06.02.2012

petition24

Heilhilfsberufe - Schaffung einer bundeseinheitlich tätigen Pflegekammer

Status: in der Abstimmung Lief bis vor 15 Monate

Der Deutsche Bundestag möge die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gründung einer bundeseinheitlich tätigen Pflegekammer (Krankenpflege) analog der Ärzte- bzw. Anwaltskammer schaffen.

Die Schaffung einer bundeseinheitlich agierenden Pflegekammer würde unterstreichen, dass es sich bei Pflegefachkräften um eine abgegrenzte Berufsgruppe handelt, deren Berufsausübung objektivierbaren Standards unterliegt. Die Pflegekammer könnte gemeinsame Standards der Berufsausübung entwickeln und über die Einhaltung wachen. Eine genaue Definition pflegefachlicher Kompetenz wäre hierdurch möglich. Fort- und Weiterbildungen wären bundesweit einheitlich geregelt und würden von einer Pflegekammer überwacht. Dies würde die Qualität in der Pflege erheblich erhöhen und sich letztendlich positiv auf die Kostenentwicklung auswirken.

Die letzten 9 Beiträge Alle Beiträge

hallo zusammen,
aus diesen verschiedenen beiträgen die ich hier gelesen habe ,erkenne ich wieder mal, dass die pflege sich mal wieder selbst ein bein stellt, anstatt solidaritätI INNERHALB ihrer berufsgruppe auszuüben,
das liegt wohl auch daran, dass v...

Ich kann mich MoonKid nur anschließen: Kammern sind Ländersache. Von daher ist das Anliegen der Petition rechtlich nicht umsetzbar.
Allerdings ist es nach wie vor wichtig, dass wir uns für die Selbstverwaltung der Pflegebelange einsetzen - derzeit sind...

Kammer ist Ländersache2010-08-31 14:53

Wunder mich sehr dass es die Petition überhaupt ins Online-System geschafft hat, denn sie baut auf einer falschen Annahme auf.

Kammern sind immer Ländersache. Es gibt in jedem Bundesland ein Kammergesetzt, das entsprechendes regelt.

Die sog. "Bundesärz...

Eine Bundespflegekammer wäre der Gegenpol zur Bundesärztekammer und der DKG. Da Pflegepersonal mit seinen berufsspezifischen Problemen von den Gewerkschaften kaum adäquat vertreten wird, aus Verantwortung für die Patienten nur bedingt für die eigenen I...

Ein ganz wichtiger Punkt wurde noch nicht genannt: Aufstellen von Mindeststandards der Betreuungsdichte, sprich, wieviele Patienten eine Pflegekraft maximal betreuen darf, natürlich abhängig von der jeweiligen Station.Damit würde verhindert, daß, wie e...

Die Pflegekammer soll, wie auch die bereits bestehenden Kammern eine berufsständische Selbstverwaltungsorganisation in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. Die Kammer wird durch ein Parlamentsgesetz errichtet. In welchem Maße u...

Zitat von: Anayima am 30. August 2010, 10:25:47
Sollte man wirklich wieder eine solches Monster von Verwaltung wie die Ärztekammern schaffen?
Bevor ich hier mitzeichne würde ich gerne mal lesen, welche Verbesserungen sich der ...

Zitat von: Anayima am 30. August 2010, 10:25:47
Sollte man wirklich wieder eine solches Monster von Verwaltung wie die Ärztekammern schaffen?
Bevor ich hier mitzeichne würde ich gerne mal lesen, welche Verbesserungen sich der ...

Sollte man wirklich wieder eine solches Monster von Verwaltung wie die Ärztekammern schaffen?
Bevor ich hier mitzeichne würde ich gerne mal lesen, welche Verbesserungen sich der Petent vorallem im Hinblick auf den Nutzen für die Allgemeiheit erwartet....

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erstellt am 12.07.2010
lief bis 12.10.2010

Mitzeichner: 159

0.32 %
Quorum-
Anteil
100 %
der Laufzeit

Petition zum Mitnehmen

Mitzeichner nach Bundesland

  • 19.5% Bayern (31)
  • 16.98% Nordrhein-Westfalen (27)
  • 8.81% Baden-Württemberg (14)
  • 5.66% Hessen (9)
  • 5.03% Berlin (8)
  • 5.03% Niedersachsen (8)
  • 3.14% Brandenburg (5)
  • 2.52% Rheinland-Pfalz (4)
  • 2.52% Sachsen (4)
  • 30.81% Deutschland (o.A.) (20)
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