Mit der öffentlichen Petition wird gefordert, das Recht der Industrie- und Handelskammer so zu verändern, dass diesen eine wirtschaftliche Tätigkeit zum Nachteil der Zwangsmitglieder untersagt wird. Begründung:
Die IHK´s machen kräftig Wettbewerb gegen ihre eigenen Kammermitglieder. Sie bieten eigene Kurse und Dienstleistungen im Bereich z.B. Datenverarbeitung, Existenzgründungen usw. an. Diese lassen sich die Kammern natürlich teuer bezahlen. Die Zwangskammern (IHK?s) haben sich seit langem zu großen Wirtschaftsunternehmen entwickelt und sind an unzähligen Firmen, Vereinen, Verbänden, an Internationalen Schulen, an Containerbahnhöfen usw. beteiligt. Die Tatsache, dass die Zwangskammern rücksichtslos Wettbewerb gegen ihre eigenen Mitglieder machen, wird auch von sehr vielen Politikern gesehen und viele verlangen dies sofort einzustellen! Auch das BVG sprach damals nicht davon, dass die Kammern Wettbewerb gegen eigene Mitglieder machen dürfen.
Als Beispiel:
Ein Gewerbetreibender, der Diensleistung und EDV Software vertreibt, bietet natürlich auch Seminarangebote zu diesen Produkten an. Wir nehmen einmal das Produkt MS Outlook als Beispiel von vielen mit denen die IHKs in direkter Konkurrenz zu Kammermitgliedern stehen:
Eine IHK bietet zum Beispiel unter Ihrer Homepage Ihr Seminar ?Zeiteffiziente Organisation am Arbeitsplatz und im Team mit MS Outlook"" für ? 195.- für 10 Stunden feil. Also steht sie damit in direkter Konkurrenz zu diesen Gewerbebetrieben, da sie dieses Seminar nicht nur ihren eigenen Mitgliedern kostenlos anbietet. Wenn das betroffenene Kammermitglied dies bei der den IHKs bemängelt, berufen sich die Kammern auf den gesetzlichen Auftrag für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und das es den Kammern nicht zumutbar und möglich wäre, dies jedes Mal zu überprüfen.
Dieser Punkt kann rechtlich nicht zulässig sein, und würde den Gedanken des Gesetzgebers über Maß und Ziel der Handelskammer ad absurdum führen. Der Gesetzgeber bezweckt mit der Zwangsmitgliedschaft bei den Handelskammern sicher nicht, dass ein Gewerbebetrieb seine eigene Konkurrenz fördert.
Es wurde keine Begründung angegeben.