22.02.2012

petition24

Einkommensteuer - Keine Zinsen/Zuschläge bei verzögerter Bearbeitung durch die Finanzverwaltung

Status: in der Abstimmung Lief bis vor 6 Tage

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei verzögerter Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen – verursacht durch die Finanzverwaltung – keine Zinsen, Säumnis- und Verspätungszuschläge vom Steuerpflichtigen erhoben werden dürfen.

Es häufen sich die Sachverhalte, dass die Finanzverwaltung bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen durch ihr eigenes Verschulden (Arbeitsüberlastung) den endgültigen Steuerbescheid nicht innerhalb der 15-monatigen Karenzzeit erklären konnte. Für diese Zeitverzögerung erhebt die Finanzverwaltung gemäß §233a der Abgabenordnung (AO) einen Jahreszins von 6%. Dieses stellt eine Ungerechtigkeit dar.

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Zitat von: Tracy am 10. Februar 2012, 00:23:32
Ich finde 6 Prozent Zinsen sind schon Wucher! Wo bekomme ich als Bürger denn heutzutage 6 Prozent Zinsen? Die Zinsen sollten der Wirtschaftlichen Situation angepasst werden- und ...

Ich finde 6 Prozent Zinsen sind schon Wucher! Wo bekomme ich als Bürger denn heutzutage 6 Prozent Zinsen? Die Zinsen sollten der Wirtschaftlichen Situation angepasst werden- und dürften nicht höher sein als was durchschnittlich ein Bürger an Zinsen bek...

Zitat von: Borsalino am 26. Januar 2012, 07:43:00
Also, erst einmal zum Text der Petition:

Die verzögerte Bearbeitung einer Steuererklärung führt nicht zu Verspätungs- oder Säumniszuschlägen.
Zum Verständnis:
Verspätungszusc...

Zitat von: Nobody 2011 am 01. Februar 2012, 10:38:59
Herr Gebauer? Ich warte noch auf Ihre Reaktion...

Hallo, lieber Petent. Nach nun mehr als einer Woche ohne Reaktion von Ihnen auf meine Fragen lösche ich meine Mi...

Herr Gebauer? Ich warte noch auf Ihre Reaktion...

Na dann bin ich ja froh das ich noch nicht mitgezeichnet habe. Da hätte ich auch gerne eine Antwort. Augen rollen

Zitat von: SolEn/unen am 23. Januar 2012, 15:59:16
Zitat von: SW2010 am 17. Januar 2012, 15:53:44
Der Pedant möge bitte ausführen wann diese Zinsen anfallen sollen.
Mit der (nachweislichen) Einrei...

Also, erst einmal zum Text der Petition:

Die verzögerte Bearbeitung einer Steuererklärung führt nicht zu Verspätungs- oder Säumniszuschlägen.
Zum Verständnis:
Verspätungszuschläge werden lediglich festgesetzt, wenn die Erklärungen verspätet oder garnic...

Zitat von: SW2010 am 17. Januar 2012, 15:53:44
Der Pedant möge bitte ausführen wann diese Zinsen anfallen sollen.
Mit der (nachweislichen) Einreichung der Steuererklärung bzw. Unterlagen hat der steuerpflichtige seine Pflich...

Zitat von: Ylander am 17. Januar 2012, 14:14:05
Die Petition ist absolut gerechtfertigt.
...
Die Vorschrift des § 233a AO muss dringend geändert werden. Auch der Zinssatz darf nicht starr auf 6 % festgesetzt werden, sondern ...

Zitat von: Nutzer754835 am 17. Januar 2012, 09:59:10
Ich kannm mir nicht vorstellen, dass man da wirklich keine Chance hat gegen die Zinsen vorzugehen. Wenn die Zeit drängt ein Schreiben an die Verwaltung schicken und sie da...

Volle Zustimmung. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Mann könnte die Petition ja noch erweitern: Keine Säumniszuschläge erheben wenn die Erklärung pünktlich abgegeben wurde, aber das FinA sie verbaselt hat...

Zitat von: Powerpaul am 17. Januar 2012, 17:16:28
Mann, mann, mann... Steuerrecht... Ich halt mich vorerst lieber noch raus - hab eh schon Kopfschmerzen...
Mal gucken, was die Diskussion noch so bringt.

Gruß
Peter

D...

Mann, mann, mann... Steuerrecht... Ich halt mich vorerst lieber noch raus - hab eh schon Kopfschmerzen...
Mal gucken, was die Diskussion noch so bringt.

Gruß
Peter

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erstellt am 03.01.2012
lief bis 15.02.2012

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