - aber da ist eher eine Verbesserung der Vermit...

Zitat von: vori am 21. November 2011, 03:50:10
Zitat von: Lalune58 am 20. November 2011, 23:28:02

Eventuelle zusätzliche Kosten die auf Grund des erlittenen Schadens entstehen, hätte er dann selber au...

Zitat von: Lalune58 am 20. November 2011, 23:28:02

Eventuelle zusätzliche Kosten die auf Grund des erlittenen Schadens entstehen, hätte er dann selber aus seinem Hartz IV Regelsatz zu bezahlen. Da würde ich dann eher eine schl...

Zitat
rupert1159
Naja, den Namen ,den kann man sich aussuchen: letzter Anker,Grundsicherung,ist ja einerlei:
wenn SOVIELE im sozialen Netz hängen, kann und darf kein Platz für Dinge sein, die über das absolut notwendige hinausgehen.Und es muss dann h...

Zitat von: rupert1159 am 03. November 2011, 20:39:03
ALG II ist der letzte Rettungsanker für die,die sonst betteln gehen müssten oder obdachlos würden bzw. verhungern müssten.

Vor vielen vielen Jahren war das mal bei ...

Dieser Beitrag wurde vom Moderator gelöscht, da er in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Thema der Petition stand.
Bitte beachten Sie die Richtlinie.

Dieser Beitrag wurde vom Moderator gelöscht, da er offensichtlich unsachlich war.
Bitte beachten Sie die Richtlinie.

Zitat von: Wuttier am 08. November 2011, 22:51:28
Aus der Petitionsbegründung:
Zitat
Bis 2004 wurden Unfallrenten in der Sozialhilfe nicht als Einkommen berücksichtigt.
Das habe ich jetzt erst gelesen und wusste ich ...

Aus der Petitionsbegründung:

Zitat
Bis 2004 wurden Unfallrenten in der Sozialhilfe nicht als Einkommen berücksichtigt.
Das habe ich jetzt erst gelesen und wusste ich nicht.
Deshalb Mitzeichnung!

Zitat von: Rettungshelfer am 08. November 2011, 07:46:56
Das Thema scheint sich wieder, wie oftmals bei sozialen Fragen, in die Aspekte Moral und Recht zu teilen.

Man wird, solange die Kassen leer sind und die Politik damit du...

Zitat von: Rettungshelfer am 08. November 2011, 07:46:56
Das Thema scheint sich wieder, wie oftmals bei sozialen Fragen, in die Aspekte Moral und Recht zu teilen.

Man wird, solange die Kassen leer sind und die Politik damit du...

Das Thema scheint sich wieder, wie oftmals bei sozialen Fragen, in die Aspekte Moral und Recht zu teilen.

Man wird, solange die Kassen leer sind und die Politik damit durchkommt, keine derartige Veränderung vernehmen, weil Recht nichts mit Moral zu tun...

Wieso nicht eigentlich die gesetzliche Unfallversicherung komplett abschaffen. Machen wir doch einfach alles platt. Am besten einfach weg mit dem sozialen Mist. Zurück ins neunzehnte Jahrhundert ist die neue Devise.  Augen rollen

laut SGB 7

Zitat
§ 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches
1.    mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheits...

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erstellt am 02.10.2011
lief bis 14.12.2011

Mitzeichner: 349

0.7 %
Quorum-
Anteil
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