Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Unfallrenten Im Arbeitslosengeld II Verfahren nicht als Einkommen angerechnet werden.
Ich schließe mich der Meinung des Deutschen Sozialgerichtstages an, dass Unfallrenten mit Schmerzensgeldzahlungen gleichgestellt und somit nicht mehr als Einkommen berücksichtigt werden sollten. Die Unfallrente dient m.E. (abweichend von der Meinung des Bundessozialgerichts) überwiegend dem Ausgleich eines erlittenen immateriellen Schadens und muss daher zumindest teilweise berücksichtigungsfrei sein.
@ Tracy
Genau das war auch meine Überlegung, deshalb habe ich hier mitgezeichnet.
Zu seiner berufsbedingten Behinderung, die er bis zum Lebensende zu tragen hat, kommen dann noch die finanziellen Einbusen, die er sowieso schon erfährt. Zusätzlich ...
Ich muss mich korrigieren- ich zeichne nun doch mit, weil die Unfallrenten zwar auch als Einkommen zu sehen sind, jedoch niemals das durch den Unfall entgangene Einkommen ersetzen können. Arbeitslosengeld II Bezug ist ohnehin lediglich ein Existenzmini...
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Bitte beachten Sie die Richtlinie.
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Aus der Petitionsbegründung:
Das Thema scheint sich wieder, wie oftmals bei sozialen Fragen, in die Aspekte Moral und Recht zu teilen.
Man wird, solange die Kassen leer sind und die Politik damit durchkommt, keine derartige Veränderung vernehmen, weil Recht nichts mit Moral zu tun...
Wieso nicht eigentlich die gesetzliche Unfallversicherung komplett abschaffen. Machen wir doch einfach alles platt. Am besten einfach weg mit dem sozialen Mist. Zurück ins neunzehnte Jahrhundert ist die neue Devise.
laut SGB 7