Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Produkte, deren Herstellung zur Vernichtung des Regenwaldes führen, nicht mehr importiert werden dürfen oder zumindest eindeutig gekennzeichnet werden müssen.
Vor allem der Anbau von Ölpalmen steht international in der Kritik. Verschiedene Umweltschutzorganisationen bestätigen, dass für die Errichtung von neuen Ölpalmplantagen in großem Umfang Regenwälder zerstört werden. Das Palmöl wird für verschiedene Produkte verwendet wie Margarine, verschiedene Lebensmitttel mit Fett und Kosmetika. Auch manche Grillkohle, Papier, Toilettenpapier stammt aus wertvollem Regenwaldholz. Ebenso führt die Herstellung von Biokraftstoffen, Sojaprodukten oder Holzmöbel massiv zur Abholzung von Regenwald. Darum sollte, falls warum auch immer das Verbot des Importes solcher Produkte nicht durchgesetzt werden kann, zumindest eindeutig für den Verbraucher gekennzeichnet sein, ob er mit deren Kauf zur Vernichtung des Regenwaldes beiträgt.
Carolin Janker
Naturschutz und Ökologie
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2012 abschließend beraten
und beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Die Petition fordert ein Importverbot und die Kennzeichnung von Produkten, deren
Herstellung zur Vernichtung des Regenwaldes beiträgt.
Die Eingabe stützt ihre Forderung insbesondere auf die Einschätzung verschiedener
Umweltschutzorganisationen, wonach für die Errichtung von neuen Öl-Palmplantagen in größerem Umfang Regenwälder zerstört würden. Das Palmöl werde
hingegen für verschiedene Produkte wie Margarine oder andere Lebensmittel bzw.
Kosmetika verwendet. Ebenso trage die Herstellung von Biokraftstoffen, Sojaprodukten oder Holzmöbel massiv zur Abholzung des Regenwaldes bei.
Die Petition fordert daher ein Importverbot solcher Produkte bzw. hilfsweise eine
Kennzeichnung von Produkten, die zu einer Zerstörung des Regenwaldes beitragen.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelte es sich um eine öffentliche Petition, die zum Abschlusstermin für die Mitzeichnung 1.039 Unterstützer fand sowie 51 Diskussionsbeiträge
auf der Internetseite des Petitionsausschusses bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingeholt. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf dieser Grundlage wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss teilt die in der Petition zum Ausdruck gebrachte Sorge um
einen Verlust der tropischen Regenwälder. Nach Angaben der Food and Agriculture
Organisation (FAO), die als UN-Organisation die weltweiten Daten zum Waldbestand
sammelt, gehen jährlich rund 13 Millionen Hektar Wald weltweit verloren. Der Petitionsausschuss stellt
fest, dass diese Entwicklung zu einem unwiederbringlichen
Verlust der biologischen Vielfalt führt und mit 20 % zur weltweiten Kohledioxid-Treibhausgasbilanz beiträgt.
Zur Erreichung der weitreichenden Ziele, die sich die Europäische Union für den
Klimaschutz gesetzt hat, muss die Energieproduktion zunehmend auf erneuerbare
Energien umgestellt werden und stärker unter Beachtung ökologischer und sozialer
Nachhaltigkeitskriterien erfolgen. Der Petitionsausschuss begrüßt daher, dass die
Europäische Union am 25. Juni 2009 eine Richtlinie in Kraft gesetzt hat, die Nachhaltigkeitskriterien für die Erzeugung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen enthält. Um den negativen Effekten entgegenzuwirken, hat sich die Europäische
Union entschlossen, die finanzielle Förderung von Biokraftstoffen daran zu binden,
dass diese nachhaltig erzeugt werden. Dieses wurde in Deutschland durch die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) umgesetzt. Diese sieht u.a.
verbindliche Mindest-Treibhausgaseinsparungswerte, die die Biomasse bei einer
energetischen Verwendung im Vergleich zu fossilen Energieträgern beinhalten muss,
vor. Die Biokraft-NachV sieht weiterhin keine Förderung von Biomassen aus Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Speicherung von Kohlenstoff, wie z. B. Moore
oder Feuchtgebiete vor. Weiterhin schließt sie eine Förderung von Biomasse aus
Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Biodiversivität, wie z. B. Regenwälder
oder Schutzgebiete mit besonderer internationaler Bedeutung zum Erhalt gefährdeter
Arten.
Bei der Produktion von Biomasse innerhalb der Europäischen Union müssen zudem
die Umweltanforderungen der EU-Agrarförderung eingehalten werden. Hiermit werden erstmals klare finanzielle Anreize für eine umweltfreundliche Produktion und
Verwendung von Biokraftstoffen – und nicht nur aus Palmöl – festgelegt. Dieses ist
aus Sicht des Petitionsausschusses ein erheblicher Fortschritt und ein sinnvoller
Weg, auf die Produktionsmethoden in den Erzeugerländern Einfluss zu nehmen.
Vor dem Hintergrund, dass der weit überwiegende Anteil des weltweit produzierten
Palmöls in der industriellen Produktion und im Bereich der Lebensmittel verwendet
wird, begrüßt der Petitionsausschuss, dass die Bundesregierung Initiativen für eine
international wirksame Nachhaltigkeitszertifizierung ergreift, die auch die Nutzung für
Lebens- und Futtermittel umfassen soll.
Abschließend macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass auf europäischer Ebene sich die Mitgliedstaaten bemühen, gemeinsam gegen Importe illegal
eingeschlagenen Holzes vorzugehen. Hauptinstrument
ist dabei die sogenannte
Forest Law Enforcement, Governance and Trade-Verordnung (EU-FLEGT-Verordnung), die den Import von illegal eingeschlagenem Holz in die Europäische Union
auf Basis von Partnerschaftsabkommen mit Holzexportstaaten verbietet.
Auch begrüßt der Petitionsausschuss eine weitere Verordnung der Europäischen
Union, die alle Marktteilnehmer, die erstmalig Holz oder Holzprodukte auf dem europäischen Markt
in Verkehr bringen, ab dem Jahr 2013 zu einem lückenlosen
Nachweis verpflichtet, dass das importierte Holz oder Holzprodukt nicht illegal geschlagen, bzw. nicht aus illegal geschlagenem Holz produziert wurde. Um die Effektivität von Warenkontrollen steigern zu können, wird in Deutschland die Forschung
an Nachweismethoden zur Identifizierung der Herkunft von Hölzern gefördert.
Darüber hinaus ist die Holzzertifizierung eine freiwillige Selbstverpflichtung der nationalen Forstbetriebe, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus weitere
Mindestnormen im ökologischen, ökonomischen und sozialen Bereich einzuhalten.
Sie dient sowohl der Holzabsatzförderung und der Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Forst- und Holzwirtschaft. Die Zertifizierung von Forstbetrieben
sowie der anschließenden Produktkette ist ein marktwirtschaftliches Anreizsystem,
mit dem auch ökologische Zielsetzung unterstützt und belegt werden können.
Gleichwohl gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass es keine Verpflichtung
gibt, zertifiziertes Holz bzw. zertifizierte Holzprodukte auf den Markt zu bringen. An
dieser Stelle sind die Verbraucher gefragt, durch ihre Nachfrage die Erzeugung und
Vermarktung zertifizierter Holzprodukte zu erhöhen. Der Petitionsausschuss begrüßt,
dass weltweit mittlerweile 13,4 % der bewirtschafteten Wälder nach anerkannten
Systemen forstlich zertifiziert wurden.
Um ein Signal für die große Bedeutung einer im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips
umweltgerechten, sozialverträglichen und wirtschaftlich tragfähigen Bewirtschaftung
der Wälder zu setzen, beschafft die Bundesregierung seit dem Jahr 2007 nur noch
Holzprodukte aus zertifizierten Beständen. Die Beschaffungsregelung des Bundes
zur Beschaffung von Holzprodukten wurde inzwischen von Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg zur Verabschiedung einer eigenen Beschaffungsregelung heran
gezogen. Weitere Länder sollen folgen. Auch auf kommunaler Ebene haben mehrere
Gebietskörperschaften die Regelung des Bundes übernommen.
Nach dem Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der Auffassung, dass sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene mit der Formulierung von Nachhaltigkeitskriterien für die Erzeugung von Biokraftstoffen, mit der Formulierung von Umweltanforderungen der EU-Agrarförderung, mit der Verabschiedung von Partnerschaftsabkommen mit Holzexportstaaten, mit der Erforschung an Nachweismethoden
zur Identifizierung der Herkunft von Hölzern sowie mit der Ausgestaltung von forstlichen Zertifizierungssystemen wesentliche Maßnahmen zum Schutz des nationalen
und weltweiten Waldbestandes ergriffen wurden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt somit, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.
Der abweichende Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – als Material zu überweisen, den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Europäischen Parlament zuzuleiten, wurde mehrheitlich abgelehnt.