18.05.2012

petition24

Bundespräsident - Prüfung von Gesetzen

Status: in der Abstimmung Lief bis vor 37 Monate

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Bundespräsident die Pflicht hat, Gesetze auch inhaltlich auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen und bei unklarer Rechtslage oder begründeten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit verpflichtet ist, noch vor der Ausfertigung (Unterzeichnung) dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen. Diese Pflicht soll ausdrücklich und unmissverständlich festgehalten werden. Das BVerfG soll dazu das Recht für diese Prüfung erhalten.

In einem Rechtsstaat sollte das Ziel sein, verfassungswidrige Gesetze gar nicht erst entstehen zu lassen, statt sie nachträglich zu korrigieren.

Bisher ist umstritten, ob der Bundespräsidenten ein Prüfungsrecht oder eine Prüfungspflicht hat, und ob sich dies nur darauf bezieht, ob das Gesetz verfassungskonform zustande gekommen ist, oder auch darauf, ob der Inhalt des Gesetzes verfassungskonform ist. Vor diesem Hintergrund wurde die Ausfertigung eines Gesetzes bisher nur in solchen Ausnahmefällen aus inhaltlichen Gründen verweigert, in denen die Verfassungswidrigkeit offensichtlich schien.

Das beste und bekannteste Beispiel hierfür ist das Luftsicherheitsgesetz, welches von Bundespräsident Horst Köhler trotz erheblicher Bedenken unterzeichnet wurde. Er regte lediglich eine nachträgliche Überprüfung durch das BVerfG an, welche auch die teilweise Verfassungswidrigkeit des Gesetzes ergab. Somit war ein verfassungswidriges Gesetz trotz bekannter Bedenken einige Zeit lang in Kraft. Eine Pflicht des Bundespräsidenten zur inhaltlichen Prüfung mit der ausdrücklichen, unmissverständlichen Pflicht, das Gesetz bei begründeten Zweifeln vor der Ausfertigung dem BVerfG zur Prüfung vorzulegen, hätte dies verhindert.

Oftmals kann bis zu einer abschließenden Entscheidung des BVerfG ein Gesetz bereits seine verfassungswidrige Wirkung einige Zeit lang entfalten und auch Schäden verursachen, die nicht oder nur schwer rückgängig zu machen sind. Damit verbunden sind oft vom BVerfG genehmigte Übergangsfristen, in denen ein für verfassungswidrig erklärtes Gesetz noch einige Zeit gültig bleibt, weil eine sofortige Korrektur praktisch schlichtweg nicht möglich ist, wie z. B. bei der Erbschaftssteuer geschehen. Auch ist die Gefahr denkbar, dass durch die geschaffenen vollendeten Tatsachen und die weitreichenden Konsequenzen, die die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes hätte, die Richter des BVerfG bei ihrer Urteilsfindung beeinflusst werden.

Weiterhin entsteht eine starke Verlockung für den Gesetzgeber, umstrittene Gesetze zunächst möglichst weitreichend zu verabschieden und sie dann mit erheblicher Verspätung vom BVerfG auf das gerade so noch verfassungskonforme Maß korrigieren zu lassen. Die absoluten Grenzen der Verfassung sollten jedoch keine Anleitung sein, wie weit man gehen soll, sondern nur eine Grenze die nie überschritten werden darf.

Besonders in Anbetracht der in letzter Zeit beschlossenen, verfassungswidrigen (Luftsicherheitsgesetz, Kürzung der Entfernungspauschale) sowie umstrittenen Gesetze (z. B. Vorratsdatenspeicherung, Novelle des BKA-Gesetzes, Einführung der Steuer-Identifikationsnummer) ist die Notwendigkeit für eine solche Prüfung gegeben. Als Beispiel für nicht behebbare Schäden seien hier die im Falle einer Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung verschwendeten Investitionen in die Überwachungstechnik genannt.

Die letzten 20 Beiträge Alle Beiträge

Zitat von: hajo-z am 05. März 2009, 17:07:00
In der Vergangenheit hat sich keine Bundesversammlung an dieses Prozedere gehalten, sondern hat die stärkste Fraktion den BP an Recht und Gesetz vorbei in das Amt gebracht. In 2004 ...

Der BP Dr. Horst Köhler hat zweimal zusammengepfuschte Gesetze nicht unterzeichnet, allerdings scheint er nach umfänglicher Kritik so nicht mehr zu verfahren. Es wäre Zeit die Stellung des BPs mit einem materiellen Prüfungsrecht zu stärken, auch sollte...

Der BP muß frei von jegichen Zwängen sein. Also keine dubiosen Mitgliedschaften.
Ansonsten ist eine dem Volk zu dienende Tätigkeit nicht möglich.
Politiker, Richter und Exekutive, die Seilschaften, Logen und sonstige verpflichtende Verbindungen angehör...

Zitat
Richard von Weizsäcker hat im Vorfeld eines geplanten Amnestie - Gesetzes für die am ersten Parteispendenskandal beteiligten Politiker und Wirtschaftsbosse klar gesagt, dass er dieses Gesetz nicht unterschreiben würde und damit schon vorprogramm...

Zitat von: hajo-z am 05. März 2009, 17:07:00
Selbst wenn die Petition Erfolg hat, bleibt fraglich, ob ein künftiger Bundespräsident auch tatsächlich neue Gesetze oder Gesetzesänderungen auf Verfassungskonformität prüft.

von k...

Selbst wenn die Petition Erfolg hat, bleibt fraglich, ob ein künftiger Bundespräsident auch tatsächlich neue Gesetze oder Gesetzesänderungen auf Verfassungskonformität prüft.

von keinem der kommenden BP wird man das erwarten können. Das ist schon dara...

Zitat von: Tassilo Heinss am 05. März 2009, 15:03:35
Zitat
.......  da kommt man mit juristischen Betrachtungen im eigentlichen Sinne nicht weit.

Sehe ich auch so, dennoch denke ich, wenn man Jura so betreiben würde...

Zitat
.......  da kommt man mit juristischen Betrachtungen im eigentlichen Sinne nicht weit.

Sehe ich auch so, dennoch denke ich, wenn man Jura so betreiben würde wie dies die Verfassung impliziert wäre dies anders. Davon sind wir aber Licht...

Zitat von: hajo-z am 05. März 2009, 11:40:16
Und wenn man sich diese Aspekte des BVerfGG vor Augen führt, kommt man doch in ernsthafte Zweifel, ob die Verfassungsrichter das BVerfGG auf Vereinbarkeit mit dem GG geprüft haben. ...

Auf einen Aspekt sollte noch hingewiesen werden, der die Petition als durchaus sinnvoll, wenn nicht gar als ultimativ notwendig erscheinen lässt.

Das Bundesverfassungsgericht überprüft auf Beschwerde - wenigstens rein theoretisch - Gesetze auf Vereinb...

Zitat von: Paul v. Saulus am 04. März 2009, 17:22:07
§ 16 der Geschäftsordnung des Bundestages lässt dem Petenten jedoch die Möglichkeit, sich an einen Abgeordneten des Bundestages zu wenden, der die entsprechenden Akten dann e...

Dieser Beitrag wurde vom Moderator gelöscht.
Bitte beachten Sie die Richtlinie, insbesondere Ziff. 3f.

Wenige Worte, treffende Analyse.



Zitat von: hajo-z am 02. März 2009, 22:58:33

Trickreich, trickreich. Aber die Anwendung von Tricks ist regelmäßig nicht mit der Verfassung zu vereinbaren.


Wer die politische Macht hat, hat auch die Definitionsmacht d...

Ich möchte darum bitten die zwar sehr interessanten, aber nicht gerade direkt mit der Petition zusammenhängenden Diskussionen in Seitenthreads zu führen, und diesen Thread für die Diskussion der eigentlichen Petition zu lassen.

Das geht, auch we...

Dieser Beitrag wurde vom Moderator gelöscht.
Bitte beachten Sie die Richtlinie, insbesondere Ziff. 2.1 und 3.h.

Dieser Beitrag wurde vom Moderator gelöscht.
Bitte beachten Sie die Richtlinie, insbesondere Ziff. 2.1 und 3.h.

Paul v. Saulus: Geht es etwas genauer? Mit Ihrer Bemerkung kann ich nichts anfangen.

Zitat von: Paul v. Saulus am 03. März 2009, 17:35:33
Zitat von: hajo-z am 03. März 2009, 12:19:56
Richtig, man erfährt Sachen, die man sonst nicht erfährt. Zum Beispiel wird die Annahme, dass in diese...

Dieser Beitrag wurde vom Moderator gelöscht.
Bitte beachten Sie die Richtlinie, insbesondere Ziff. 2.1 und 3.h.

Ähnliche offene Petitionen

  • zur Zeit gibt es keine Petitionen

Ähnliche abgeschlossene Petitionen

Powered by Compuccino
Powered by Deutschland-API
Chart wird geladen
erstellt am 28.01.2009
lief bis 03.04.2009

Mitzeichner: 488

0.98 %
Quorum-
Anteil
100 %
der Laufzeit

Petition zum Mitnehmen

Mitzeichner nach Bundesland

  • 15.16% Bayern (74)
  • 14.75% Nordrhein-Westfalen (72)
  • 12.09% Baden-Württemberg (59)
  • 7.38% Hessen (36)
  • 7.38% Berlin (36)
  • 4.92% Sachsen (24)
  • 4.51% Niedersachsen (22)
  • 3.89% keine Angabe (19)
  • 3.69% Rheinland-Pfalz (18)
  • 26.23% Deutschland (o.A.) (21)
petition24.de: ein Angebot von compuccino mit Daten aus der Deutschland API
Alle Angaben ohne Gewähr.