Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge" so zu ändern, dass ein Arbeitnehmer unter den gegebenen Bedingungen nicht nur einen Anspruch auf verringerte Tages- oder Wochenarbeitszeit hat, sondern alternativ auch auf eine verringerte Monats- oder Jahresarbeitszeit.
Das Ziel des "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge" ist es unter anderem, "Teilzeitarbeit zu fördern" und "die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern".
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Bitte beachten Sie die Richtlinie.
Der Verbraucher (nicht der Arbeitgeber) kann mit seinem Verbraucherverhalten den Bedarf festlegen.Schichtarbeit und Teilzeitbeschäftigung entstand durch die Nachfrage des Verbrauchers. Nur welcher Verbraucher der auch noch Teilzeitarbeit braucht, möch...
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Ich denke, wir brauchen einheitliche Sozialgesetze, die auch Arbeitszeitmodelle enthalten.
Wenn wir die Arbeitszeit, wie auch die Lebensarbeitszeit incl. Entlohnung und Sonderzahlungen nach griechischem Standard einführen, brauchen wir keine neuen Arb...
"Ansonsten brauchen wir uns nicht wundern wenn in Deutschland niemand mehr Kinder in die Welt setzen will.
Ganz einfache Sache, bleibt ja jeden selbst überlassen ob er davon dann Gebrauch macht."
Gott sei Dank haben unsere Eltern kurz nach dem Krieg ni...
Teilzeitarbeitsplatz ist nicht gleich Teilzeitarbeitsplatz. Es gibt z.B. viel zu viele 400-Euro-Jobs. Oft wird dort trotz Teilzeit volle zeitliche Flexibilität verlangt, deshalb greift man dafür gerne auf Hausfrauen zurück, die notfalls auch auf Abruf ...
Die Schaffung sowie die Förderung zur Schaffung von Teilzeitarbeitsplätzen muß auf jeden Fall vorallem im Sinne der Familienpolitik gemacht werden.
Hierzu sollten man schon gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen.
Ansonsten brauchen wir uns nicht wunder...
Eltern mit kleinen Kindern und insbesondere Alleinerziehende haben auf dem Arbeitsmarkt wegen der latent unterstellten Fehlzeiten wegen Krankheit der Kinder usw. in der Regel einen schlechten Stand. Sie sind somit nicht in der Position mit Ihrem Arb...
als Petent eine kurze Stellungnahme zu den Beiträgen von Jedermann und klawiter:
1) nicht immer ist eine solche Regelung einfach zwischen Chef und AN zu vereinbaren, auch dann, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Oft stehen Tarifverträge dem en...
Sehr gute Idee!
Keine Mitzeichnung. Jedem steht das Recht zu, dies mit seinem Arbeitgeber frei zu verhandeln. Ein rechtlicher Anspruch zwingt den Arbeitgeber zum Zuspruch, auch wenn er dies gar nicht darstellen kann - und es gibt viele Unternehmen, die solche Arbeitsz...
Das liegt doch alle in der Vertragsfreiheit von Arbeitgeber <-> Arbeitnehmer.
Wenn der AG die alternativen Modelle nicht will, geht so oder "wegen betrieblichen Belangen" gar nix. Wenn das beiden genehm ist, finden sich Mittel und Wege.
Ich sehe die No...
Ohne ersten Forenbeitrag des Petenten
Hinweis der Moderatoren:
Beginnen Sie bitte die Diskussion auf der Grundlage der Petition und deren Begründung.