Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Zuverdienst für Kinder und Jugendliche von AGL II Empfängern an ein bedarfsgerechtes Niveau anzupassen.
SGB II § 30 sieht einen monatlichen Freibetrag von 100 Euro bei Erwerbstätigkeit von Minderjährigen vor - dies ist inakzeptabel und realitätsfern.
Im Fall von Jugendlichen wird diese Grenze durch mehrwöchige Ferienarbeit oder in der alltäglichen Freizeit überschritten. Bei einer Überschreitung des Einkommens von 100 Euro bis 800 Euro sieht das Gesetz eine 20 prozentige Freigrenze vor. Wird sogar über 800 Euro bis 1200 Euro verdient, liegt die Freigrenze bei nur 10 Prozent und bei der Überschreitung der Obergrenze von 1200 Euro wird das Gesamte Einkommen auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
In der Praxis verdient ein Jugendlicher beispielsweise 720 Euro Brutto während einer dreiwöchigen Ferienarbeit (5 Tage Woche, 8 Std., 6 Euro/Std.). Im aktuellen Fall würden 620 Euro (abzüglich des Freibetrags) mit 80 Prozent angerechnet werden und dem Jugendlichen bliebe unter dem Strich ein Betrag von 124 Euro, zuzüglich 100 Euro Freibetrag, insgesamt 224 Euro. Für die oben genannte Zeit / Aufwand steht dies in keinem angemessenen Verhältnis.
Ein Kind oder Jugendlicher ist hier eindeutig benachteiligt. Besonders in Bedarfsgemeinschaften von Langzeitarbeitslosen wird von vornherein suggeriert, dass sich Arbeit nicht lohnt und führt bei allen Beteiligten zur Frustration und Unverständnis gegenüber dem Gesetzgeber. Die Kinder und Jugendlichen von AGL II Empfängern sind durch die Arbeitslosigkeit ihrer Eltern, auf die sie keinen Einfluss haben, ungerechtfertigt diskriminiert im Vergleich zu ihren Altersgenossen, deren Eltern einer voll versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Der Gesetzgeber muss eine praxisnahe Grundlage schaffen, um den ohnehin schon benachteiligten AGL II Kinder und Jugendlichen eine faire Chance in unserer Gesellschaft zu bieten, in der durch Arbeit Anerkennung und die Integration in unsere Gesellschaft geschaffen wird. Es müssen hier dringend gleiche Bedingungen unter Kindern und Jugendlichen manifestiert werden. Meine Forderung ist es, den Freibetrag für Kinder und Jugendliche von ALG II Empfängern dem aktuellen Kinderfreibetrag (7.008 EUR/Jahr) anzupassen. Diese Voraussetzung schafft eine Grundlage für eine erfolgreiche Integration und Gleichstellung aller Bürger, die durch das Schicksal dritter unfreiwillig in unserer Gesellschaft benachteiligt sind.
Ich fordere Sie hiermit auf diesen Misstand umgehend aufzuheben und eine akzeptable und praxisnahe Erhöhung der Freibetragsgrenze zu erzielen.
Hartz IV ist zu wenig. Das Problem haben nicht nur die Kinder.
Erhöhung des Mindestsatzes (z.B. 500,-Euro +Miete +Nebenkosten) und 1000,- Euro Zuverdienst anrechnungsfrei.
So könnte man einen hinterm Ofen vorholen. Steuern zahlen sie ja sowiso nicht.
Bitte unterschlagen Sie nicht Art. 23 der unverbindlichen AEMR
Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Es ist schon einerseits richtig, dass Schüle...
Ja. Reich doch mal bitte jemand eine Petition ein, die beinhaltet, daß 1200,-€ im Jahr für die "Kinder" anrechnungsfrei bleiben.
Das würde so wirklich wohl nur den normalen Ferienjob anrechnungsfrei stellen.
Ich finde die Forderung der Petition berechtigt. Auch das hier mehrfach aufgeführte Argument, dass selbst verdientes Geld langfristig zum Arbeiten motiviert, ist richtig und gut.
Was mir fehlt ist, dass das nur umgesetzt werden sollte, wenn die Jugendl...
Die geforderte Höhe finde ich nicht angemessen - zeichne trotzdem, um eine Grundsatzdiskussion anzuregen.
Warum? Kinder und Jugendliche haften für ihre Eltern? das kann es allein so auch nicht sein!
Mit der derzeitigen Regelung "ziehen" wir uns die k...

Ja, Ja Wütende Distel. Dreimal darfst Du raten, was rein theoretisch passiert, wenn ein Hartz IV Empfänger zu Weihnachten einen neuen Kühlschrank geschenkt bekommt, weil der alte kaputt ist. (Und ein Kühlschrank ist in der Regel teurerer als 100 Euro.)
Zur Zeit lässt das Familienministerium eine Studie durchführen, um die Situation von Familien festzustellen. Für die Teilnahme an der Befragung werden, als Aufwandsentschädigung (oder wie man das auch nennen will) pro Familienmitglied 5 € vom Familienm...
Ich bin der Meinung, dass wenn Kinder von ALG II , Empfaengern neber der Schule arbeiten, od. eine Ferienjop machen, sollte dies
nicht angerechnet werden, sondern generell frei sein, denn somit merken diese, dass sich Arbeit lohnt, denn wenn man schon ...