Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei verzögerter Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen – verursacht durch die Finanzverwaltung – keine Zinsen, Säumnis- und Verspätungszuschläge vom Steuerpflichtigen erhoben werden dürfen.
Es häufen sich die Sachverhalte, dass die Finanzverwaltung bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen durch ihr eigenes Verschulden (Arbeitsüberlastung) den endgültigen Steuerbescheid nicht innerhalb der 15-monatigen Karenzzeit erklären konnte. Für diese Zeitverzögerung erhebt die Finanzverwaltung gemäß §233a der Abgabenordnung (AO) einen Jahreszins von 6%. Dieses stellt eine Ungerechtigkeit dar.
Ich finde 6 Prozent Zinsen sind schon Wucher! Wo bekomme ich als Bürger denn heutzutage 6 Prozent Zinsen? Die Zinsen sollten der Wirtschaftlichen Situation angepasst werden- und dürften nicht höher sein als was durchschnittlich ein Bürger an Zinsen bek...
Herr Gebauer? Ich warte noch auf Ihre Reaktion...
Na dann bin ich ja froh das ich noch nicht mitgezeichnet habe. Da hätte ich auch gerne eine Antwort.
Also, erst einmal zum Text der Petition:
Die verzögerte Bearbeitung einer Steuererklärung führt nicht zu Verspätungs- oder Säumniszuschlägen.
Zum Verständnis:
Verspätungszuschläge werden lediglich festgesetzt, wenn die Erklärungen verspätet oder garnic...
Volle Zustimmung. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Mann könnte die Petition ja noch erweitern: Keine Säumniszuschläge erheben wenn die Erklärung pünktlich abgegeben wurde, aber das FinA sie verbaselt hat...
Mann, mann, mann... Steuerrecht... Ich halt mich vorerst lieber noch raus - hab eh schon Kopfschmerzen...
Mal gucken, was die Diskussion noch so bringt.
Gruß
Peter
