19.05.2012

petition24

Immissionsschutz - Änderung der gesetzlichen Regelungen zu holzbeheizten Saunaöfen

Status: in der Abstimmung Lief bis vor 9 Monate

Der Deutsche Bundestag möge eine Ergänzung der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) beschließen. Holzbeheizte Saunaöfen nach DIN EN 15821 sollten als Ausnahme aufgenommen sowie mit Badeöfen (§1, Abs. 2, Pkt.2 o.g. Verordnung) gleichgestellt werden.

Die geänderte 1. BImSchV – in Kraft seit März 2010 – regelt Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb von Feuerungsanlagen, die keiner Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bedürfen. Hintergrund für die 1. BImSchV ist der angestrebte Ausbau der energetischen Nutzung von Holz unter Klimaschutzaspekten und dem möglichst umweltverträglichen Einsatz moderner Anlagentechnik.

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Es geht nicht um Regelungswut, sondern um die Sinnhaftigkeit von Regelung. Wir haben bereits zu viele Verordnungen, die nichts mit dem Leben außerhalb von Ministerialbürokratien zu tun haben. Da ist es mir egal, ob es sich um eine kleine oder große Sac...

Zitat von: Eulenpapi am 11. Juni 2011, 09:01:19
Zitat von: penguin am 06. Juni 2011, 22:43:41
Mit anderen Worten, keine Mitzeichnung, weil die Petition Sie nicht unmittelbar selbst betrifft? Ich...

Ja, ich bin auch für eine Ergänzung der Verordnung für kleine und mittlere Feueranlagen, so daß holzbefeuerte Saunaöfen privat legal in Betrieb genommen werden können!

Eine Ergänzung:

Beim Bezirksschornsteinfegermeister haben wir es rechtlich mit einem öffentlich beliehenen Handwerksmeister im Auftrage des Staates zu tun. Es gilt das Kehrmonopol. Grinsend
Die EU hat eine Liberalisierung verlangt.
Infolgedessen werden in De...

Eine Bemerkung in eigener Sache, da ich der Einreicher der Petition bin.
Die Diskussion hier im Forum zeigt ja, dass es Fragen gibt, ob das spezielle Sachproblem eine Petition „wert“ ist und nicht woanders geklärt werden kann. Ich versichere auch, ohne...

Zitat von: penguin am 06. Juni 2011, 22:43:41
Mit anderen Worten, keine Mitzeichnung, weil die Petition Sie nicht unmittelbar selbst betrifft? Ich habe auch keine Sauna, aber zeichne trotzdem mit, weil mir das Anliegen sowo...

Zitat von: Nutzer176 am 09. Juni 2011, 11:22:59
Zitat von: adwtreptow am 07. Juni 2011, 16:20:54
Wenn jeder seine Würstchen ganz selbstverständlich im Freien grillen kann, dann sollte doch eine ...

Zitat von: adwtreptow am 07. Juni 2011, 16:20:54
Wenn jeder seine Würstchen ganz selbstverständlich im Freien grillen kann, dann sollte doch eine holzbeheizte Sauna (mit Schornstein) möglich sein.

hinsichtlich des...

Zitat von: adwtreptow am 07. Juni 2011, 16:20:54
Wenn jeder seine Würstchen ganz selbstverständlich im Freien grillen kann, dann sollte doch eine holzbeheizte Sauna (mit Schornstein) möglich sein. Beides dient dem Wohlbefin...

Ich mach auch mal mit, hört sich gut an.

Holzbeheizte Saunaöfen sind nicht anders als andere Holzöfen zu behandeln. Wo ist der Unterschied zu  Kaminöfen, die täglich genutzt werden dürfen?
Selbst wenn sie täglich betrieben würden wäre der Vorteil gegenüber Atomstrom betriebenen Öfen eindeutig...

Zitat von: adwtreptow am 07. Juni 2011, 16:20:54
Wenn jeder seine Würstchen ganz selbstverständlich im Freien grillen kann, dann sollte doch eine holzbeheizte Sauna (mit Schornstein) möglich sein. Beides dient dem Wohlbefin...

Wenn jeder seine Würstchen ganz selbstverständlich im Freien grillen kann, dann sollte doch eine holzbeheizte Sauna (mit Schornstein) möglich sein. Beides dient dem Wohlbefinden. Wo ist das Problem?
adwtreptow

Zitat von: Eulenpapi am 06. Juni 2011, 17:24:15
Wie kommt man nur auf eine solche Petitionsidee?Huch

Keine Mitzeichnung.

Mit anderen Worten, keine Mitzeichnung, weil die Petition Sie nicht unmittelbar selbst betriff...

Wie kommt man nur auf eine solche Petitionsidee?Huch

Keine Mitzeichnung.

KEINE MITZEICHNUNG

Andere mit Gestank und Feinstaub zu belästigen, um sich in der Sauna zu aalen - Der Beitrag wurde vom Moderator gekürzt. Bitte beachten Sie die Richtlinie Ziffer 3f!

Mitgezeichnet unter der Annahmen, daß dies nur zur gelegentlichen Privaten Nutzung gilt und Mietsaunas hiervon ausgeschlossen werden, welche häufiger (öfters als 3 mal pro Woche mit mehr als 2h) beheizt werden.

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erstellt am 08.03.2011
lief bis 19.07.2011

Mitzeichner: 163

0.33 %
Quorum-
Anteil
100 %
der Laufzeit

Petition zum Mitnehmen

Mitzeichner nach Bundesland

  • 14.11% Nordrhein-Westfalen (23)
  • 11.66% Bayern (19)
  • 8.59% Hessen (14)
  • 7.36% Sachsen (12)
  • 5.52% Baden-Württemberg (9)
  • 5.52% Berlin (9)
  • 5.52% Niedersachsen (9)
  • 3.68% Brandenburg (6)
  • 1.84% Hamburg (3)
  • 36.2% Deutschland (o.A.) (21)
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