Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Arbeitgeber, die 400 Euro-Jobber, s.g. Minijobber, beschäftigen, bei der Anmeldung der Arbeitnehmer bei der Minijob-Zentrale den Nachweis zur Berechtigung der staatlichen Subventionen vorlegen , d.h. Vorlage eines Arbeitsvertrages, der den arbeitsrechtlichen Grundsätzen entspricht. Im Interesse der Gemeinschaft hat ein Arbeitgeber die gleiche Pflicht wie ein Bürger, der Zuschüsse vom Staat haben möchte, der muß eine Berechtigung nachweisen.
2003 wurde im Rahmen der Arbeitsreform der 400 Euro- Job, Minijob eingeführt, um Langzeitarbeitslosen ein Sprungbrett ins Arbeitsleben zu geben, Schwarzarbeit im großen Stil zu verhindern.
Ich bin gegen die Vorlage der Arbeitsverträge bei Mini.-Jobs
Widerspruch soweit ich mich entsinne bekomme ich nur Kassenbon damit nachweisbar ist das die Ware gekauft wurde und nicht wie sie behaupten geklaut sei. Bisher habe ich in dieser Richtung kein Kaufvertrag unterschrieben wo Rechten und Pflichten darin s...
Ich frage mich langsam ob die da oben wirklich so geistig eingeschränkt sein können das sie die Realität nicht sehen können.
Immerhin sind das „angeblich „*studierte Leute. Und darüber hinaus auch noch Kaufleute und Wirtschaftsfachleute. Die müssen ja ...
@Heinz-Jürgen
Die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes sind Mindeststandarts. Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelungen zum Thema Urlaub, so gelten die Vorschriften des Bundesurlaubgesetzes zwingend. Sollten diese nicht eingehalten werden, s...
Ich habe diese Seite genau durchgelesen wo ich auf meine Weise antworte
Ich habe nichts dagegen wenn 400 Euro Job weiter bestehen würde aber dann müsste Arbeitgeber auch an den Vertrag einhalten sowie man sollte Arbeitnehmern 400 Euro minus Sozialabgab...
Ist es nicht so, dass für 400 € Jobs sowohl Begrenzungen der Arbeitszeit als auch der Höhe des Lohnes bestehen? Offiziell meine ich, was auch kontrolliert werden sollte. Also ist diese Petition doch eigentlich überflüssig?
Gruß Uwe