06.02.2012

petition24

Hilfsmittel/Heilmittel - Sehhilfen und Arzneimittel für chronische Augenkrankheiten

Status: abgestimmt Lief bis vor 29 Monate

Mit der Petition wird die Forderung vorgetragen, Sehhilfen und Arzneimittel für chronische Augenkrankheiten wieder in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.

Die derzeitige Regelung macht es unmöglich, das sich Personen und Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen schon fast keine Sehhilfen leisten können. Besonders die Gläser von Brillen die z.B. entspiegelt sein sollten, weil der Träger einen Bildschirmarbeitsplatz hat, sind recht teuer und werden nicht bezuschusst.
Auch wenn ein Mensch dauerhaft – chronisch – Krank ist, weil er z.B. unter extremen trockenen Augen, Augenentzündungen o.Ä. leidet, bekommt diese Heilmittel nicht von den Kassen bezahlt.
Ich bitte nun Alle sich hier einzutragen und diese Petition zu unterstützen.

Download

Hans-Peter Beissel Hilfsmittel/Heilmittel

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.03.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung
Mit der Petition wird die Forderung vorgetragen, Sehhilfen und Arzneimittel für chro-
nische Augenkrankheiten wieder in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken-
versicherung aufzunehmen.
Zur Begründung wird vorgetragen, viele Familien und Personen mit mittleren und
niedrigen Einkommen könnten sich keine Sehhilfen mehr leisten. Insbesondere seien
"entspiegelte" Brillen extrem teuer und würden nicht mehr bezuschusst. Diese
würden jedoch von Trägern, die an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeiten, dringend
benötigt. Auch bekämen Menschen, die dauerhaft bzw. chronisch an einer Augen-
krankheit leiden, die von ihnen benötigten Heilmittel nicht mehr von der gesetzlichen
Krankenkasse (GKV) bezahlt.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Petitionsakte Bezug genommen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 1.319 Mitzeichnern unterstützt
wird und zu elf Diskussionsbeiträgen geführt hat.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt zusam-
menfassen:
Der Petitionsausschuss erinnert zunächst daran, dass mit dem Gesetz zur Moderni-
sierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz ­ GMG)
die Leistungspflicht der Krankenkassen für Sehhilfen und nicht verschrei-
bungspflichtige Arzneimittel neu geregelt wurde.
Seit 2004 haben erwachsene Versicherte danach grundsätzlich keinen Anspruch
mehr auf Versorgung mit Sehhilfen. Ausnahmen gelten für sehr schwere Sehbeein-
trächtigungen sowie für therapeutische Sehhilfen zur Behandlung von Augenver-
letzungen und Augenerkrankungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt
in Richtlinien fest, bei welchen Indikationen ein Anspruch auf therapeutische Sehhil-
fen besteht. Der Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen umfasst generell nicht die
Kosten des Brillengestells.
Auch Arzneimittel, die nicht rezeptpflichtig sind und die sich jeder selbst in der Apo-
theke ohne ärztliche Verordnung kaufen kann, werden von den Krankenkassen seit
dem 1. Januar 2004 grundsätzlich nicht mehr bezahlt. Ausnahmen gelten für nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel, die Therapiestandard zur Behandlung einer
schwerwiegenden Erkrankung sind. Welche Arzneimittel dies sind, legt ebenfalls der
G-BA fest. Für Kinder unter zwölf Jahren sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörun-
gen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bleiben die nicht rezeptpflichtigen Arznei-
mittel grundsätzlich weiter erstattungsfähig.
Nach Überzeugung des Petitionsausschusses steht fest, dass durch diese Regelun-
gen die GKV finanziell nachhaltig entlastet worden ist. Die daraus resultierenden
Einsparungen der Krankenkassen kommen letztlich allen Versicherten zugute und
tragen dazu bei, die Leistungsfähigkeit der GKV auf hohem Niveau zu erhalten. Eine
unvertretbare finanzielle Belastung der Versicherten im Allgemeinen kann der Peti-
tionsausschuss nicht erkennen.
Ergänzend weist der Ausschuss darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht dem
Gesetzgeber wiederholt einen weiten Gestaltungsspielraum für Regelungen
eingeräumt hat, die der Erhaltung oder Verbesserung der Funktions- und Leistungs-
fähigkeit des Systems der GKV dienen. Es hat die Sicherung der finanziellen Stabi-
lität der GKV als eine Gemeinwohlaufgabe von hoher Bedeutung angesehen, die ­
unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ­ auch Leistungsein-
schränkungen rechtfertigt. Ein verfassungsrechtlicher Anspruch gegenüber den
Krankenkassen auf alle aus medizinischer Sicht als notwendig anzusehenden
Leistungen besteht danach nicht.
Die Rechtmäßigkeit des grundsätzlichen Ausschlusses nicht verschreibungspflichti-
ger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der GKV wurde im November 2008 auch
vom Bundessozialgericht bestätigt (Az.: B1 KR 6/08 R). Der Gesetzgeber durfte da-
von ausgehen, dass diese Arzneimittel bereits vor 2004 in den Apotheken überwie-
gend ohne ärztliche Verordnung abgegeben wurden und dass es sich um Arznei-
mittel im unteren Preisbereich handelt. Für den Ausschluss dieser Arzneimittel aus
der Leistungspflicht der GKV, so das Gericht, liegen ausreichende Sachgründe vor.
Der Gesetzgeber hat es auch als vertretbar und zumutbar angesehen, dass er-
wachsene Versicherte sich die erforderlichen Sehhilfen in der Regel auf eigene
Kosten beschaffen müssen.
Der Petitionsausschuss schließt sich dieser Einschätzung an. Angesichts der demo-
graphischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschritts sind
Leistungskürzungen im Bereich der solidarischen Krankenversicherung leider alter-
nativlos. Wenn auch für die nachkommenden Generationen eine qualitativ hochwer-
tige Gesundheitsversorgung gewährleistet sein soll, ist es unumgänglich, mit den
finanziellen Ressourcen sparsam umzugehen. Darüber hinaus gibt der Ausschuss zu
bedenken, dass die medizinisch notwendige Versorgung mit Sehhilfen in der Regel
preiswert zu erhalten und im Übrigen gut planbar ist. Der Ausschuss räumt ein, dass
sich in Einzelfällen Härten ergeben können, insbesondere wenn aus medizinischen
Gründen eine besonders aufwendige Versorgung erforderlich ist und gleichzeitig
wirtschaftliche Bedürftigkeit vorliegt.
Der Ausschuss ruft diesbezüglich jedoch in Erinnerung, dass verschiedene politische
Initiativen, die für solche Härtefälle eine Lösung zu finden versuchten, nicht erfolg-
reich bzw. politisch nicht konsentierbar waren. Hierbei spielte eine Rolle, dass die
wirtschaftliche Bedürftigkeit einzelner Versicherter für die Ausgestaltung des
Leistungskatalogs der GKV nicht maßgeblich sein kann und insbesondere auch
keine differenzierten Leistungsansprüche rechtfertigt. Denn sofern die jeweiligen
Voraussetzungen erfüllt sind, haben in einer solidarischen Krankenversicherung alle
Versicherten grundsätzlich Zugang zu den gleichen Leistungen, zu deren Finanzie-
rung sie entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit beitragen. Der Ausschuss
gibt zu bedenken, dass umgekehrt die Finanzierung von (Sonder-)Leistungen für
wirtschaftlich Bedürftige durch die übrigen Versicherten zu tragen wären, obwohl sie
selbst keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen hätten. Dies wäre aus Ge-
rechtigkeitsgesichtspunkten kaum vertretbar.
Aus diesen Gründen sieht der Petitionsausschuss derzeit keine Möglichkeit, dem
vorgebrachten Anliegen Rechnung zu tragen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.

Die letzten 11 Beiträge Alle Beiträge

Ich zeichne diese Petition mit.

Die Erhaltung des Augenlichts ist wichtig. Die derzeit zu beobachtende epidemische Ausbreitung des Diabetes mellitus (vor allem Typ 2 begünstigt durch falsche Ernährung, Übergewicht und Rauchen, ca 7 Mio Kranke und ca 36...

Man sollte hierbei auch nicht außer Acht lassen, dass gerade bei Jugendlichen in ihrer Wachstumsphase die Stärke der Gläser oft alle paar Monate neu angepasst werden muss. Das ist selbst im Falle der "günstigsten" Gestelle sowie Gläser noch ziemlich te...

@DerMixer

Ihre Erfahrungen kann ich so nur bestätigen! Ich bin kurzsichtig (brauche zum Autofahren eine Brille) und habe meine Brille im benachbarten Ausland gekauft für weniger als 1/3 des Preises, den ein deutscher Optiker dafür wollte. Und das mit n...

Also: Danke für die Beiträge und Mitzeichnungen - mach Werbung hierfür!

Es wurde noch eine Frage gestellt: Was denn mit chronischen Augenkrankheiten gemeint ist?

Damit meine ich solche Krankheiten wie Trockene Augen, Chronische Entzündungen die Arbeits...

WENN so eine zahlung, dann bitte Pauschalbeträge an die entsprechenden Personen. Sonst bereichert sich nur der Optiker drann.

ich bin jahrelang zu dem "Optiker meines vertrauens gegangen. Das hat meine (privat abgeschlossene) zusatzversicherung auch im...

Höchste Zeit für solch eine Petition.
Ich selbst, seit 40 Jahren Brillenträger, benötige Kunststoffgläser (von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben) einfach entspiegelt Kostenpunkt: etwa 90,- €, Haltbarkeit: etwa 10 Monate (dann sind die so zerkratz...

Der Vorschlag ist nicht schlecht aber noch ausbaufahig.

Mitzeichnung

Gruß Soko!

Ich wäre eher dafür, statt "Kasse zahlt" flexiblere Zuschüsse zu vereinbaren - d.h. je nach Klasse der Sehbehinderung unterschiedliche Festbeträge pro Quartal - die angespart werden können. D.h. man kann sich jährlich ein Billigstmodell leisten oder al...

Gerade als Dauerträger einer Brille entwickelt man leicht gewisse Qualitätsansprüche. Ich trage seit meiner Kindergartenzeit eine Brille, solange ich wach bin und nicht Sport mache. Hohes Gewicht der Gläser, schlecht sitzende Gestelle oder Spiegelung b...

Na eben eine entspiegelte Brille. Dafür könnte man die Zyklen mal überdenken - also statt "alle 2 Jahre zahlen wir ihnen eine Billigstbrille" lieber "alle 10 Jahre was ordentliches"...

Was soll noch in den Leistungskatalog der Kassen für die Augenheilkunde mit aufgenommen werden, bzw. was fehlt hier noch?

Powered by Compuccino
Powered by Deutschland-API
Chart wird geladen
erstellt am 20.06.2009
lief bis 13.08.2009

Mitzeichner: 1319

2.64 %
Quorum-
Anteil
100 %
der Laufzeit

Petition zum Mitnehmen

Mitzeichner nach Bundesland

  • Leider stehen zurzeit keine Statistiken zur Verfügung.
petition24.de: ein Angebot von compuccino mit Daten aus der Deutschland API
Alle Angaben ohne Gewähr.