Der Deutsche Bundestag möge eine Ergänzung der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) beschließen. Holzbeheizte Saunaöfen nach DIN EN 15821 sollten als Ausnahme aufgenommen sowie mit Badeöfen (§1, Abs. 2, Pkt.2 o.g. Verordnung) gleichgestellt werden.
Die geänderte 1. BImSchV – in Kraft seit März 2010 – regelt Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb von Feuerungsanlagen, die keiner Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bedürfen. Hintergrund für die 1. BImSchV ist der angestrebte Ausbau der energetischen Nutzung von Holz unter Klimaschutzaspekten und dem möglichst umweltverträglichen Einsatz moderner Anlagentechnik.
Es geht nicht um Regelungswut, sondern um die Sinnhaftigkeit von Regelung. Wir haben bereits zu viele Verordnungen, die nichts mit dem Leben außerhalb von Ministerialbürokratien zu tun haben. Da ist es mir egal, ob es sich um eine kleine oder große Sac...
Ja, ich bin auch für eine Ergänzung der Verordnung für kleine und mittlere Feueranlagen, so daß holzbefeuerte Saunaöfen privat legal in Betrieb genommen werden können!
Eine Ergänzung:
Beim Bezirksschornsteinfegermeister haben wir es rechtlich mit einem öffentlich beliehenen Handwerksmeister im Auftrage des Staates zu tun. Es gilt das Kehrmonopol. 
Die EU hat eine Liberalisierung verlangt.
Infolgedessen werden in De...
Eine Bemerkung in eigener Sache, da ich der Einreicher der Petition bin.
Die Diskussion hier im Forum zeigt ja, dass es Fragen gibt, ob das spezielle Sachproblem eine Petition „wert“ ist und nicht woanders geklärt werden kann. Ich versichere auch, ohne...
Ich mach auch mal mit, hört sich gut an.
Holzbeheizte Saunaöfen sind nicht anders als andere Holzöfen zu behandeln. Wo ist der Unterschied zu Kaminöfen, die täglich genutzt werden dürfen?
Selbst wenn sie täglich betrieben würden wäre der Vorteil gegenüber Atomstrom betriebenen Öfen eindeutig...
Wenn jeder seine Würstchen ganz selbstverständlich im Freien grillen kann, dann sollte doch eine holzbeheizte Sauna (mit Schornstein) möglich sein. Beides dient dem Wohlbefinden. Wo ist das Problem?
adwtreptow

Wie kommt man nur auf eine solche Petitionsidee?
Keine Mitzeichnung.
KEINE MITZEICHNUNG
Andere mit Gestank und Feinstaub zu belästigen, um sich in der Sauna zu aalen - Der Beitrag wurde vom Moderator gekürzt. Bitte beachten Sie die Richtlinie Ziffer 3f!
Mitgezeichnet unter der Annahmen, daß dies nur zur gelegentlichen Privaten Nutzung gilt und Mietsaunas hiervon ausgeschlossen werden, welche häufiger (öfters als 3 mal pro Woche mit mehr als 2h) beheizt werden.