Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf den Verpackungen aller in der BRD verkauften Produkte deutlich gekennzeichnet wird, wie groß der Anteil derjenigen Staaten an der Herstellung des Produkts ist, welche die Menschenrechte für ihre Bürger staatlich garantieren und umsetzen, und derjenigen, welche die Menschenrechte nicht einhalten.
Dem Abbau der Menschenrechte durch den Globalisierungsdruck, der durch die Abwanderung vieler Unternehmen in Staaten ohne soziale Absicherung und Menschenrechte entsteht, kann damit durch den mündigen Bürger entgegengewirkt werden. Dies soll durch ein Kreisdiagramm umgesetzt werden, das dem Anteil an der Produktion entsprechend proportional in grüner (für Länder, die alle Menschenrechte garantieren und umsetzen), gelber (für Länder, die nur manche Menschenrechte garantieren und umsetzen) und roter (für Länder, die die Menschenrechte nicht garantieren) Farbe eingefärbt ist. So kann der Verbraucher durch seinen Einkauf bewusst Firmen und Länder unterstützen, welche die Menschenrechte einhalten, und beim täglichen Konsum die Globalisierung menschlich gestalten.
Franziska Schneele
Menschenrechte
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.05.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der öffentlichen Petition wird eine Kennzeichnungsregelung gefordert, wonach
auf den Verpackungen aller in Deutschland verkauften Produkte zum Ausdruck gebracht wird, wie hoch der Anteil derjenigen Staaten an der Herstellung des Produktes
ist, welche die Menschenrechte für ihre Bürger staatlich garantieren und umsetzen,
und derjenigen, welche die Menschenrechte nicht einhalten. Alle Produkte sollen mit
einem Siegel zum Nachweis der Beachtung der Menschenrechte und sozialen
Standards versehen werden.
Zu dieser öffentlichen Petition einer Schulklasse liegen dem Petitionsausschuss
2.722 Mitzeichnungen und 94 Diskussionsbeiträge vor.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass der mündige
Bürger mit einer solchen Kennzeichnungspflicht dem Abbau der Menschenrechte infolge des Globalisierungsdrucks entgegenwirken könne. In einem Kreisdiagramm
könnten Informationen über den Herstellungsprozess angebotener Waren durch unterschiedliche Farben, wie grün (für Länder, die alle Menschenrechte garantieren und
umsetzen), gelb (für Länder, die nur einige Menschenrechte garantieren und
umsetzen) und rot (für Länder, die die Menschenrechte nicht garantieren), gekennzeichnet werden. Auf diese Weise könne der Verbraucher durch seinen Einkauf bewusst Firmen und Länder unterstützen, welche die Menschenrechte einhalten, und
beim täglichen Konsum die Globalisierung menschlich gestalten.
Es müsse ein Siegel, das Klarheit über die Beachtung der Menschenrechte und
sozialen Standards bei der Herstellung verschaffe, eingeführt werden, um den
Verbrauchern einen bewussten nachhaltigen Konsum zu ermöglichen. In Italien sei
beispielsweise bereits ein Beschluss gefasst worden, auf allen Textilprodukten ein
solches Siegel anzubringen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Vortrags wird auf den Inhalt der Petition verwiesen.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung einer zu
der Eingabe eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie zusammengefasst wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich das Engagement der Schulklasse, die
sich ausführlich mit der Materie auseinandergesetzt und mit der öffentlichen Petition
eine intensive Diskussion hervorgerufen hat.
Weiterhin hebt der Petitionsausschuss hervor, dass die universelle Geltung und Achtung der Menschenrechte für ihn ein zentrales Anliegen darstellt. Die deutsche Menschenrechtspolitik in den internationalen Beziehungen folgt der konkreten Verpflichtung, Menschen vor Verletzungen ihrer Rechte und Grundfreiheiten zu schützen und
tragfähige Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Unterdrückung, Willkür und
Ausbeutung keine Chance mehr haben.
Den in der Petition unterbreiteten konkreten Vorschlag vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis jedoch leider nicht zu befürworten, da die Einführung der angeregten Kennzeichnungspflicht nach Auffassung des Ausschusses unpraktikabel
wäre.
In einem Kreisdiagramm den Anteil derjenigen Staaten an der Herstellung des Produktes anzugeben, welche die Menschenrechte für ihre Bürger staatlich garantieren
und umsetzen, wird praktisch in kaum einem Fall realisierbar sein. Es wird durch ein
solches Kreisdiagramm eine Genauigkeit vorgetäuscht, die nicht erreicht werden
kann.
Die bei weitem meisten Produkte setzen sich aus mehreren verschiedenen Einzelteilen zusammen, die aus verschiedenen Staaten stammen und zueinander in unterschiedlichem Verhältnis stehen. Die Bestimmung, in welchem Verhältnis sie zueinander stehen, kann auf ganz unterschiedliche Weise erfolgen: nach Anzahl, Größe, Volumen, Masse oder Wert der einzelnen Bestandteile.
Darüber hinaus ist das Herkunftsland ein nicht unbedingt brauchbares Abgrenzungskriterium. Verletzungen von Menschenrechten finden zwar in der Tat vor allem dort
statt, wo Regierungen ihre Einhaltung nicht überwachen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich auch in einem Land, in dem die Menschenrechtsstandards
grundsätzlich weniger Beachtung finden, einzelne Hersteller unter den gegebenen
Umständen gerade in vorbildhafter Weise um die Einhaltung von Mindeststandards
bemühen. Ausgerechnet diese Unternehmer würden dann durch eine Kennzeichnungspflicht, die auf den Herkunftsstaat abstellt, benachteiligt. Umgekehrt ist auch
der Fall denkbar, dass ein Unternehmen in einem Staat mit grundsätzlich hohen
Menschenrechtsstandards diese Standards missachtet. In diesem Falle würde wiederum eine Kennzeichnung, wie sie die Petition vorschlägt, die Verstöße gerade verschleiern. Die von der Petition angestrebte Kennzeichnungspflicht würde Verbrauchern in diesen Fällen also keine zusätzlichen und nützlichen Informationen eröffnen,
sondern das Gegenteil des Gewollten bewirken.
Ferner dürfte die
Initiative der Petentin auf erhebliche organisatorische
Schwierigkeiten stoßen. Da eine Prüfung von Herstellungsprozessen auf ihre Menschenrechtskonformität hin bisher in keinen bestehenden Zuständigkeitsbereich fällt,
diese Aufgabe aber bezüglich aller in die Bundesrepublik einzuführender Waren anfallen würde, wäre hier wohl eine ganz neue Behörde mit umfassenden Kompetenzen und entsprechender personeller und finanzieller Ausstattung einzurichten. Der
Behörde müssten ggf. Ermittlungsbefugnisse auch im Ausland eingeräumt werden,
für die es keine rechtliche Grundlage gibt. Offen ist auch, auf welcher Basis die Behörde Entscheidungen über die Einhaltung der Menschenrechte fällen würde. Kaum
abzuschätzen ist, welcher zusätzliche Verwaltungsaufwand allein durch Rechtsmittel
gegen Entscheidungen der Behörde entstehen würde.
Die vorgenannten Gründe gelten entsprechend für die Einführung des von der
Petentin vorgeschlagenen Siegels.
Ergänzend macht der Petitionsausschuss auf Folgendes aufmerksam:
Die Bundesregierung begrüßt und fördert die „Corporate Social Resonsibility“Aktivitäten der Wirtschaft, innerhalb derer die Unternehmen auf freiwilliger Basis
soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmensstrategie integrieren.
Gerade deutsche Unternehmen schließen sich immer mehr der schon in den 1990er
Jahren begonnenen „Corporate Social Resonsibility“-Philosophie an, wonach
Sozialstandards auf den Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen und
den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) basieren.
Die Wirtschaft hat sich in diesem Sinne selbst verpflichtet und Verhaltenskodizes
entwickelt („Code of Conduct“), in denen soziale und ökologische Standards
festgeschrieben wurden mit dem Ziel, im internationalen Warenaustausch nur mit
den Unternehmen zu kooperieren, die dem „Code of Conduct“ folgen. Die Partner
werden über sog. Audits verpflichtet. Letztendlich sind die Unternehmen darauf
angewiesen, dass die mit viel Aufwand eingeführten und gepflegten Marken das
Vertrauen der Kunden und Investoren genießen, um dauerhaft Wettbewerbsvorteile
zu sichern.
Nach den vorangegangenen Ausführungen vermag der Petitionsausschuss
angesichts der dargestellten Sach- und Rechtslage das Anliegen der Petition im
Ergebnis nicht zu unterstützen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.
Der von der Fraktion der SPD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung -dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - als Material zu überweisen
und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.
Ebenso ist der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die
Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium
für Wirtschaft und
Technologie - als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, mehrheitlich abgelehnt worden.