Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die öffentlich-rechlichen Krankenkassen die Fahrt und Behandlungskosten für chronisch Kranke und schwerbehinderte Patienten im ländlichen Bereich generell übernehmen.
Im ländlichen Bereich ist die ärztliche Versorgung nicht so gegeben wie in Großstädten. So liegt ein normaler Hausarztbesuch bei 6Km. Ein Facharztbesuch liegt zwischen 16 und20 Km. Die Ärztliche Untersuchung in einer Fachklinik liegt gar bei 70Km. Das ist gegenüber Großstädtern eine Benachteiligung. Die Krankenkassen lehnen eine Übernahme der Fahrtkosten generell ab und berufen sich bei der Ablehnung auf den Gestzgeber.
Robert Fredericq Gesetzliche Krankenversicherung
- Leistungen -
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.07.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Fahrkosten
für chronisch kranke und schwerbehinderte Patienten im ländlichen Bereich
erstatten.
Der Petent begründet seine Forderung damit, dass im ländlichen Bereich die ärzt-
liche Versorgung nicht so gegeben sei wie in Großstädten. So liege ein gewöhnlicher
Hausarztbesuch bei durchschnittlich sechs Kilometern Entfernung. Bei einem Fach-
arztbesuch müssten nicht selten zwischen 16-20 Kilometer, für eine ärztliche Unter-
suchung in einer Fachklinik gar bis zu 70 Kilometer Entfernung zurückgelegt werden.
Er empfindet dies als Benachteiligung gegenüber Einwohnern in Großstädten. Er
moniert weiterhin, die Krankenkassen lehnten eine Übernahme der Fahrkosten
generell ab.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die vom Petenten eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine Eingabe mit verwandter Ziel-
setzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamenta-
rischen Prüfung unterzogen wird.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Petitionsaus-
schusses eingestellt. Sie wurde von 385 Mitzeichnern unterstützt und führte zu
38 Diskussionsbeiträgen.
Der Petitionsausschuss hat zu diesem Anliegen eine Stellungnahme des Bundes-
ministeriums für Gesundheit (BMG) eingeholt. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung stellt sich auf der Grundlage der Stellungnahme des BMG wie folgt dar:
Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören auch
Fahrkosten im Zusammenhang mit medizinisch notwendigen Leistungen (§ 60
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch SGB V).
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten u.a. bei Fahrten zu einer ambulanten
Behandlung, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre
Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird. Welches Fahrzeug dabei
benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzel-
fall. Fahrten zur ambulanten Behandlung bedürfen einer vorherigen Genehmigung
durch die Krankenkasse und können nur in ganz besonderen Ausnahmefällen über-
nommen werden.
Der Petitionsausschuss erinnert daran, dass durch das GKV-Modernisierungsgesetz
(GMG) dem neu geschaffenen Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen die Aufgabe zugewiesen wurde, diese Ausnahmefälle in Richtlinien
festzulegen. Nach den Richtlinien sind Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung
verordnungsfähig für Patienten, bei denen diese aufgrund der Krankheit oder der
notwendigen Behandlung zwingend medizinisch notwendig sind. So können Fahrten
zur ambulanten Behandlung auch für schwer in ihrer Mobilität eingeschränkte Pati-
enten übernommen werden, wenn diese
- einen Schwerbehindertenausweis mit dem Markenzeichen "aG", "Bl" oder "H"
besitzen, oder
- bei denen Pflegebedürftigkeit der Stufe II oder III vorliegt, oder
- wenn eine vergleichbar schwere Beeinträchtigung der Mobilität vorliegt und eine
Behandlung über einen längeren Zeitraum erforderlich ist.
Anzumerken ist weiterhin, dass diese Auflistung nicht abschließend ist, sondern dass
grundsätzlich auch über diese Fallkonstellationen hinaus eine Übernahme der Fahr-
kosten zur ambulanten Behandlung möglich ist. Da auch im Rahmen der Übernahme
von Fahrkosten das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 Abs. 1 SGB V zu beachten ist,
behalten sich die gesetzlichen Krankenkassen individuelle Prüfungen, gegebenen-
falls unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes, vor.
Nach Auffassung des Petitionsausschusses steht fest, dass die beschriebenen
Regelungen die Übernahme von Fahrkosten in medizinisch zwingend erforderlichen
Fällen sicherstellen und gleichzeitig eine übermäßige Kostenbelastung der Kranken-
kassen durch medizinisch nicht angezeigte Krankenfahrten verhindern.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die mit der Petition geforderte Erwei-
terung der Übernahme von Fahrkosten zu ambulanten Krankenbehandlungen durch
die GKV nicht im Interesse der Solidargemeinschaft der in der GKV Versicherten
liegt. Denn eine entsprechende Regelung zöge unweigerlich einen spürbaren Anstieg
der Kosten nach sich. In der letzten Konsequenz könnte dies eine Erhöhung der
Krankenkassenbeiträge erforderlich machen, die von vielen Millionen Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmern zu schultern wäre.
Der Ausschuss vermag die vom Petenten gerügte Benachteiligung gegenüber Groß-
städtern nicht zu erkennen. Aus der Wohnsitzwahl ergeben sich nach allgemeiner
Lebenserfahrung naturgemäß Vor- und Nachteile, die als bekannt vorausgesetzt
werden dürfen.
Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht stellen,
im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Peti-
tionsverfahren abzuschließen.
Präambel:
Ich halte nichts von einem generellen Stadt-Land-Bashing. Es hat Vorteile auf dem Land zu wohnen, wie es auch Vorteile eines Wohnorts in der Stadt gibt. Welche Vorteile für den Einzelnen überwiegen, muss jeder für sich entscheiden.
Eine einse...
Politisch gesehen ist das ein heißes Eisen und birgt hohe Brisanz in sich, denn viele Menschen hören nicht gerne hin, wenn der Aspekt der Eigenverantwortung ins Spiel gebracht wird.
Bis zum Ende der 80er Jahre war die gesetzliche Krankenversicherung ja...
In meiner Zivizeit bin ich Krankentransport gefahren.
Wir haben damals neben den eigentlichen Notfalleinsätzen auch (insbesondere ältere) Leute zum Arzt gefahren, und wieder nach Hause. War auch auf dem Land. Es gab damals ne Selbstbeteiligung von afai...
Thema Eigenverantwortung wie vom Vorposter erwähnt:
§ 1 - SGB V
Solidarität und Eigenverantwortung
Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesund...
Wer sich für das Leben in der Stadt entscheidet, entscheidet sich für höhere Mieten und für bessere Infrastruktur, besseres kulturelles Angebot, interessanteres Sportangebot, laufend Sonderangebote in allen Bereichen usw.
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