Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass jegliche Beschränkung des Täterkreises beim Subventionsbetrug gem. § 264 StGB vollständig entfällt.
Um eine wirksame Prävention sowie eine effektive Strafverfolgung bei Delikten zu erreichen, bei denen öffentliche Gelder als Subvention z.B. durch die Angabe falscher Daten zu Unrecht erlangt oder solche Gelder später zweckentfremdet verwendet werden, hat der Gesetzgeber den § 264 StGB geschaffen. Mit diesem ist es u.a. möglich, bereits Vorbereitungshandlungen effektiv zu verfolgen. Ebenso ist durch den sehr präzisen Zuschnitt des Gesetzes auf die Abläufe bei der Ausreichung der öffentlichen Subventionen erreichbar, dass die entsprechende Tat effektiv verfolgt wird.
Werden wir Bürger nicht auch gezwungen zum Subventionsbetrug von der Politik?
Wir werden von der Politik gezwungen mit einem lächerlichen Rundfunkstaatsvertrag die öffentlich rechtlichen Sender zu Subventionieren und die Leben wie die Made im Speck und...
Hmm..., in der Tat ein nicht ganz einfaches Thema. Muss gestehen, dass mir 1. die Auswirkungen einer solchen Änderung nicht ganz klar sind und 2. ich das Problem der Verfolgung über die anderen Betrugsdelikte nicht kenne.
Von daher zunächst keine Mitze...
Das ganze Subventionsrecht ist eh schwer durchschaubar!
Wenn es kein Subventionsbetrug ist, bleibt es eben ein "normaler" Betrug und kann daher als solcher auch verfolgt werden. Auch das Strafmaß ist identisch also warum unnötig im Gesetz "herumschmieren". Hauptsache bleibt doch das derartige Straftaten auc...
So wie der Petent es haben will, ist es nicht Zeitgemäß, da die europäische Gemeinschaft dann nicht mehr enthalten ist.
Da viele, ja immer mehr in die europäische Gemeinschaft subventioniert wird. erscheint mir die Petition wie eine Absahne.
Natürlich ...
"1. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil
a) ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und
b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll; "
Und was ändert sic...
Die §§ 263 bis 266b StGB (das sind insgesamt 7 Paragraphen) betreffen Betrug und Unteue in den verschiedensten Formen. Ich sehe keinen Handlungsbedarf.
Die Petition ist richtig, denn auch Gemeinden , Wasserversorgungs Zweckverbände sollten mit einbezogen werden , so verlegte um ein Beispiel zu nennen der Wasserzweckverband Creußen zu eine Stallruine eine Anschlussleitung , nur um in den Genuss eine...