Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass kindergeldberechtigte Kinder mit eigenem Wohnsitz selbstständig Kindergeld beantragen können.
Ich selbst bin 23 Jahre alt und mir steht noch Kindergeld zu. Da ich seit einigen Jahren keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern habe, aus Gründen die ich nicht darlegen möchte, habe ich nach einem dreimonatigen Auslandsaufenthalt versucht mein Kindergeld selbst zu beantragen. Ich habe mich bei der Arbeitsagentur und auch bei der Familienkasse darüber informiert und mir wurde mitgeteilt, dass es möglich ist. Nachdem ich aber die erforderlichen Formulare bei der Familienkasse eingereicht habe wurde mein Antrag abgelehnt. Mir wurde von der zuständigen Familienkasse nahe gelegt mich doch bitte beim zuständigen Amtsgericht zu melden um eine sogenannte Berechtigtenbestimmung durchführen zu lassen. Wenn das geschehen ist muss ich mich jedoch trotz allem mit meinen Eltern in Verbindung setzen was ich unter allen Umständen vermeiden möchte. Meiner Meinung nach sollte jedes Kind, das nicht mehr bei einem Elternteil wohnt die Möglichkeit haben einfach und unkompliziert das Kindergeld für sich zu beantragen.
Ich bin der Meinung das dem erwachsenem Kind ,dem Kindergeld zusteht , bei Nachweis eines eigenen Wohnsitzes ,das Kindergeld auch unbürokratisch ausgezahlt bekommen sollte und nicht den Eltern als "Belohnung" für die Existenz des Kindes .Die jungen Leu...
@Elveador: zu Deinen Bedenken, daß sich jemand auf diese Art das Kindergeld doppelt "erschleichen" könnte, kann ich Dir nur sagen, wie das bei uns hier gehandhabt wird. Wenn das erwachsene Kind das Kindergeld ausbezahlt bekommen möchte, müssen die Elte...
Bei manch einem Kommentar hier kann einem doch schon der Hut hochgehen.....
Wie anmassend kann man eigentlich sein? Woher kommt das denn? Selbst in einer absolut heilen Welt leben, völlig in Ordnung....aber fernab jeglichen Verständnisses für andere un...
ich unterzeichne nicht und stimme Memphis zu.
Vielleicht sollte der Kontakt Eltern- Kinder von einem Psychologen einmal aufgearbeitet werden...
1. Es geht hier um einen Gesetzeswunsch und da sollte so objektiv wie möglich geschrieben werden, wo die Allgemeinheit angesprochene werden soll. Hier auf die Mitleidsschiene zu gehen und die individuelle Situation als Argument anführen, finde ich abso...
Bei dieser Diskussion zeigt sich mal wieder die Kinderfeindlichkeit unserer Gesellschaft. Es heißt doch Kindergeld und es sollte immer ab 18 Jahren wenn sie Kindergeld berechtigt sind, den Kindern ausgezahlt werden. Da sich dann eventuelle Unterhaltsko...
@Wuttier
der entscheidende Unterschied: es wird für eine Direktauszahlung an das Kind die Unterschrift der Eltern benötigt. In Deinem Fall eine Kleinigkeit, bei dem Petenten eben nicht.
Trotzdem: der Petent hat seinen Eltern gegenüber Unterhaltsansprüc...
Vor 6 Jahren, als mein Grosser ausgezogen ist und noch in der Lehre war, da hat das geklappt, daß er das Kindergeld beantragen konnte. Ich wollte das nicht mehr auf meinem Konto haben und habe ihm nahegelegt bei der Kasse zu sagen, daß er das Geld für ...
Warum nicht?
Es könnten dem Jugendlichen bis 25 beispielsweise die Kosten der Studiengebühren oder der Bücher bis zum "Kindergeldsatz" ersetzt werden!?
(per Steuererklärung)
Beitrag war doppelt
Die Argumentation der Petition bedeutet nichts anderes als das ich als erwachsenes Kind -wegen unüberwindbaren Familienproblemen mit den Eltern- vom Staat verlange für private Probleme einzuspringen. Nach dem Motto lieber Staat ich komme mit meinem Leb...
Laut Wlikipedia ist Kindergeld ausschließlich eine Zahlung an die Erziehungsberechtigten.
Wenn man über 18 Jahre alt ist, hat man zwar keinen Erziehungsberechtigten mehr, sich selber als Erziehungsberechtigten zu bezeichnen, was die logische Konsequen...