Der Deutsche Bundestag möge beschließen ..., dass die Bewilligung von Hörgeräten insbesonders für hochgradig schwerhörige Menschen angepasst wird. Es soll bei der Bewilligung technischer Hilfen künftig unterschieden werden zwischen leichter, mittelgradiger, hochgradiger und an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Die Bewillgung soll so erfolgen, dass die Teilnahme am gesellschaftlichem Leben, insbesondere am Arbeitsleben in jedem Fall gewährleistet ist.
ich verweise auf die höchstrichterliche Rechtssprechung der Sozialgerichte zur Bewilligung einer Hörgeräteversorgung über die Festbetragsregelung hinaus und halte es für erforderlich, dass eine rechtliche Anpassung erfolgt. Die Kostenübernahme im Rahmen der Festbetragsregelung soll grundsätzlich für leichte bis mittelgradige Schwerhörigkeiten gelten. Bei Menschen mit hochgradiger Schwerhörigkeit soll davon abgewichen werden, da eine Hörgeräteversorgung im Rahmen der Festbetragsregelung nicht ausreicht.. Soweit bereits vor der Gesundheitsreform High Tech Hörgeräte bewilligt wurden und die Schwerhörigkeit in ihrer Schwere unverändert geblieben ist, soll dies Grundlage für die weitere Hörgeräteversorgung sein. Damit soll vor allem auch die Teilhabe am Arbeitsleben sichergestellt werden. Eine der Art und Schwere der Hörbehinderung angepasste Versorgung mit Hörgeräten ist zugleich ein wesentlicher Beitrag für soziale Integration hörbehinderter Menschen.
Gegenwärtig sind an Taubheit grenzend Schwerhörige und ertaubte Menschen insofern bevorzugt, da für sie für sie kostenfreie Versorgungen unter anderem über Cochlear Implantate (CI), Hirnstammimplantate, Schriftdolmetscher, Arbeitsassistenz und Untertitelung im Fernsehen übernommen beziehungsweise angeboten werden. Menschen mit hochgradiger Schwerhörigkeit erhalten die benötigten Hilfen in der Regel nur über den Klageweg . Zusätzliche Hilfen wie beispielsweise Induktionsschleife, hörbehindertengerechtes Telefon sind außerdem durch sie selbst zu tragen und stellen daher eine zusätzliche finanzielle Belastung dar, so dass sie im Verhältnis zu den an Taubheit grenzend Schwerhörigen und ertaubten Menschen bei einer Eigenbeteiligung über die Festbetragsregelung hinaus erheblich schlechter gestellt werden.
Im Fall einer Konkurrenz zwischen verschiedenen Leistungsträgern der medizinischen Rehabilitation fehlt zudem eine Vorrangnorm.
Es wird auf die UN-Behindertenrechtskonvention Art. 4 Abs. 1 lit. g, Art. 20 lit. b verwiesen. Danach ist den Menschen mit Behinderungen die Verfügbarkeit und die Nutzung unterstützender Technologien zu erleichtern. Die derzeit geltende Festbetragsregelung für Hörgeräte wird dem nur mit Einschränkungen gerecht.
Hörgeräte muss dem Stand der Medizintechnik entsprechen
Das Bundessozialgericht schreibt in seiner Urteilsbegründung, dass die Krankenkassen dafür Sorge tragen müssen, dass Hörbehinderte mit Hörgeräten ausgestattet werden, die nach dem derzeitigen Stan...
Ich unterstütze die Petition,weil ich seit 4.Lebensjahr an Taubheit grenzend schwerhörig bin.Ebenso wie der letzte Diskussionsteilnehmer bin auch ich EU -Renterin,mein schwerbehinderter Mann ebenfalls.Im Moment ist noch alles okay dank de...
Ich habe von Geburt an eine an Taubheit grenzende hochgradige Schwerhörigkeit und benötige beidseitig volldigtitale Hörgeräte mit einer gut funktionierenden Störschall-Unterdrückung; weil die analogen Geräte der erforderlichen hohen Verstärkung...
user_x hat richtig erkannt, worum es mir in der Petition geht.. Unabhängig davon sind die Preise für High Tech-Hörgeräte tatsächlich enorm. Darüber wurde in der Schweiz bereits auf der politischen Ebene bereits diskutiert, das wünsche ich mir auch hier...
Hallo user_x
ja, von mir keine Mitzeichnung aus obengenannten Gründen.
Eine ganz andere Sache wäre es, öffentliche Forschungseinrichtungen (Universitäten, Bereich Elektroakustik und Medizingeräte) stärker staatlich zu fördern bei der Weiterentwicklung ...
Lieber Nutzer176,
also keine Petition, oder wie? Es geht doch unter anderem darum auf den Zustand der unzureichenden Unterstützung hochgradig Schwerhöriger aufmerksam zu machen. Es ist nun mal eine Zumutung für ein im beruflichen Umfeld notwendiges Hö...
das Kernproblem bei Kostenübernahmen im Gesundheitswesen über Teilbeträge hinaus ist, dass Hersteller ihre Preise solchen Regelungen anpassen: so ist es ganz extrem im Pharmaziebereich
Und so kenne ich es -passenderes Beispiel- aus dem Bereich der Brai...
Ein besonders wichtiger Punkt ist das Thema der Störempfindlichkeit. Für die von den Krankenkassen übernommenen 450€ (man möge mich korrigieren, wenn sich dieser Satz verändert hat) ist lediglich *ein* analoges Hörgerät zu bekommen. Diese Geräte verstä...
Ohne ersten Forenbeitrag des Petenten
Hinweis der Moderatoren:
Beginnen Sie bitte die Diskussion auf der Grundlage der Petition und deren Begründung.