22.05.2013

petition24

Naturschutz und Ökologie - Einschränkung des Verbrauchs von Torf und Torfprodukten

Status: abgestimmt Lief bis vor 25 Monate

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Gebrauch von Torf und Torfprodukten stark einzuschränken.

Dazu ist ein Verbot des Einsatzes von Torf in gewöhnlicher Blumenerde und Pflanzerde zu verabschieden, für Spezialerden bei denen auf Torf nicht verzichtet werden kann (z. B. Erde für Karnivoren) sollen Ausnahmeregelungen geschaffen werden. Ein Verbot weiterer Torfprodukte ist zu prüfen und gegebenfalls ebenfalls umzusetzen.

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Julian Karban
Naturschutz und Ökologie
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
wird.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, den Gebrauch von Torf und Torfprodukten
einzuschränken.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass Moore zum einen wichtige
Lebensräume für bedrohte Tiere und Pflanzen bieten würden und andererseits
angesichts
ihrer enormen Kohlendioxid-Speicherung für den Umwelt- und
Klimaschutz von herausragender Bedeutung seien.
Die unreflektierte Nutzung von Torf in hohem Maße gefährde die schützenswerten
Moorgebiete. Da jedoch Torf größtenteils aus dem osteuropäischen Ausland
bezogen werde, würden nationale Schutzmaßnahmen nur unzureichend greifen.
Durch ein Verbot bestimmter Anwendungen von Torf könne hingegen ein
entscheidender Einfluss auf die Verringerung der Nachfrage genommen werden.
Vor diesem Hintergrund spricht sich die Petition für eine starke Einschränkung bei
dem Gebrauch von Torf und Torfprodukten aus.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin
für
die Mitzeichnung
1.209 Unterstützer
fand
sowie
8 Diskussionsbeiträge auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen
Bundestages bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss
des
eine Stellungnahme
dem Anliegen
zu
hat
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingeholt.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf dieser Grundlage wie
folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass das Übereinkommen über die
biologische Vielfalt bzw. die Biodiversitäts-Konvention (Convention on Biological
Diversity, CBD) ein auf der Konferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und
Entwicklung (UNCED)
im Jahr 1992 ausgehandeltes internationales UmweltVertragswerk darstellt. Die CBD hat inzwischen 91 Vertragspartner und wurde von
168 Staaten sowie der Europäischen Union (EU) unterzeichnet.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die CBD mit dem Schutz der biologischen
Vielfalt, der nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile und der Zugangsregelung von
Vorteilen, welche aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen, drei
gleichrangige Ziele definiert hat. Das Ziel der biologischen Vielfalt bzw. das der
Biodiversität umfasst dabei die Unterziele Vielfalt der Ökosysteme, Artenvielfalt sowie
genetische Vielfalt innerhalb einzelner Arten. Im November 2007 hat die damalige
Bundesregierung eine nationale Strategie zur biologischen Vielfalt
(NBS)
beschlossen. Damit liegt in Deutschland erstmals eine umfassende Strategie zur
Umsetzung der UN-Biodiversitäts-Konvention vor. Durch die Verwirklichung von
rd. 330 Zielen und rd. 430 Maßnahmen mit einem Zeithorizont bis zum Jahr 2020 soll
der Rückgang der biologischen Vielfalt aufgehalten werden. Entsprechend den
Grundsätzen der CBD erfolgt die Umsetzung nach dem Leitprinzip der Nachhaltigkeit
und berücksichtigt daher ökologische, ökonomische und soziale Aspekte
gleichermaßen. Um die Entwicklung verfolgen zu können, enthält die NBS ein
eigenes Indikatorenset.
Im Jahr 2012 wird auf dieser Grundlage der erste
Rechenschaftsbericht über die Umsetzung der NBS veröffentlicht werden.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass in der NBS dem Schutz der Moore
allerhöchste Priorität eingeräumt wurde. Es wurden folgende weitreichende Ziele
zum Schutz der Moore und deren Regeneration definiert:
Um
den
landwirtschaftlichen
Betrieben
hinreichend
Zeit
für
eine
Produktionsumstellung zu geben, ist eine signifikante Reduzierung des Torfabbaus
ab dem Jahr 2015 bei gleichzeitiger Steigerung der Verwendung von
Torfersatzstoffen
die W iedervernetzung
vorgesehen. Durch
im Gartenbau
entwässerter Standorte sollen sich Hochmoore und Moorwälder künftig wieder
natürlich entwickeln können.
In allen Bundesländern wurde die Erarbeitung von
Moorentwicklungskonzepten bis zum Jahr 2010 fertiggestellt, deren Umsetzung bis
zum Jahr 2025 zu erfolgen hat.
Der Petitionsausschuss unterstützt die in der Petition geforderte Substitution von Torf
und weist darauf hin, dass zum Ersatz von Torf insbesondere Grünabfallkomposte
sehr gut geeignet sind und einer Studie zufolge mittelfristig 1,5 bis 2 Mio. m3 Torf
ersetzen könnten. Langfristig ist sogar davon auszugehen, dass sich sogar bis zu
3 Mio. m3 Torf einsparen lassen könnten, was ca. 30% des bundesdeutschen
Torfbedarfs entspricht. Der Petitionsausschuss stellt an dieser Stelle fest, dass
torffreie Blumen- und Pflanzenerden bereits heute im Handel angeboten werden. Als
Bodenverbesserungsmittel ist Torf vollständig, z.B. durch Komposte, Rindenhumus
und den Anbau Gründüngungspflanzen, ersetzbar.
Nach Dafürhalten des Petitionsausschusses wären jedoch nationale bzw.
europaweite Regelungen
zur Begrenzung
des
Torfeinsatzes
oder
gar
Vermarktungsverbote, wie sie in der Petition gefordert werden, unverhältnismäßig
und zum Teil auch nicht zielführend. So steht beispielsweise einer Verwertung von
Moorschlamm und Teilerde, die als Abfallprodukte anfallen, auf landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden grundsätzlich nichts entgegen.
Im Übrigen weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Umsetzung der NBS
nicht nur eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, an der Bund, Länder und Gemeinden
gemeinschaftlich mitwirken müssen, sondern auch alle gesellschaftlichen Akteure
aufgefordert werden, sich hieran zu beteiligen.
Allerdings gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass die Festsetzung von
Vorrangflächen für den Torfabbau bzw. die Renaturierung von Mooren insbesondere
ist. Der Bund unterstützt deren diesbezügliche
Aufgabe der Bundesländer
Anstrengung
insbesondere
im Rahmen
des
seit
1979
bestehenden
Förderprogramms "chance.natur – Bundesförderung Naturschutz" zur Errichtung und
Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich
repräsentativer Bedeutung. An dieser Stelle weist der Petitionsausschuss darauf hin,
dass von den derzeit 32 laufenden Naturschutzgroßprojekten sich 7 Projekte
schwerpunktmäßig mir Moorlebensräumen beschäftigen, so z.B. das Projekt
"Allgäuer Moorallianz", welches als eines der Gewinnerprojekte des 2009
abgeschlossenen Bundeswettbewerbs "idee.natur" im Themenschwerpunkt "Moore"
mit insgesamt 7,1 Mio. Euro, davon 5,3 Mio. Euro Bundesmittel, gefördert wird. Des
Weiteren weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass auch im Rahmen des EUUmweltfinanzierungsinstruments
LIFE+
in
den
letzten
Jahren
zahlreiche
moorschutzrelevante Projekte durchgeführt wurden. Des Weiteren gibt es zur
Umsetzung der NBS seit dem 15. Februar 2011 ein eigenes Förderprogramm, das
Bundesprogramm biologische Vielfalt, mit dem die Bundesregierung Vorhaben
fördert, denen im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt eine
gesamtstaatliche repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in
besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen. Die Förderung
erstreckt
sich auf
vier Förderschwerpunkte, unter denen sich auch ein
Förderschwerpunkt "Sichern von Ökosystemdienstleistungen" befindet. Moore als
wichtige Wasserspeicher und Kohlenstoffdioxid-Senke nehmen eine zentrale Rolle
als Ökosystemdienstleiter ein, die es zu schützen gilt. Abschließend weist der
Petitionsausschuss darauf hin, dass für Moore, die nach der Fauna-Flora-HabitatRichtlinie den Lebensraum Typ 7110 (naturnahe lebende Moore) und 7120
geschädigte Hochmoore)
(regenerierbare,
zuzuordnen
sind, Schutzgebiete
ausgewiesen wurden,
für die ein strenges Verschlechterungsverbot gilt. Die
Bestands-Fläche der beiden Typen für Deutschland beträgt insgesamt ca. 53.000 ha.
Des Weiteren gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass Moore zudem dem
gesetzlichen Biotopschutz nach § 30 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes
unterliegen.
Soweit die Petition eine zunehmende Substitution von Torf bzw. Torfprodukten durch
entsprechende Ersatzstoffe fordert, wird diesem Anliegen in großen Teilen
entsprochen. Soweit die Petition zum Schutz des Ökosystems Moor ein
Vermarktungsverbot
der
vermag
begehrt,
Torfprodukten
und
Torf
von
Petitionsausschuss diesem Anliegen aus den dargelegten Gründen nicht zu
entsprechen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen, Maßnahmen zum Schutz der
Moore – insbesondere durch die Verwendung von Torfersatzstoffen – zu ergreifen,
bereits entsprochen wird.
Der abweichende Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
dem

Bundesregierung
der
Petition
die
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – zu
überweisen, soweit es die Verbesserung der Verbraucherinformationen betrifft, dem
Europäischen Parlament zuzuleiten und allen Landesvolksvertretungen zuzuleiten,
wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
abgelehnt.

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erstellt am 05.01.2011
lief bis 30.03.2011

Mitzeichner: 1209

2.42 %
Quorum-
Anteil
100 %
der Laufzeit

Petition zum Mitnehmen

Mitzeichner nach Bundesland

  • 11.58% Bayern (140)
  • 10.34% Nordrhein-Westfalen (125)
  • 9.51% Baden-Württemberg (115)
  • 7.11% Berlin (86)
  • 7.03% Niedersachsen (85)
  • 4.38% Hessen (53)
  • 2.98% Sachsen (36)
  • 2.98% Brandenburg (36)
  • 2.89% Hamburg (35)
  • 41.2% Deutschland (o.A.) (226)
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