06.02.2012

petition24

Häusliche Krankenpflege - Ambulante Nachsorge

Status: abgestimmt Lief bis vor 31 Monate

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 37, Absatz 1 SGB V folgendermaßen neu zu regeln: Versicherte erhalten (...) neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflege- und hauswirtschaftliche Kräfte, (...), nach einem Krankenhausaufenthalt, nach Operationen und ambulanten Therapien, wenn der individuelle Heilungs- und Genesungsverlauf dies erfordern (...).

Die vielfältigen Fortschritte und Entwicklungen in der Medizin sowie die Einführung der Fallpauschalregelung/DRG"s (Diagnosis Related Groups) haben dazu geführt, dass Menschen inzwischen immer früher aus dem Krankenhaus entlassen werden. Viele Operationen und andere Therapieformen sind in den ambulanten Bereich verlagert worden. Die Länge der Erkrankung ist inzwischen nicht mehr an die Verweildauer im Krankenhaus gebunden.

Immer häufiger werden intensive, komplexe Heilungs- und Genesungsphasen in die Privatheit der eigenen Wohnung verlagert und müssen in vielen Fällen von den Betroffenen selbst finanziert werden. Häusliche Pflege ist heute sehr hochwertig, wenn man sie sich leisten und bezahlen kann.
Vielfach sind es ältere Menschen, Alleinstehende, Personen mit kleinem Einkommen. Betroffenengruppen und unterschiedliche Stadien im Krankheitsverlauf dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die soziale Schere geht immer weiter auseinander.

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Elsbeth Rütten Häusliche Krankenpflege

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.03.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung ­ dem Bundesministerium für Gesundheit ­ als Material zu
überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die
häusliche Krankenpflege zu verbessern.
Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, die vielfältigen Fortschritte und
Entwicklungen in der Medizin sowie die Einführung der Fallpauschalregelungen hät-
ten dazu geführt, dass Menschen inzwischen immer früher aus dem Krankenhaus
entlassen würden. Zahlreiche Operationen und andere Therapieformen seien in den
ambulanten Bereich verlagert worden. Dies habe dazu geführt, dass in vielen Fällen
die Heilungs- und Genesungsphasen in der privaten Wohnung von den Betroffenen
selbst finanziert werden müssten. Dabei handele es sich insbesondere um ältere
Menschen, Alleinstehende sowie um Personen mit kleinerem Einkommen. Haupt-
anliegen der Petition ist es, zu erreichen, dass die häusliche Krankenpflege auch
dann geleistet wird, wenn keine ärztliche Behandlung erforderlich ist, aber zugleich
ein Bedarf an Leistungen der Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung be-
steht.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf den Inhalt der Petitionsakte Bezug ge-
nommen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 1.832 Mitzeichnern unterstützt
wird und zu 20 Diskussionsbeiträgen geführt hat. Zusätzlich haben über
20.000 Bürgerinnen und Bürger die Petition mit ihrer Unterschrift unterstützt.
Zu diesem Anliegen liegen dem Petitionsausschuss zudem zehn weitere Eingaben
mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemein-
samen parlamentarischen Prüfung zugeführt werden.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung der
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt zusam-
menfassen:
Zum besseren Verständnis weist der Petitionsausschuss zunächst auf die derzeit
geltende Rechtslage hin.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Versicherte neben der ärzt-
lichen Behandlung Leistungen der häuslichen Krankenpflege, um Krankenhauspflege
zu vermeiden (vgl. § 37 Abs. 1 Sozialgesetzbuch ­ Fünftes Buch ­ SGB V) oder um
das Ziel einer ambulanten ärztlichen Behandlung zu sichern (vgl. § 37 Abs. 2
SGB V).
Ziel der Petition ist es, dass darüber hinausgehend häusliche Krankenpflege auch
dann geleistet wird, wenn keine ärztliche Behandlung erforderlich ist, gleichwohl aber
ein Bedarf an Leistungen der Grundpflege oder hauswirtschaftlicher Versorgung be-
steht.
Hierzu hält der Ausschuss fest, dass Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung
nach § 37 SGB V nur in Verbindung mit Leistungen der Behandlungspflege erbracht
werden können (§ 37 Abs. 1 Satz 3 SGB V oder als Satzungsleistung nach § 37 Abs.
2 Satz 4 SGB V).
Soweit keine ärztliche Behandlung und keine diese unterstützende Behandlungs-
pflege erforderlich ist, besteht nach der geltenden Rechtslage kein Leistungsan-
spruch auf häusliche Krankenpflege gegenüber der GKV, weil es sich um Leistungen
handeln würde, die nicht der Krankenbehandlung dienen und deshalb nicht dem Auf-
gabenbereich der GKV zugerechnet werden können.
Daneben erbringen Krankenkassen Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 SGB V unter
anderem unter der Voraussetzung, dass im Haushalt ein Kind lebt, dass das
12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Darüber hinausgehend kann die Kranken-
kasse in ihrer Satzung den Anspruch auch für weitere Fälle vorsehen (§ 38 Abs. 2
SGB V), sodass im Einzelfall ein Anspruch auf Haushaltshilfe auch nach diesen Re-
gelungen bestehen kann.
Der Petitionsausschuss erkennt vor diesem Hintergrund durchaus an, dass in dem
Bereich des Übergangs von stationärer in die ambulante Versorgung die in der Peti-
tion angesprochenen Probleme bestehen können. Durch das Gesetz zur Stärkung
des Wettbewerbs in der GKV sowie das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurden
bereits Regelungen für ein Entlassungsmanagement geschaffen, damit die Kran-
kenhäuser den nahtlosen Übergang von der Krankenhausbehandlung in die ambu-
lante Versorgung, zur Rehabilitation oder zur Pflege gewährleisten. Damit sollen
Probleme beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche gelöst werden.
Der Ausschuss würde es begrüßen, wenn weitergehende Regelungen im Rahmen
künftiger Reformvorhaben diskutiert werden könnten. Dies gilt umso mehr, als dass
in Bremen unter Beteiligung von Krankenkassen derzeit ein Modellvorhaben mit dem
Ziel des verbesserten Übergangs von stationärer in die ambulante Versorgung
durchgeführt werden soll. Nach Überzeugung des Ausschusses wäre es gewinn-
bringend, wenn Erfahrungen aus diesem Modellvorhaben in künftige Reformüberle-
gungen einfließen könnten.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung ­ dem
BMG ­ als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundesta-
ges zur Kenntnis zu geben, um besonders auf das vorgetragene Anliegen aufmerk-
sam zu machen.

Die letzten 20 Beiträge Alle Beiträge

Zitat von: René Klemm am 04. Mai 2009, 12:04:28
Benennen Sie ein konkretes Finanzierungskonzept oder zumindest einen Ansatz dafür und ich zeichne mit.
Den der Wandel denn Sie korrekt beschreiben ergibt sich, meiner Meinung n...

Zitat von: Markus Havemann am 19. Mai 2009, 09:25:42
Zitat von: René Klemm am 04. Mai 2009, 12:04:28
Benennen Sie ein konkretes Finanzierungskonzept oder zumindest einen Ansatz dafür und ich zeich...

Letzlich führten doch die vor einigen Jahren eingeführten Fallpauschalen in der Abrechnung zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen zu der stark verkürzten Liegezeit.
Die Politik wollte die Krankenhäuser dazu bringen, sich wirtschaftlicher zu verhalt...

Der Frage "Wo soll das Geld herkommen?" möchte ich  die Frage gegenüberstellen: "Wieviel Geld ist in den Kassen der Krankenkassen, wofür wird es ausgegeben?"
Die Solidargelder der Krankenkassen sind in erster Linie für die  Versorgung und...

Zitat von: Tausch am 25. Mai 2009, 22:39:50
Als Betroffener, der über mehrere Monate die Hausarbeit mit Gehhilfen zu erledigen hatte, hatte ich ein enorm hohes Unfallrisiko zu tragen insbesondere hinsichtlich meines operiert...

Zitat von: René Klemm am 04. Mai 2009, 12:04:28
Benennen Sie ein konkretes Finanzierungskonzept oder zumindest einen Ansatz dafür und ich zeichne mit.
Den der Wandel denn Sie korrekt beschreiben ergibt sich, meiner Meinung n...

Zitat von: Stefan W am 19. Mai 2009, 21:51:00
Zitat von: René Klemm am 19. Mai 2009, 09:52:19
Noch einmal, dass was in der Petition gefordert wird und was als Begründung angegeben wird ist richtig...

Zitat von: René Klemm am 19. Mai 2009, 09:52:19
Noch einmal, dass was in der Petition gefordert wird und was als Begründung angegeben wird ist richtig! Ich habe an keiner Stelle etwas anderes behauptet!

Das absolut Einzige w...

Noch einmal, dass was in der Petition gefordert wird und was als Begründung angegeben wird ist richtig! Ich habe an keiner Stelle etwas anderes behauptet!

Das absolut Einzige was ich hier bemängele ist, dass etwas fehlt!
Und das was fehlt, ist eine El...

Zitat von: René Klemm am 04. Mai 2009, 12:04:28
Benennen Sie ein konkretes Finanzierungskonzept oder zumindest einen Ansatz dafür und ich zeichne mit.

1. im Kontext der Diskussion zur Petition "Reformvorschläge in d...

Fast jedes Anliegen der Bürger das Abgelehnt wird, bzw. fast jede Verschlechterung für den Bürger die eingeführt wird, wird mit fiskalischen Argumenten begründet.  Unentschlossen
Und gerade in dem Bereich des Gesundheitswesen im allgemeinen und der Krankenpflege ...

Zitat von: René Klemm am 04. Mai 2009, 12:04:28
Benennen Sie ein konkretes Finanzierungskonzept oder zumindest einen Ansatz dafür und ich zeichne mit.


Lieber Herr Klemm,

ich stimme Ihnen hierin ausdrücklich nicht zu...

Hallo,

ich habe mit gezeichnet.

Ich kam vor ca. 1 Woche aus dem KH nach 3 Operationen, ich lebe allein in einem kleinen Dorf und ich war bereits zur "Nachsorge". Leider hatte die Ärztin derart Zeitnot, dass sie mich nicht mal untersuchen konnte. Nun qu...

Zitat von: René Klemm am 04. Mai 2009, 12:04:28
Benennen Sie ein konkretes Finanzierungskonzept oder zumindest einen Ansatz dafür und ich zeichne mit.

Man nehme das Geld aus dem Bankenfonds ...

.oO( Komisch, daß für B...

Zitat von: SGB V §37 Abs 1
Versicherte erhalten in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten, bei besonders hohem Pflegebedarf auch in Werkstätten für behinderte ...

Zu Nordlicht0606: Sie haben Recht, es geht nicht nur um das schnöde Geld!
Ich halte es nur für den elementarsten Faktor.  :'(
Zu Punkt 1. Meine Referenzen sind eine Bekannte die als Stationsoberschwester in einem großen Krankenhaus arbeitet und eine Ve...

Zitat von: René Klemm am 04. Mai 2009, 12:04:28
Benennen Sie ein konkretes Finanzierungskonzept oder zumindest einen Ansatz dafür und ich zeichne mit.
Den der Wandel denn Sie korrekt beschreiben ergibt sich, meiner Meinung n...

Eine einfache Antwort gibt es darauf nicht, aber jeder Angestellte eines Krankenhauses, Pflegeheims, REHA-Klinik, Kranken- und Pflegeversicherung  etc. ist in erster Linie ein fühlender und hoffentlich auch denkender Mensch und sollte aufhören die Auge...

Benennen Sie ein konkretes Finanzierungskonzept oder zumindest einen Ansatz dafür und ich zeichne mit.
Den der Wandel denn Sie korrekt beschreiben ergibt sich, meiner Meinung nach, aus nichts anderem als aus fiskalischen Gründen.  Ärgerlich

Der Mensch der Ge...

Wieviel Solidarität können oder wollen wir uns in Zukunft leisten?
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erstellt am 08.04.2009
lief bis 16.06.2009

Mitzeichner: 1832

3.66 %
Quorum-
Anteil
100 %
der Laufzeit

Petition zum Mitnehmen

Mitzeichner nach Bundesland

  • 13.86% Niedersachsen (254)
  • 13.76% Nordrhein-Westfalen (252)
  • 8.08% Bayern (148)
  • 7.53% Schleswig-Holstein (138)
  • 7.31% Bremen (134)
  • 6.99% Baden-Württemberg (128)
  • 5.62% Berlin (103)
  • 5.29% Hamburg (97)
  • 5.13% Hessen (94)
  • 2.67% Rheinland-Pfalz (49)
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