06.02.2012

petition24

Einkommensteuer - Steuerliche Absetzbarkeit von Unterhalt für nichteheliche Kinder

Status: in der Abstimmung Lief bis vor 21 Monate

Vollständige steuerliche Absetzung von Unterhaltszahlungen für nicht eheliche Kinder.

Meiner Meinung nach ist die bisherige nicht Absetzbarkeit von Kindesunterhalt nicht ehelicher
Kinder nicht konform mit dem Grundgesetz, bzw. gegenüber Eltern von ehelichen benachteiligt.
Vielleicht sollte das Unterhaltsrecht für nichteheliche Kinder komplett reformiert werden.

Die letzten 20 Beiträge Alle Beiträge

Zitat von: Bärenhunger am 08. April 2010, 18:56:47
Zitat von: Nutzer619665 am 06. April 2010, 22:51:46
Das Problem ist Art. 6 GG, wonach die Familie, bzw. Ehe unter besonderem Schutz steht.
solange di...

Zitat von: Nutzer619665 am 06. April 2010, 22:51:46
Das Problem ist Art. 6 GG, wonach die Familie, bzw. Ehe unter besonderem Schutz steht.
solange diese christliche Moral-Kacke nicht radikal aus dem GG entfernt wird, wird sich...

Das Problem ist Art. 6 GG, wonach die Familie, bzw. Ehe unter besonderem Schutz steht.
solange diese christliche Moral-Kacke nicht radikal aus dem GG entfernt wird, wird sich wohl nur zaghaft etwas ändern.



Zitat von: Wütende Distel am 21. März 2010, 17:52:16
gezahlten Kindesunterhalt. Der Kindesunterhalt fließt in die Bedarfsgemeinschaft mit ein und spart somit dem Staat einen Teil der Sozialleistungen für die Mutter.
...

Da stimme ich Ihnen "wütende Distel" voll zu. Besonders das der Unterhaltsbetrag in die Bearfsgemeinschaft einfließt und das man egal wie viel man zahlt, dem Kind doch nicht mehr zukommt, stört mich. Man finanziert dadurch im Grunde nur das Haushaltslo...

Zitat von: Nutzer150299 am 21. März 2010, 15:36:32
Zitat von: Wütende Distel am 20. März 2010, 18:41:02

Nicht verheiratete Eltern werden, wenn man es auf Heller und Pfennig ausrechnet, gegenüber ver...

Zitat von: Wütende Distel am 20. März 2010, 18:41:02

Nicht verheiratete Eltern werden, wenn man es auf Heller und Pfennig ausrechnet, gegenüber verheirateten Eltern benachteiligt.
Das stimmt so global behauptet nich...

Das Thema wurde offensichtlich nicht wegen der Steuerersparnis als Petitionsvorlage gewählt, sondern wegen der derzeitigen offensichtlichen Mängel in der Festlegung des Unterhaltes. Es ist klar, dass jeder Euro Steurersparnis mehr Nettoeinkommen und da...

Wütende Distel, ich gebe Ihnen voll und ganz Recht!

Mal angenommen der Elternteil, bei dem die Kinder leben, bekäme Steuerklasse I und der Barunterhaltspflichtige die Steuerklasse II. Diese Variante würde für Eltern und Kinder sicherlich eher eine Förderung darstellen. Mir ist es völlig egal, ob ich Ste...

Zitat von: Nutzer20033 am 16. März 2010, 16:48:24
Für ein uneheliches Kind beantragt der mit dem zusammenlebende Elternteil Steuerklasse II und erhält schon einen Steuervorteil gegenüber Verheirateten. Und dann wird der Kinde...

Zitat
Für ein uneheliches Kind beantragt der mit dem zusammenlebende Elternteil Steuerklasse II und erhält schon einen Steuervorteil gegenüber Verheirateten.

Da würde mich mal interessieren, bei wieviel Prozent der Alleinerziehenden es über...

Für ein uneheliches Kind beantragt der mit dem zusammenlebende Elternteil Steuerklasse II und erhält schon einen Steuervorteil gegenüber Verheirateten. Und dann wird der Kinderfreibetrag zusätzlich geteilt (je zur Hälfte je Elternteil). Der Unterhaltsp...

Auch hier wird in meinen Augen immer wieder vom gleichen Thema geredet, nur abgewandelt mit anderen Überschriften und nur leicht veränderten Inhalten.

Wir landen immer wieder beim Kindesunterhalt und bei der Frage,  wie viel ist notwendig und angemesse...

Ich finde es zwar rein gefühlsmäßig "komisch", Kosten für die eigenen Kinder von der Steuer abzusetzen, aber dennoch halte ich diese Petition für unterstützenswert.

Zwar ist es in der Tat so, dass Kosten für Kinder, die im eigenen Haushalt leben, dann...

Ich habe die Petition so gedeutet, dass es darum geht, dass Kindesunterhalt aktuell grundsätzlich nicht von der Einkommensteuer abgesetzt werden kann. Das ist eigentlich ungerecht. Es sollte keinen Unterschied machen, ob man während der Ehe mit den Kin...

Zitat von: parteiendiktatur am 08. März 2010, 09:22:00
Heißt das, wenn ich ein eheliches Kind habe und nach einer Scheidung Unterhalt für dieses Kind leisten muss, dann kann ich das von der Steuer absetzen. Wenn ich ein unehe...

Kindesunterhalt:
Kindesunterhalt kann grundsätzlich nicht von der Steuer abgezogen werden. Zum Ausgleich dafür erhält man den steuerlichen Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld..
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gibt es für solche Kinder, denen zwar U...

Heißt das, wenn ich ein eheliches Kind habe und nach einer Scheidung Unterhalt für dieses Kind leisten muss, dann kann ich das von der Steuer absetzen. Wenn ich ein uneheliches Kind habe, das nicht in meinem Haushalt wohnt (vergleichbar der Scheidung),...

Steuerliche Absetzbarkeit von Untherhalt für nichteheliche Kinder

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erstellt am 24.02.2010
lief bis 20.04.2010

Mitzeichner: 229

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  • 15.72% Bayern (36)
  • 9.17% Nordrhein-Westfalen (21)
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