Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
1. den §21a des Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ersatzlos zu streichen,
2. eine klar definierte Schichtzeit für Berufskraftfahrer einzuführen.
Mit Abschaffung der Schichtzeiten für Berufskraftfahrer und der Einführung des §21a ArbZG ist die Häufigkeit der LKW-Unfälle durch Übermüdung stark angestiegen!
Grund ist die Möglichkeit, einen Fahrer zwar "nur" maximal 10 Stunden in Tätigkeit zu haben, diesen aber weit über 20 Stunden und noch länger ohne Schlaf wachhalten zu können!
Hier bedarf es einer klaren Definiton einer Schichtzeit, welche ab der ersten Tätigkeit nach einer Tagesruhezeit inkl. Unterbrechungen zählt.
Wartezeiten/Bereitschaftszeiten ohne Tätigkeit sind keine Freizeit im arbeitsrechtlichen Sinne (s. Rechtsprechung u.a. bei Ärzten), da ich in dieser Zeit mich nicht vom LKW entfernen kann, und auch Erholungspausen nicht stattfinden können, da ich JEDERZEIT und sofort Zugriff auf den LKW haben muss.
Jeder Aufenthalt am/im LKW kann nur Arbeitszeit sein - siehe Regelung für Bergbauarbeiter!
Auch wird mit dem §21a ArbZG ein jeder deutscher Berufskraftfahrer per Gesetz kriminalisiert, da die maximale Arbeitszeit wie Lenkzeit behandelt wird.
Der Berufskraftfahrer ist verpflichtet, seine Ladung ordnungsgemäß zu sichern - diese Arbeit dauert nicht selten Stunden. Tägliche Abfahrtkontrollen, Wartung am LKW, im Winter auch die Eisbeseitigung - alles vom Gesetzgeber geforderte Arbeiten - werden mit dem §21a ArbZG nicht berücksichtigt, sodass ich zur Überschreitung der täglichen, zulässigen Arbeitszeit seitens des Gesetzgebers genötigt werde. Auch sind Ladetätigkeiten nicht minder zeitintensiv.
Sven Kempe Arbeitszeit
Die Bearbeitung der Petition wurde abgeschlossen. Der Petent hat die Petition
zurückgezogen.
@Ralf Houven
die Idee klingt einleuchtend, funktioniert aber so leider nicht:
1) es gibt bestimmte Waren, die zu bestimmten Zeiten transportiert werden müssen, man denke zB. an den Meierei-LKW oder die Versorgung von Märkten mit frischem Gemüse bzw. vo...
Wäre es nicht sinnvoller, die Einhaltung der Ruhezeiten dadurch sicher zu stellen, dass man den LKW-Verkehr zu bestimmten Uhrzeiten untersagt? An der Uhrzeit kann weder der Spediteur noch der Fahrer etwas manipulieren und die Polizei braucht nur auf di...
porta46@web.de liegt da ganz richtig, wobei der Fahrer genau genommen auch nur zum fahren eingestellt ist. Be- und Endladen sind Sache des Versenders / Empfängers, was alleine schon aus den entsprechenden Regelungen zu den entsprechenden Bußgeldern ang...
Moin Stefan
Bist du sicher, das du im richtigen Land bist ?
Zitat :
"Ferner gilt auch für LKW über 3,5 t ein Nachtfahrverbot in der Zeit von 22 bis 5 Uhr".
Das jedenfalls wäre mir neu. Zumindest für Deutschland.
Die Realität beschreibt porta46 jede...
Die Arbeitszeit von Fahrern, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) VO Nr. 561/2006/EG fallen ist in § 21 a des Arbeitszeitgesetzes geregelt.
Die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer, sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 geregelt.
Die Zeit de...
Ich bin 46 Jahre alt und arbeite seit 25 Jahren als Fernfahrer.Zur Zeit arbeite ich nur noch Teilzeit,weil ich nicht mehr bereit bin 60-80 Std in der Woche zu arbeiten.Viel wird bei dieser Petition nicht herauskommen,weil ich vermute,das sich die Lobby...
Ohne ersten Forenbeitrag des Petenten
Hinweis der Moderatoren:
Beginnen Sie bitte die Diskussion auf der Grundlage der Petition und deren Begründung.