Für die Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt (z.B. Schule, Lehre, Studium) und Beginn des Grundwehr- oder Zivildienstes soll es wieder die alte gesetzliche Regelung
Dabei geht es Ja nicht nur um die Kindergeldzahlung, sondern auch um die Mitversicherung in der Krankenversicherung der Eltern. Nachzahlung von Kindergeld ist später ohne weiteres möglich, aber wie sieht es mit der Krankenkasse aus? Man weiß nicht was man in diesem Falle machen soll. Laut Auskunft der Kindergeldstelle, gibt es nun viele Jugendliche, die vor diesem Problem stehen.
Keine Mitzeichnung.
Der Autor ronald.PDM hat eigentlich schon alles gesagt, dem schließe ich mich an. Sehe keine Notwendigkeit das Kindergeld immer noch weiter auszuweiten, im Gegenteil, man sollte das Kindergeld in einem ersten Schritt nur noch für Ki...
Keine Mitzeichnung.
Das Kindergeld sollte bis zum Anfang der Ausbildung oder maximal bis zum 18 Lebensjahr falls zu Hause gewohnt wird gezahlt werden.
Ausbildung sollte gesondert gefördert werden z.B. Aufstockung des Bafög.
Meiner Meinung nach ist der freiwillige Wehrdienst wie ein Arbeitsverhältnis und es bedarf keiner Regelung.
Aber wieso freiwilligen Wehrdienst machen wenn sich auch gleich für 2 Jahre in der Mannschaftlaufbahn verpflichten kann und dann das volle Gehal...
Grundwehrdienst und Zivildienst sind ausgesetzt. Es gibt also in der Praxis keine Betroffenden mehr.
Sollten die freiwillig Wehrdienstleistenden gemeint sein, hätte das auch so formuliert werden sollen. Soviel Zeit muss sein. Im Übrigen sollte man dan...
Da niemand mehr zum Wehrdienst gezwungen wird, finde ich auch diese Petition sinnlos!