Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zeiten der Wehrdienstableistung bzw. Zivildienstableistung im Rahmen eines Antrages auf elternunabhängige Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz anerkannt werden, unabhängig ob dieser Dienst vor oder nach einer Berufsausbildung abgeleistet wurde.
BAFöG 2008; § 11(3) " Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende [...] 3. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig war oder 4. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war.
@ Ralf Houven
Leider nicht. Es ist in der Tat so, dass der abgeleistete Zivildienst nur anerkannt wird wenn er nach einer Ausbildung abgeleistet wurde, wenn er davor abgeleistet wurde nicht.
Für eine eventuelle elternunabhängige Förderung gilt dass ma...
In der Begründung zitieren der Petent die Verwaltungsvorschrift wie folgt: "Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes sowie diesen gleichgestellte Dienste [...] gelten als Zeit der den Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit." Damit ist festgelegt, dass ...
Eine sinnvolle Petition, die ich gern mitzeichne (obwohl Sie für mich einige Zeit zu spät kommt
)
Ich habe die Petition mitgezeichnet.
Denn dies sind Staatl. Plichtdienste, so ist es nur rechtens, dass man diese anerkennt.
Auch ich wiederhole mich gerne "Bafög muss generell reformiert werden" und stimme deshalb meinen Vorredner zu.
wie zu bisher allen Bafög-Petitionen auch hier meine Meinung: das System der Ausbildungsförderung gehört in sich reformiert, nicht nur hier und da stellenweise korrigiert. Zudem sind alle Massnahmen, die die Kosten des Studiums für alle Studenten senke...