Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Einkommensteuer ist zukünftig am Arbeitsort zu entrichten. Und nicht wie bisher am Wohnort
Als die Verteilung dieser Steuer beschloßen wurde war die Mobilität sehr viel geringer, so dass der Großteil der Bevölkerung auch dort wohnte wo man arbeitete. Das hat sich seit 1969 sichtlich geändert, mittlerweile locken Gemeinden mit günstigen Baugrundstücken und die Stadtbevölkerung zieht es in ländlichere Regionen. Dies betrifft im hohen Maß die Bevölkerung mit mittleren und gehobenen Einkommen. Eben diese Gruppe in der Bevölkerung ist es die sich gegen Gewerbeansiedlungen im eigenen Ort sperrt. Das führt dazu, das Länder und Gemeinden die in die Wirtschaft investieren erheblich stärker investieren müssen als Gemeinden die sich rein auf wohnen konzentrrieren. Die belegt in einem hohen Maß das Land Bremen, hier arbeiten laut Eurostat 46,8% Pendler, für die zusätzliche Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden muss. Die derzeitige Rechtsgrundlage gefährdet im hohen
Der Petent geht aus meiner Sicht von falschen Tatsachen aus. Investitionen in einen Wirtschaftsstandort sind erheblich niedriger als diejenigen für einen Wohnstandort. Daher ist die Verteilung von Einkommensteuer und Gewerbesteuer durchaus angemessen.
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Bremen ist hier nur ein Beispiel, Es ist schon seltsam, wenn einzelne Landesregierungen (unabgängig wer regiert) kaum Wirtschaftsförderung in den angrenzenden Gebieten betreiben. Es ist also kein rein bremisches Problem.
Nach einem simplen Blick auf die deutsche Landkarte stellt sich jedem klar denkendem Menschen die Frage, wieso Bremen nicht zum umliegenden Bundesland gehören will, und sich dann auch noch über die Folgen aufregt.
Ich bin übrigens in einem unselbständi...
Im Falle einer Umsetzung dieser Petition erwarte ich nur deutlich mehr Bürokratie. Was ist z.B. mit Mitarbeitern mit häufig wechselndem Einsatzort ? Ab welchem Zeitraum gilt ein Arbeitsort als Arbeitsort ? ...etc.
Deshalb ist dieser Vorschlag abzulehne...
Die Idee ist nicht systemgerecht. Der Einkommenszufluss tritt beim Arbeitnehmer auf. Er wird besteuert. Folglich ist es egal woher er das Geld bezieht. Aus Gleichheitsgründen müsste man die Petition auf alle Einkommensquellen beziehen; man müsste die E...
Stellt euch mal folgendes vor: Ihr habt mühevoll einen Obst- und Gemüsegarten angelegt, ihr hegt und pflegt ihn. Dann kommen eure Nachbarn und ernten die Früchte eurer Arbeit, zusätzlich werdet ihr von ihnen noch verhöhnt und beleidigt. Dann könnt ihr ...
So wird die Einkommenssteuer zur Zeit verteilt: Bund 42,5%, Bundesland (42,5%), Gemeinde 15%, künftig sollte es so verteilt werden Bund 42,5%, Bundesland (Arbeitsort bzw. Sitz des Arbeitsverhältnis), die Gemeinde am Wohnort erhält weiterhin 15%.
Nehmen...