Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dahingehend beschließen, dass die geforderte Dauer einer vorherigen Erwerbstätigkeit für eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Ausbildungsförderung verkürzt wird.
Hierzu schlägt der Petent vor, dass im § 11 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausbildungsförderung der Satz 3 von "nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig war" auf "nach Vollendung des 18. Lebensjahres drei Jahre erwerbstätig war" und der Satz 4 von "zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre [...] erwerbstätig war" auf "zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung zwei Jahre [...] erwerbstätig war" abzuändern ist.
Grundlage: In diesem Paragraphen wird für die Sätze 3 und 4 davon ausgegangen, dass der Auszubildende von seinem Ertrag aus der Erwerbstätigkeit sich selbst unterhalten kann.
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Beide Abänderungen, dass der Auszubildende bereits früher, als im momentanen Gesetzestext gefordert, in der Lage ist sich selbst zu unterhalten. Dies wirkt in soweit unterstützend, dass junge Erwerbstätige früher die Chance wahrnehmen können, eine akademische Weiterbildung anzutreten.
Zudem ist davon auszugehen, dass der Auszubildende bereits nach drei Jahren (für Satz 3) oder zwei Jahren, mit vorangegangener Ausbildung (für Satz 4), stabil finanziell unabhängig von den eigenen Eltern ist. Und somit von dieser Seite her nicht mehr Unterstützung erwarten kann.
Es ist ein ewiges Kaspereletheater, was uns die Politik hier bietet. Statt Bildung auch finanziell zu ermöglichen, kommt ausser Minimalkompromissen und kleinen Überarbeitungen, die dann als große Errungenschafften gefeiert werden, nichts bei den derzei...
dem Vorschlag von Humbertus Humba könnte ich mich anschliessen. Es muss jedoch jedem klar sein, dass es da auch zu Ausfällen kommen wird, weil eine akademische Ausbildung heutzutage auch kein Garant für eine gutbezahlte Stelle mehr ist.
Mal einen anderen Vorschlag zumindest für die Studienfinanzierung:
- Jeder Student erhält monatlich den aktuellen Bafög-Höchstsatz - völlig unabhängig vom Einkommen der Eltern oder des Studenten selbst. Dies müsste natürlich in der Bezugsdauer für "ewi...
Moin Moin,
unter der Petitionsnummer Pet 3-16-30-2130-047950 habe ich fast die gleiche Forderung schon eingereicht und warte seit 11 Monaten auf Bearbeitung... 
MfG
PS: Ich zeichne dennoch wieder mit 
Edit:
Hier nochmal der Link zu meiner Pet.: ht...
1) Ablehnung
2) Sozialleistungen der Allgmeinheit für einzelne Personen sollen grundsätzlich nur bei Bedrüftigkeit erfolgen. Die bestehende Regelung sieht bereits die Gewährung von Sozialleistungen unabhängig von der Leistungsfähigkeit der Eltern vor. ...
1) ebenfalls Mitzeichnung.
2) mir geht die Petition ebenfalls nicht weit genug. Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen und die Elternabhängigkeit ganz abschaffen oder (beim Erststudium) auf Fälle beschränken, in denen die Eltern wirklich in Gel...
1) Mitzeichnung
2) allerdings geht mir die Petition noch nicht weit genug. Im Prinzip halte ich es für widersinnig, dass eine vorangehende Berufstätigkeit gefordert wird, der Abschluss der Erstausbildung sollte hinreichend sein. Dies aus drei Gründen: ...
Ohne ersten Forenbeitrag des Petenten
Hinweis der Moderatoren:
Beginnen Sie bitte die Diskussion auf der Grundlage der Petition und deren Begründung.