Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Betreiber von Online-Shops bzw. -Plattformen verpflichtet werden, eine Funktion in die Online-Profile der Kunden einzubauen, die es ermöglicht, die eigenen Kundendaten sofort zu löschen.
Sollten Daten für steuerrechtliche Dinge oder ähnliches einen kurzen Zeitraum weiter gespeichert bleiben müssen, sollte das vor der Abmeldung angezeigt werden. Andere Daten wie z.B. Zugangsdaten, Passwörter, Kredit- und Kontodaten sollten sofort gelöscht werden.
Ich bin auch Betreiber von Online-Shops...
Der Gesetzgeber (oder direkt -> das Finanzamt) hat eine gesetzliche Speicherung von Unterlagen und Daten
über Geschäftsvorgänge von 10 Jahren vorgeschrieben !!!
Nur mal so... - Also ist die Petition sinnlos, d...
Diese Form des Adresshandels gehört mit ordentlichen Umsatzabhängigen Bußgelder von staatlichen Behörden nach Schaffung gesetzlicher Grundlagen bekämpft ebenso Datendiebstahl.
Das Strafgesetzbuch müßte endlich in vielen Bereichen an einem zeitgemässen ...
Der grtößte Witz dabei ist ja, daß die Leute die am meisten Panik davor haben, daß irgendein Händler ihre "wertvolle" Adresse verkauft nach wie vor beim größten Adresshändler dabei sind.
Denn das dürfte eindeutig die Telekom sein, da diese Firma jeden ...
Tja das ist jetzt genau der Punkt was mich an der Antragsstellung auch stört, dass das zu speziell auf Online-shop bezogen ist.
Ja die armen Onlinehändler (Abofallenbetreiber ausgeschlossen), sind halt Prügelknappen im Internet.
Dabei gibt's genügend a...
Diese Petititon ist großer Quatsch und muss von einem Menschen gestiftet worden sein, der weder Praxis noch Recht kennt:
1. Es gibt eine Datenaufbewahrungsfrist von mind. 10 je nach Auslegung bis zu 13 Jahren.
2. Jeder kann seinen Shop anschreiben, das...
Hört sich unheimlich gut an, taugt aber nicht.
(A) der Verkauf oder mögliche Rechtsstreitigkeitne sind nicht ›abgehakt‹,
(B) wenn die Adresse schoen verkauft wurde ist es eh zu spät,
(C) wie soll sich der Händler da vor Schwarzen Schafen schützen?
Sehe ich auch so, das die bisherigen Regelungen vollkommen gut sind. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Auskunfterteilung und Löschung, etc.
Viele, einige Online-Shops löschen Daten von angemeldeten Users die keine Bestellungen aufgegeben haben eh automati...
Ein "nicht möglich" ist absolut verkehrt!
Löschen bedeutet nicht unbedingt ein Löschen des Datensatzes ansich -
.Löschen ist hier das falsche Wort;
Es geht lediglich um das Unkenntlich machen!
Man muss lediglich dem Rechnungsdatensatz einen anonymous...
Die Löschung der Daten kann schon heute verlangt werden. Das gilt zumindest für deutsche Seiten/Shops. Und auf alles andere hat der deutsche Bundestag keinen Einfluss.
NICHT mitgezeichnet, da dies in der Form weder technisch noch rechtlich sinnvoll wäre.
technisch:
- Datensätze aus einer Datenbank zu löschen, wird zu massiven Constraint-Fehlern führen.
- Du bestellst etwas, bekommst die Ware, löscht deine Daten. Erst...
Bei Inbterentsachverhalten ist es so wie im normalen Leben bei Tod gehen die Internetdaten auf dem Erben über und der muß dafür haften , die Löschung beantragen od. bei Facebook zum Gedenken stellen.
Allerdings weigern sich hier wechelche genauso zu ...
Im Handel ist das denke ich nicht umsetzbar, da sonst für weitere Betrugsmaschen Tür und Tor geöffnet werden.
Dies gilt dann wenn eine Bestellung aufgegeben worden ist.
Jeder Händler ist für sich im Prinzip verpflichtet (falls etwaige Streitigkeiten...
Eine Löschung der Kundendaten geht mir am derzeitigen Problem eigentlich vorbei. Denn das eigentliche Problem besteht für mich doch eigentlich darin, dass ein normaler Internet-User heutzutage so gut wie keinerlei eigene Rechte besitzt, da er sich im U...
So wünschenswert das istr, so einfach geht das nicht!
Sicher muß ein Weg gefunden werden, diese Vorgänge nach Abbruch einen Geschäftsbeziehung, auch per Internet,
Versandhäuser usw., abzukürzen.
Aber die juristische Autorität liegt beim Verkäufer-Unter...