Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Sammeln von weggeworfenen Lebensmitteln z. B. bei Lebensmittelmärkten, das sog. "Containern" bzw. "Dumpstern", nicht als Diebstahl bestraft wird.
Ich finde es absurd, dass Lebensmittel, die vom Handel weggeworfen werden, weil sie für ihn keinen Wert mehr haben, nicht von Menschen, die aus Armut oder aus Protest gegen die Wegwerfgesellschaft containern, verwertet werden dürfen. Diese weggeworfenen Lebensmittel gehören den Supermärkten und entsprechend werden Mülltaucher nach deutscher Gesetzgebung zurzeit als Diebe kriminalisiert und müssen mit einer Anzeige wegen Diebstahls rechnen.
Wo soll es konstruktiv sein nur noch Handel und Gewerbe zu enteignen?
In die geltenden Gesetze müssen Veränderungen in der Gesellschaft oder in den wirtschaftlichen Bedingungen permanent einfließen.
Zur Zeit der ursprünglichen Formulierung des Strafgesetzbuches gab es das Phänomen – essbare Lebensmittel landen zuha...
Man muß es selbst einmal gemacht haben, um zu begreifen, wie wertvoll es ist, was „wir“ da wegwerfen. Die, die da etwas Eßbares suchen, sind so weit unten auf der sozialen Leiter unserer Gesellschaft, ihnen das jetzt mit Straffreiheit zu gönnen, ist ei...
Das nicht, aber eine Petition gegen Alterssturheit wäre doch eine Idee. 
Freundliche Grüße
BigMäxx
"Ist es eigentlich allgemein bekannt, dass Obst und Gemüse in Europa bestimmten Handelsnormen unterliegt? Diese Handelsnormen gegeln Größe, Länge, Durchmesser, Form, Gewicht, Krümmung, Färbung, Glätte, Gleichmäßigkeit, Frischegrad, Prallheitsgrad, Reif...
In der Tat führen Normen zum Wegschmeissen.
Aber ohne gehts ja nun garnicht,siehe Gammelfleisch usw.
Jedenfalls ,was Lebensmittel angeht.
Was die Verwertung am Wertstoffhof betrifft: da liegen Sie falsch.
Ich fahre oft dort vorbei und sehe, was dort ni...
Doch, das gibt es auch. Da ich oft spät unterwegs bin sehe ich das manchmal. Vermutlich wird da nach Pfandflaschen u....
Ja, was heißt "vor"?
Ich frage mich z.B. momentan, wie es eigentlich mit Mülltonnen sind, welche man in der Nacht vor der Abholung an den Straßenrand stellen muss. Sie stehen dann nicht mehr auf dem Privatgrundstück.