Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass erziehende Studierende auch über die Regelstudienzeit hinaus ein Anspruch auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz ( kutz: BAföG ) bekommen.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz sieht eine Förderungshöchstdauer bis Ende der Regelstudienzeit vor. Erziehende Studierende können danach ein Semester weiterhin gefördert werden, mit der Vorraussetzung vorher ein Vollverzinstes Darlehen über ein Jahr bezogen zu haben.
Gerade Studierende, die Kinder haben, können nicht all ihre Freizeit in ihr Studium investieren um ihren Elterlichen Pflichten beizuklommen und um ihren Kindern etwas zu bieten. Dies führt zu einer Überziehung des Studiums über die Regelstudienzeit hinaus.
Ein vollverzinstes Darlehen zu beziehen ist meiner Meinung nach keine Alternative, da die Finanzielle Belastung gerade nach dem Studium erheblich anwächst.
Um gerade diese jungen Familien zu stärken und den Abschluss eines Studiums zu ermöglichen wird eine Verlängerung des BAföG Anspruches notwendig.
aus ihrem post werd ich jetzt nicht schlau.
1971 gab es an der hu in berlin eine höhere mutterquote als heute weil?
es kein (verlängertes) bafög gab?
die mütter damals belastbarer waren?
die heutigen studentinnen sich nicht genug zutrauen?
oder lag es ...
Es hält doch hier jeder nur die Hand auf.
Ich habe mein Diplom 1971 an der HU zu Berlin nach den regulären 5 Jahren (sämtliche Praktika eingeschlossen) erworben.
In meinem Seminar war ich die Einzigste, die noch kinderlos war.
Soll heißen, meine Kommi...
Dieser Beitrag wurde vom Moderator gelöscht, da er in keinem Zusammenhang mit dem Thema der Petition stand.
Bitte beachten Sie die Richtlinie, insbesondere Ziff. 9.1.
Ich kann der Petition nur aus vollem Herzen zustimmen. Die Situation für studierende Eltern an den Universitäten ist selten einfach. Zwar trifft man auf sehr viele familienfreundliche DozentInnen, aber der Schein muss ja trotzdem gemacht werden und die...
Hier mal mein Fall zum Thema:
Ich bin Studentin und habe im 5. Semester, also nachdem ich das Vordiplom mit Abschluss des 4. Semesters erhalten habe (gilt ja auch als Leistungsnachweis für das BAföG-Amt), mein Kind bekommen. (Die Regelstudienzeit meine...
Zur Anregung empfehle ich auf youtube com >Die Logik einer Erfolgsgeschichte<. Sehr sehenswert!
Wir leben aber nicht in einem Wunschkonzert, so...
Also meiner Meinung nach kann man nicht ernsthaft ein Studium betreiben und sich gleichzeitig um ein kleines Kind kümmern.Eines von beiden wird darunter leiden und dies wird sehr wahrscheinlich das Studium sein.Wenn es passiert, ist es passiert, aber i...
Ich schließe mich meinem Vorredner an...
Übrigens stinkt das in der Begründung beschriebene Zwangs-Darlehen sehr danach, dass das nicht auf dem BAföG, sondern auf Behördenwillkür basiert. Das BAföG sagt dazu:
Zum Gruße
Alle Rechnungen um die Kosten eines Studienplatzes sind in meinen Augen wenig Sinnvoll. Zum wie bereits gesagt findet eine Anpassung der Stellen an die jeweilige Studentenzahl nur in sehr geringem Umfang bzw. gar nicht statt und zum anderen w...
wolf01...besagte studenten studieren zwar länger, nicht jedoch umfangreicher. Sie absolvieren den gleichen Studienplan, wie Normalstudenten. Mehr Kosten im Universitätsbetrieb verursachen sie dadurch nicht oder nur sehr sehr geringfügig, was locker dur...