Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass Alleinerziehende von Kindern, bei denen ein Elternteil verstorben ist (Halbwaisen), finanziell nicht schlechter gestellt sind oder behandelt werden, als geschiedene Alleinerziehende. Dazu sind verschiedene Gesetzesänderungen nötig oder ein Zusatzgesetz, z.B. zu § 32 Abs. 6 ESTG, Bundeskindergeldgesetz usw. Halbwaisenrente sollte genau wie Unterhaltsgeld behandelt werden und nicht als Einkommen gewertet werden.
Geschiedene Alleinerziehende können Kindesunterhalt in unbegrenzter Höhe erhalten, ohne dass der Unterhalt bei der Berechnung des Kindergeldes herangezogen wird, während die Halbwaisenrente auch in einer Höhe, weit unterhalb des Mindestunterhalts, als Einkommen dazugerechnet wird und man so, bei in Ausbildung befindlichen Kindern ganz schnell kein Kindergeld mehr erhält (Geschiedene aber weiterhin), weil mit der Rente der Höchstbetrag knapp überschritten wird. Verlust pro Kind und Jahr 2208,00 € ggü. Geschiedenen ohne Berücksichtigung der Unterhaltshöhe. Desweiteren erhält man bei Verlust der Kindergeldzahlung für ein Kind gar keinen Entlastungsbetrag mehr für Alleinerziehende, also keine Steuerklasse II mehr, sondern Steuerklasse I, da das Kind als andere volljährige Person der Haushaltsgemeinschaft zugerechnet wird. Verlust = niedrigerer Nettolohn je nach Verdienst von Stkl. II zu Stkl. I. Wenn dann ein Kind und der Alleinerziehende je auch noch eine schwere chronische Erkrankung haben und somit hohe Arzneikosten tragen müssen, entsteht ein Nachteil gegenüber Geschiedenen bei der Krankenkasse. Bei chronisch Kranken in der Familie muss 1 % des Gesamteinkommens zu den Arzneikosten dazugezahlt werden, dann bekommt man eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse für die weiteren Kosten. Halbwaisen, auch Minderjährige, zählen nicht zur Familie, sondern müssen gesondert 1 % zahlen (also jeder in der Familie muss einen eigenen Antrag stellen). Da Minderjährige kein Einkommen haben, außer die niedrige Waisenrente, wird das Einkommen hochgerechnet, als würden sie HARTZ IV beziehen und davon muss dann jeweils 1 % extra zusätzlich gezahlt werden. Somit haben Alleinerziehende von z.B. 2 Halbwaisen schnell einen fünfstelligen Betrag weniger zu Verfügung vom Staat, als alleinerziehende Geschiedene mit 2 Kindern. Im Zuge der Gleichberechtigung sollte Halbwaisenrente bei Berechnung des Kindergeldanspruches deshalb nicht als Einkommen gewertet werden!
Ich frage mich nur- warum wurde dann diese Petition veröffentlicht, wenn es (angeblich) bereits eine neue gesetzliche Regelung gibt?
Mir erschliesst sich ohnehin nicht, warum gerade die BRD, welche ja ständig jammert, dass keine - oder zu wenig Kinder...
Es geht in der Petition nur um den potentiellen "Ausfall" des Kindergelds.
"Geschiedene Alleinerziehende können Kindesunterhalt in unbegrenzter Höhe erhalten, ohne dass der Unterhalt bei der Berechnung des Kindergeldes herangezogen wird, während die Ha...
Verstehe ich das richtig? Im Grunde geht s nur darum, daß die Halbwaisenrente den Alimenten steuerrechtlich gleichgestellt wird?
@Merlin
Für Kinder unter 18 gabs sowieso keine Anrechnung von Einkommen. Abgesehen davon habe ich Schwierigkeiten, zu verstehen, was Sie uns sagen wollen. Wo ist jetzt genau die Benachteiligung eines Kindes?
Ich zeichne mit.
Die Bevorzugung von Alleinerziehenden meist Frauen ist schon bizarr.
Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich
Nach der bisherigen Regelung waren der Anspruch auf Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder bei volljährigen Kindern neben den sachlichen Voraussetzungen ...
Nachdem die Bezügegrenze zum 01.01.2012 abgeschafft wurde, ist die Notwendigkeit für diese Petition entfallen.
Halbwaisenrente sollte wie Unterhaltsgeld behandelt werden.
finanzielle staatliche Gleichstellung von alleinerziehenden mit Halbwaisen zu alleinerziehenden Geschiedenen.