Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Internet Bewertungsportale in Abänderung § 10 Telemediengesetz für Fremdbeiträge haften, sofern Sie ihren journalistischen Sorgfaltspflichten nicht nachkommen, insbesondere Recherchen bei offensichtlicher Negativbeurteilung, sowie verpflichtet werden, die Daten von Beurteilern zu verifizieren und zu speichern. Negativ-Einträge seien den Betroffenen umgehend mitzuteilen. Freigabe Bewerterdaten gerne nur nach staatsanwaltlicher Anordnung.
§ 10 Telemediengesetz begründet eine Haftung des Betreibers nur bei wissentlicher Falschveröffentlichung ODER wenn der Betreiber nach Monierung nicht sofort löscht.
Da morgen die Mitzeichnungsfrist abläuft möchte ich den 45 Mitzeichnern meinen Dank aussprechen.Mehr sind es leider nicht geworden,mein prinzipieller Denkfehler war wohl auf einer Internetplattform eine Petition vorzustellen, die eine Einschränkung der...
ich denke, dass weder die Legislative (der Bundestag, der hier adressiert wurde) noch die Judikative (die Gerichte, die schon genug wichtigeres zu tun haben), noch die Verbraucherverbände gefordert sind, gefordert ist ganz simpel die Medienkompetenz de...
Schlechte wie gute Bewertungen kann man glauben oder auch nicht.
Wenn nachweislich unwahre Behauptungen als schlechte Bewertungen eingestellt werden, können diese auf Antrag gelöscht werden, doch leider nützt das nichts, da der Mobber gerade darauf war...
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Bitte beachten Sie die Richtlinie, insbesondere Ziff. 3f
Wieder eine Geldquelle für Abmahnzecken, die keinerlei schaffende oder sonstige Qualitäten für die Gesellschaft hätten... Außerdem würde dies Bewertungsportale quasi nicht betreibbar machen!
Wer sich so etwas wünscht, sollte womöglich lieber einmal dar...
Es gibt ja noch nicht genug auf Abmahnungen spezialisierte Kanzleien.
Definitiv keine Mitzeichnung
Mundpropaganda ist ein tolles Wort, man nennt es auch "virales Marketing" und gehört mit zum wichtigsten und stärksten Marketinginstrument. Denn nichts ist so werbewirksam wie die Meinungen bekannter Personen.
Man kann nur nahelegen von zusätzliche Blo...
Keine Mitzeichnung !
Für Anonymität im Internet gibt es zahlreiche Gründe, z.B. klagewütige Firmen und Personen gepaart mit relativ unklarer Rechtslage, datensammelnde Firmen, unsicherer und unbeschwerter Umgang mit persönlichen Kundendaten u.v.a.m.
Be...
Hinweis der Moderation:
Bitte bleiben Sie beim Thema der Petition und diskutieren Sie dieses sachlich weiter.
Das Thema der Petition lautet: „Internet - Gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit Internet-Bewertungsportalen“.
Ihr Moderato...
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Bitte beachten Sie die Richtlinie, insbesondere Ziff. 3h und f.
Eine neue Statistik, aufgestellt von Autor: rupert1159
Alle Menschen, zwischen 20- und 45 Jahren (ggf. zumindest in den Großstädten ??) tendieren ihren Arztbesuch nach Bewertungsportalen aus dem I-Net.
Mit Verlaub 
solch einen Schwachsin...
Zitat:
"Im Umkehrschluss müßte das bedeuten, dass alle Ihre Neupatienten ihre Arztwahl maßgeblich von der Bewertung eines einzelnen Portals im Internet abhängig machen. Jeder mit Vernunft begabte Mensch weiß doch, dass Bewertungen im Internet immer sub...
Zitat"Wenn das Ihre Antwort auf Veränderungen im Berufsleben sind, sollten Sie vielleicht einfach aufhören zu arbeiten oder sich einem Arbeitgeber anschließend und nicht mehr selbst der Arbeitgeber sein. Das meine ich ganz ehrlich, wer sich weigert mi...
[]
Aus welchem Grund schützt §10 Telemediengesetz anonyme Verleumder?
[/quote]Informieren Sie sich bitte mal über den Fall "spickmich", da haben Sie eine Begründung.
Und andererseits:da gab es mal ein Portal rottenneibor ,in dem man seinen Nachbarn ver...
Bewertungen im Internet sind sinnvoll und warnen andere Nutzer und das ist gut so.
Und wer bewertet denn ältere nicht EDV-fitte Mitbürger, hab ich noch nie gehört
Bewertungen sinnvoll:ja,Beleidigung/üble Nachrede mit falscher Tatsachenbehauptung:nein.
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