18.05.2012

petition24

Baurecht - Deckung der Anliegerkosten aus regelmäßiger, jährlicher Umlage

Status: in der Abstimmung Lief bis vor 30 Monate

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...daß die §§ 127 -135 im Baugesetzbuch dahingehend zu ändern sind, daß Kosten für Herstellung und Erneuerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze nicht an die Anlieger weiterberechnet werden, sondern daß sie über eine regelmäßige jährliche Umlage von allen Eigentümern erschlossener Grundstücke der Gemeinde getragen werden.

Straßen, Wege und Plätze, über die Grundstücke erschlossen werden, halten nicht ewig. Irgendwann kommt der Tag, an dem die Verkehrswege verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen. Dann stellt sich die Frage: Wer bezahlt diese Baumaßnahmen.
Die Städte und Gemeinden verweisen auf das Gesetz. Umbau- oder Verbesserungsmaßnahmen an vorhandenen Straßen werden von denjenigen Grundstückseigentümern bezahlt, deren Grundstücke an die Straße angrenzen. Das ist der Grundsatz des Straßenausbaubeitragsrechts.
Weder der Zeitpunkt von fällig werdenden Anliegergebühren noch deren Höhe sind vorhersehbar und stellen für die Betroffenen immer eine Härte dar. Für Haus- und Grundstückseigentümer mit niedrigen Einkommen wie beispielsweise Rentner kann das bedeuten, daß sie ihr Haus aufgeben müssen. Darüber hinaus haben die Betroffenen so gut wie kein Mitspracherecht über Zeitpunkt und Ausmaß der Maßnahme. Dazu kommt, daß sie einen Gegenstand bezahlen müssen, der ihnen gar nicht gehört, über den sie also im Nachhinein keinerlei Verfügungsrecht haben.
Der Ärger der Betroffenen belastet regelmäßig das Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung und mündet in vielen Fällen in gerichtliche Verfahren.
So ist die Umlagepraxis für Erschließung, Straßenausbau und Erneuerung für alle Beteiligten ein ständiges Ärgernis.

Straßen, Wege und Plätze sind – wie andere öffentliche Einrichtungen auch - als allgemein verfügbare Infrastruktur einer Gemeinde zu sehen und sind von den Bürgern gemeinschaftlich zu tragen. Die Kosten dafür sollten entweder aus Steuermitteln bezahlt werden oder von allen Grundstückseigentümern einer Gemeinde über feste kalkulierbare Jahresbeiträge getragen werden.

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>Die gesetzliche Legitimation, hierfür die Anlieger zu veranlagen, findet sich in den Kommunalabgabengesetzen der Länder (in Nds. z.B. im § 6 NKAG) und eben nicht im BauGB.
Sinn oder Unsinn der Petition hin oder her, sie ist beim Bundestag einfach fals...

Zitat:

Zitat
Es wäre wohl zweckmäßig, wenn man die Petitionen zumindest zur Zuständigkeit vorprüft.


Wenn Laien diskutieren...
Im BauGB geht es um die Heranziehung der Anlieger zur Zahlung der Kosten für die erstmalige Herstellung der Straße.
...

"Man sollte die Gemeinden und Städte hier an die Kandarre nehmen und sie auf Ihre Pflichten hinweisen. So sind die Gemeinden und Städte verpflichtet die allgemeinen Reparaturen und Instandhaltungen aus eigener Tasche zu bezahlen. Erst wenn die Straße z...

Moin,

das ganze ist meiner Meinung nach B*****sinn.

Man sollte die Gemeinden und Städte hier an die Kandarre nehmen und sie auf Ihre Pflichten hinweisen. So sind die Gemeinden und Städte verpflichtet die allgemeinen Reparaturen und Instandhaltungen aus...


OK!

Ersetzt man im Artikel 72 Abs.1 aber „Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung“ mit „Bodenrecht (ohne das Recht der Erschließungsbeiträge)“, dan...

Zitat
Weil die Erschließungsbeiträge der konkurrierenden Gesetzgebung nicht zugerechnet werden, sind sie durch diese Abgrenzung ausschließlich mit Bundesgesetzen zu regeln. Anders wäre es unlogisch.


Antwort der Landesregierung (NRW) auf die ...

Zitat von: Jedermann am 02. Oktober 2009, 16:37:29

Derjenige, der später von seiner kleinen Rente lebt, muss dann nicht plötzlich aus heiterem Himmel wahlweise 20.000 Euro oder so aus dem Hut zaubern oder zwangsversteigern.
[/qu...

Zitat
Es geht im Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG nicht um den Straßenverkehr, sondern um den Grundstücksverkehr, d.h. um das Eigentum am Grundstück. Außerdem gehören die Erschließungsbeiträge nicht zur konkurrierenden Gesetzgebung. Ich kann nicht erkennen, d...

Zitat von: Jörg62 am 02. Oktober 2009, 12:56:12
Die Stadt beschließt ein neues Gewerbegebiet zu bauen und als Mischgebiet auszuweisen, also auch Wohnhäuser zuzulassen. Sie legt breite, LKW taugliche Straßen an, plant große Parkm...

Zitat von: Nutzer7245 am 02. Oktober 2009, 08:17:13

inwieweit hätte ich als mieter und nicht-eigentümer einen vorteil aus egal welcher regelung?

Als Mieter haben Sie von der Petition keinen Vorteil, da auch bei der Zahl...

Zitat von: Jörg62 am 01. Oktober 2009, 17:36:46
Bei der Planung von Autobahnen gibt es eine Bürgerbeteiligung. Genau diese Beteiligung haben Sie aber abgelehnt. (...)

Mit Verlaub: Unfug.

Mein Hinweis auf "die Politik" b...

Zitat von: Jörg62 am 01. Oktober 2009, 12:41:04
Zitat von: Nutzer7245 am 01. Oktober 2009, 08:24:04
sofern diese umlage die größe des grundstücks und die lage und art der straße berücksichtigt, finde ich ...

Zitat von: Nutzer20069 am 01. Oktober 2009, 20:09:28

Ungeachtet dessen ist die Petition abzulehnen, da Straßenausbaubeiträge nicht mehr zur Kompetenz des Bundes gehören. Die Petition verfolgt daher verfassungswidrige Ziele. - Ar...

Die Idee ist vom Grundsatz her sehr sinnvoll.

So könnte man zunächst den beitragspflichtigen Aufwand ermitteln. Diesen Aufwand verteilt man nach Maßgabe eines Verteilerschlüssels auf die betroffenen Grundstücke (Grad und Maß der baulichen oder sonstige...

Zitat von: Jedermann am 01. Oktober 2009, 15:57:11

Wie soll man das denn umlegen ?

Heutzutage legt die Gemeinde die Erschlieungskosten auch nach Metern Straßenkontakt um, und wer ein Eckgrundstück hat, ist heute genauso angesch*...

Zitat von: Jörg62 am 01. Oktober 2009, 14:03:20
Ihre Gleichung „Unterhalt zahlt XY“ ist schon absurd. Nicht jede Straße wird von einer städtischen Reinigung gepflegt und viele Hausbesitzer haben ein Eckgrundstück, sollen also do...

Zitat von: Jedermann am 01. Oktober 2009, 13:08:01

Jeder Eigentümer liegt an x Metern Straße. Die Stadt hat (über alle Eigentümer summiert) y Meter Straße zu pflegen.
Wenn im Jahr nun z Euro für Erneuerungsmaßnahmen aufgewendet ...

Hmmm - diesen Vorschlag halte ich für ziemlich gut .... im Detail noch zu präzisieren, aber vom Gedanken her top.

Es müssten auch keine Konten geführt werden. Jeder Eigentümer liegt an x Metern Straße. Die Stadt hat (über alle Eigentümer summiert) y Me...

Zitat von: Nutzer7245 am 01. Oktober 2009, 08:24:04
sofern diese umlage die größe des grundstücks und die lage und art der straße berücksichtigt, finde ich das eine gute idee.

Das ist doch unglaublich! Es gibt wieder Me...

Die Kritik an der Sache finde ich notwendig und wichtig, allerdings kann ich mich dem Lösungsvorschlag nicht anschließen. Wenn ich prozentual innerhalb von beispielsweise 50 Jahren anteilig für alle Straßen einer Gemeinde aufkomme, komme ich dann wirkl...

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erstellt am 06.09.2009
lief bis 13.11.2009

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