Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Jeder, der eine Arbeitsstelle ausschreibt, bekommt die Auflage, diese zuerst im Internet-Portal der Bundesagentur für Arbeit einzutragen, sei es er selbst oder sein Beauftragter, z.B. eine Stellenvermittlung. Jede ausgeschriebene Arbeitsstelle in der Bundesrepublik hat mindestens einmal im Portal der BA aufzuscheinen, solange sie vakant ist. Der Auftrag der BA, Arbeit und Arbeitssuchende zusammenzuführen, kann damit wesentlich unterstützt werden.
Das (neue) Internet-Portal der Bundesagentur für Arbeit ist eine sehr gute, standardisierte, kostenfreie und für jeden Arbeitssuchenden zu erreichende Möglichkeit, eine passende Stelle zu suchen und zu finden. Es ist eine durchdachtes Werkzeug, das bei richtiger Handhabung schnell zum Erfolg führen kann.
Erreichen kann der Arbeitssuchende das Portal per Internet von zu Hause, per Internet-Cafe und direkt in den Räumlichkeiten der Arbeitsagenturen.
Das Portal ist derzeit nicht ausgelastet, da geht noch wesentlich mehr. Es ist kontraproduktiv, wenn ausgeschriebene Stellen in privaten Portalen erscheinen oder in den Printmedien aber nicht im Portal der BA; diese Anzeigen sind z.B. in der BA über die dort zur Verfügung gestellten Arbeitsplätze für die Arbeitssuchenden nicht zu erreichen.
Ist es wirklich soweit gekommen das jemandem aus einem persönlichen und nicht änderbaren Grund eine Stelle entsagt wird ? Ja. Call Center und andere Telefondienstleister suchen ganz gezielt nach Leuten die ein ordentliches und am besten akzentfreies de...
Der Verpflichtung die diese Pettition fordert kann ich auch nicht gut heissen, jedoch würde ich gerne noch zu bedenken geben, das nicht in jeder Branche EDV- Kenntnisse gefordert sind, oder es auch Menschen gibt die sich gerade einmal mit dem Jobporta...
Als Arbeitssuchender ist es doch leichter in nur einer "Börse" zu suchen, als in den hunderten von Jobwebseiten oder sich von einem Lockangebot einer Zeitarbeitsfirma über den Tisch ziehen zu lassen.
Mir ist es jedenfalls schon so gegangen, dass ich mi...
Es kann nur funktionieren, wenn die Arbeitgeber bei dem Job-Portal (AA) einen eigenen Benutzer-Account haben und so jederzeit eintragen oder löschen können.
Alles andere überfordet die Behörde nur.

Es ist für mich akzeptabel, wenn Unternehmen - die letztlich die überdimensionierten Bürokratien durchfüttern - die Wahl haben, wo sie offene Stellen einstellen können. Dass die BA als Stellenbörse nicht sonderlich beliebt ist, hat Gründe - ablauforgan...
Achso, Offline-Print-Anzeigen... Was natuerlich keine Buerokratie bedeutet... 
Da empfinde ich selber eine Bewerbung mit PDF-Anhaengen ueber die Portalseite des BAs versandt doch deutlich buerokratieloser. Und ein anderes Stichwort: API/RSS-Feeds, d...
@DJ_rainbow: Danke für die ausführliche Erläuterung! Ich sehe das genauso, dass gerade Langzeitarbeitslose einer intensiven Betreuung bedürfen und die "frischen" Arbeitslosen vorwiegend einen echten Vermittler benötigen. Oftmals geht es auch einfach nu...
Schließe mich den Vorrednern an. Außerdem gibt das nur wieder Bürokratie und nochmals Bürokratie. Deshalb Ablehnung von mir.
Ich halte das Anliegen auch für eine nicht hinreichend gerechtfertigte Zwangsmaßnahme, auch wenn ich mir Gründe denken kann, die dafür sprechen: Es sprechen mehr dagegen. Daher keine Mitzeichnung.
Wieso sollte einem Arbeitgeber vorgeschrieben werden wo er ein Stellengangebot veröffentlichen lässt. Sollen jetzt alle im Staat bevormundet werden?