Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Gesetz zur Regelung der geringfügig Beschäftigten (Mini-Job) dahingehend anzupassen, dass es zulässig ist für die Beschäftigten ein Arbeitszeitkonto zu führen.
Die derzeitige Regelung, die das Führen von Arbeitszeitkonten bei "Mini-Jobbern" nicht zuläßt, ist für viele Arbeitgeber wie Arbeitnehmer nicht praxisgerecht und nimmt beiden Seiten jegliche Flexibilität hinsichtlich der Inanspruchnahme. Mini-Jobber sollten die Möglichkeit haben bei Interesse mehr zu arbeiten und diese Mehrarbeit zu anderen Zeiten abfeiern zu können (z. Bsp. eine Pflegekraft die bis zum Sommer mehr arbeitet, damit sie im Herbst 3 Monate zur Erntezeit nicht arbeiten muß, wohlgemerkt im Mini-Job).
In der Regel möchte der Minijobber seine Mehrarbeit geregelt wissen siehe Beisspiel Begründung.
Bei Minijobbern ist minus Zeit, eher nicht das Problem, sondern doch mehr der Arbeitgeber, der gern noch ne Stunde mehr
hätten, wenns geht, ohne Bezahlung.W...
Das ist ja der GRÖSSTE Unsinn
Sicher von einem "Arbeitgeber" oder besser gesagt Sklaventreiber noch unterhalb der Leiharbeit !!!!!!
Keine Mitzeichnung -Frechheit...
Zeitkonten sind unbezahlte Arbeitzeit, also ein Zinsloser Kredit für den Arbeitgeber.Den man vielleicht ohne Zinsen zurück bekommt.
Hier fehlt die offene Ehrlichkeit der Kaufleute.Leider in der zwischenzeit auch kein ehrbarer Beruf mehr.Sonst gäbs wie...
Also ich habe einen kleinen Betrieb bei dem es nur stoßweise Arbeitsanfälle (höhöhö...) gibt und arbeite geringfügig bei einem Familienbetrieb.
Dort habe ich so eine Art inoffizielles Arbeitszeitkonto, weil dort auch Arbeitsspitzen anfallen und das kla...
400-Euro-Jobs waren einmal als Nebenjob gedacht.
Im Einzelhandel würde das, was Sie beschreiben nicht funktionieren. Als Aushilfe im Einzelhandel kann man heute in den seltensten Fällen nebenbei arbeiten. Selbt für geringfügige Beschäftigung wird hier volle Flexibilität von Montag bis Samsag zwischen...
Ich bin gegen Arbeitszeitkonten und werde diese Petition deshalb niemals unterstützen.
Wer mehr als im Vertrag arbeitet, soll auch auch seinen finanziellen Nutzen daraus haben haben.
Wo gibts denn sowas, Rechte für Rechtlose. Also da will jemand unsere schöne neoliberale Ausbeuterrepublik umkrempeln.
Das gehört Verboten!
Ebenfalls keine Mitzeichnung
Also es tut mir leid, aber diese Petition kann doch wohl nicht ihr Ernst sein! Was wollen sie denn damit erreichen? Das die Leute 40 Stunden arbeiten die Woche für 165 € oder wie oder was? Gibt schon genug Leiharbeiter, die 38 Stunden bezahlt bekommen ...
Die Ehefrau, welche dazuverdient um aus Hartz IV heraus zu sein, könnte sozialvesicherungspflichtig arbeiten, auf Midijob-Basis. Dieser sozialversicherungspflichtige Teilzeitjob müsste unter dem Strich gar nicht so schlecht bezahlt sein, würde man sich...
Das Ansinnen des Petenten würde den Sinn der geringfügigen Beschäftigung konterkarieren. Daher keine Mitzeichnung