Der Deutsche Bundestag möge beschließen eine Untätigkeitsbeschwerde wegen überlange Verfahrensdauer einzuführen.
In der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, zu deren Vertragsparteien auch Deutschland gehört, wird nicht nur das Recht auf ein zügiges und faires Verfahren garantiert (Art. 6 Abs. 1 EMRK), sondern auch das Recht auf eine wirksame Beschwerde (Art. 13 EMRK)
Bislang gibt es für solche Fälle im deutschen Recht keinen speziellen Rechtsbehelf. Den Betroffenen bleibt nur, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter oder äußerstenfalls auch Verfassungsbeschwerde zu erheben. Eine rechtliche Möglichkeit, unmittelbar auf den Fortgang eines des konkret anhängigen Verfahrens hinzuwirken, fehlt bislang.
Ein Gesetzentwurf wurde lt. Pressemitteilung des BMJ am 26.05.05 von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegt. Seitdem besteht Beratungsbedarf zwischen der Bundesregierung, den beteiligten Kreisen und dem Deutschen Bundestag und dies zu Lasten der Bürger, denen hiermit ein garantiertes Recht der Eurpäischen Union genommen wird.
Hallo, der letzte Skandal, dass die Staatsanwaltschaft in Viersen die Frist versäumt hat einen 19 fachen Sexualstraftäter anzuklagen, der nun wieder auf freiem Fuß ist, zeigt doch schon wie es bei den Staatsanwaltschaften bestellt ist. Hier ist offens...
Hallo Joe,
die Wette das die Petition nicht angenommen wird, halte ich dagegen 
Das eigentlich irrsinnige, lustige, wahnsinnige oder wie immer man das nennen will, ist die Tatsache, das Frau Zypries weiß das dort Handlungsbedarf besteht und sie ja a...
Hallo, ich warte seit fast fünf Jahren (!!!) auf das Tätig werden der Staatsanwaltschaft wegen Freiheitsberaubung. Bisher wurde das Verfahren zweimal geschlossen- nach Beschwerde wieder aufgenommen- die Akte an eine andere Staatsanwaltschaft weiter ger...
Hallo,
ich habe zwar mitgezeichnet, verspreche mir aber nichts davon, weil dieser Staat ein rechtlicher Saustall ist, und die Petition sicher nicht angenommen wird.
Da nehme ich jede Wette an.
Einige wenige Normalos, und erst recht die da oben wissen g...
Es sollte bleiben wie bisher.
Es klingt bemitleidend, jedoch wird es höchstwahrscheinlich "Gründe" für solche Fälle geben.
Man sollte die Richter und Verwalter nicht mit so etwas belasten. Sie haben schwere Entscheidungen zu treffen und wenn dann so et...
Der Kern der Petition ist auch wieder gut gemeint, aber was ist, wenn ein Urteil nun mal länger braucht, weil es zur Urteilfindung tatsächlich notwendig ist?
Es sollte keine "Untätigkeitsbeschwerde" geben können, nur weil ein Urteil lange dauere, sonde...
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Eine Verfassungsbeschwerde kann binnen eines Monats gegen den Beschluss/Urteil eingereicht werden beim Landesverfassungsgericht oder Bundesverfassungsgericht. Allerdings nicht nach Art. 146 GG. Man sollte hier, bei einem Artikel, der die Gült...
Es gibt eine mir bekannte Existenz, die vernichtet worden ist wegen Ermittlungen der Justizbehörden, die zu keinem Ergebnis geführt haben, die aber bis zum Sanktnimmerleinstag in irgendeinem Büro auf einem Schreibtisch schlummern. Es gab keine Zwischen...
Ich halte die Petition für eine sehr gute Idee.
Falls das Verfahren verzögert wird, sollte nach genau definierten Kriterien eine Verringerung der Gerichtskosten (nicht Auslagen) bis ggf. auf 0 erfolgen. So hätte der Staat ein Interesse daran, dass ausr...
§ 75 der Verwaltungsgerichtsordnung lautet: "Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulä...
...und wohin würde eine solche Beschwerde gehen? Und wer würde sich damit beschäftigen (Gerichte?)... wo führte das hin? -> kontraproduktiv