Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...das Verfahren zur Beantragung einer Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen zu vereinfachen. Dafür schlage ich die Prüfung und Umsetzung der unter "Begründung" beschriebenen Verfahrensweisen vor.
Schwerbehinderte können eine Ermäßigung der Kfz-Steuer beantragen. Dafür müssen sie die Ausgabe eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Landratsamt beantragen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, gibt das Landratsamt das Beiblatt an den schwerbehinderten Menschen aus. Schwerbehinderte müssen dann mit dem Beiblatt zum zuständigen Finanzamt und es zusammen mit ihrem Fahrzeugschein und Schwerbehindertenausweis im Original vorlegen. Das FInanzamt bringt dann einen Vermerk auf dem Fahrzeugschein an. Das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis gilt nur in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis und dem entsprechenden Kfz, muss also immer mitgeführt werden.