19.05.2012

petition24

Petitionsrecht - Öffentlichkeitsarbeit

Status: abgestimmt Lief bis vor 39 Monate

Der Deutsche Bundestag möge beschließen das die Möglichkeit der Einreichung von Petitionen (auch online) mehr publiziert wird.

Viele Bundesbürger wissen nichts von der Möglichkeit, sich aktiv am politischen Geschehen zu beteiligen. Leider kommen deshalb meist nur Petitionen von Personen die eh schon eine recht gute Lobby haben. Hier sollte viel mehr bekannt gemacht werden, dass es die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung in der Politik per Petition gibt.

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André Klapproth Petitionsrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.07.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
wird.

Begründung
Mit der öffentlichen Petition soll erreicht werden, dass die Möglichkeit Petitionen
(auch online) beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen,
mehr publiziert wird.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen aufgeführt, dass viele Bürger
keine Kenntnis von der Möglichkeit der Einreichung einer Petition beim
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hätten und sich somit nicht aktiv am
politischen Geschehen beteiligen könnten.
Wegen weiterer Einzelheiten zu diesem Vorbringen wird auf die im Rahmen der
Eingabe eingereichten Unterlagen verwiesen. Der Petitionsausschuss bittet um
Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden
kann.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 599 Mitzeichnern unterstützt
wurde und zu 66 Diskussionsbeiträgen geführt hat.
Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss zwei weitere Eingaben erreicht,
die wegen des Sachzusammenhangs bei der parlamentarischen Prüfung einbezogen
werden.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung des
Berichts des Büros für Technikfolgenabschätzung (TAB) beim Bundestag
,,Bekanntheit und Ansehen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages
und Nutzung des Petitionsrechts in Deutschland" im Wesentlichen wie folgt
zusammenfassen:
Das Grundgesetz gibt den Bürgerinnen und Bürgern nur wenige direkt-
demokratische Entscheidungsmöglichkeiten auf Bundesebene. In dieser Situation
kommt das Petitionsrecht dem gestiegenen Bedürfnis nach Mitsprache in öffentlichen
Dingen entgegen und regt zur Mitverantwortung, Gestaltung und Fortentwicklung des
politischen Lebens und Rechtssystems an.
Artikel 17 in Verbindung mit Artikel 45c des Grundgesetzes bilden die
verfassungsrechtliche Verankerung dieses Rechtes jeden Bürgers, sich mit Bitten zur
Bundesgesetzgebung und Beschwerden über Bundesbehörden an den
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden. Damit stellt der
Petitionsausschuss ein wichtiges Bindeglied zwischen Parlament und Volk dar.
Bürgerinnen und Bürger haben durchaus Kenntnis über dieses Instrument zur
Einwirkung auf die Politik und nutzen es seit Jahren in beachtlichem Umfang.
Nach der repräsentativen Umfrage des TAB haben 67,1 % der Bevölkerung ab
16 Jahren schon einmal vom Petitionsrecht gehört. Dies entspricht der enormen Zahl
von 47 Millionen Personen.
Weiterhin haben 21,4 % das Petitionsrecht mindestens einmal selbst genutzt, ob
durch Unterstützung einer Petition oder durch Einreichung einer eigenen. Dies
entspricht einer Zahl von 15 Millionen Menschen.
Von der Möglichkeit der Unterstützung einer (Sammel- oder Massen-) Petition haben
schon 13,5 Millionen Menschen (19,3 %) Gebrauch gemacht.
Die Zahl der Menschen, die selbst schon einmal eine Petition eingereicht haben liegt
mit 3,6 % bei 2,5 Millionen. So wurden allein im Jahre 2008 18.096 Petitionen
eingereicht (2007 waren es 16.260).
Dieses durchaus ansehnliche Ergebnis lässt sich auf die Öffentlichkeitsarbeit des
Petitionsausschusses zurückführen. Dieser macht in unterschiedlichsten Formen auf
sich aufmerksam.
Des Weiteren wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in jedem Jahr der
Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses veröffentlicht. Darin kann sich der Bürger
über die Arbeit und den Erfolg des Ausschusses im vergangenen Jahr informieren.
Die stetig wachsende und vielseitige Präsenz des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages ist aber wohl zu großen Teilen auf dessen Internetauftritt
zurückzuführen.
So hat der Petitionsausschuss nach einem Modellversuch im Jahre 2005, im Oktober
2008 das Internetportal ,,ePetitionen" ins Leben gerufen. Dieses bietet den Nutzern
auf der Internetseite ,,epetitionen.bundestag.de" eine einzigartige Möglichkeit
transparenter Bürgerbeteiligung und damit eine starke Erweiterung seiner
Gelegenheiten zur politischen Willensbildung. Er kann hier mit einem einfachen
Online-Formular sehr schnell übers Internet eine Einzelpetition eingeben, welche nur
ihn persönlich betrifft. Darüber hinaus können aber mit einer öffentlichen Petition
auch Angelegenheiten von öffentlichem Interesse eingegeben und in
Diskussionsforen mit anderen Nutzern besprochen werden. Hierbei entsteht ein
vielfältiges Meinungsbild mit unterschiedlichsten Aspekten und Sichtweisen.
Eine weitere Möglichkeit in diesem Rahmen den Volkswillen zum Ausdruck zu
bringen, ist die Möglichkeit der Mitzeichnung und damit Unterstützung einer Petition.
Durch das System ,,ePetitionen" werden folglich die Möglichkeiten der politischen
Willensbildung und der demokratischen Mitwirkung stark erweitert. Diese Möglichkeit
der öffentlichen Petition und die damit einhergehende Informationsmöglichkeit
werden von der Bevölkerung auch weitgehend positiv bewertet. So befinden 73,0 %
der Befragten die Informationsfunktion für gut bis sehr gut. 65,8 % beurteilen die
Diskussionsmöglichkeiten und 59,4 % die Möglichkeit der Mitzeichnung als gut oder
sehr gut.
Zu einigen öffentlichen Petitionen finden auch öffentliche Ausschusssitzungen statt.
Hier kann der Bürger vor Ort der Sitzung beiwohnen, in der die Petenten nochmals
persönlich zu Ihrem Anliegen angehört werden, oder diese im Internet per
Videostream verfolgen. Dadurch bekommt der Bürger einen Einblick in die
Arbeitsweise des Petitionsausschusses.
Das positive Echo des Internetportals veranlasst somit immer mehr Menschen sich
politisch zu engagieren und sich in dem System ,,ePetitionen" zu beteiligen, was eine
gewollte größere Präsenz in der Öffentlichkeit und den Medien nach sich zieht.
Dieses neue und ideenreiche Internetportal des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages wurde 2008 auch mit dem Politik-Award in der Kategorie
Innovation honoriert.
Die weithin beachtete Auszeichnung macht klar, wie richtig der Ausschuss mit seiner
Entscheidung liegt, den Probelauf mit der elektronischen öffentlichen Petition nun in
einen regelmäßigen Betrieb mit einer noch benutzerfreundlicheren Ausstattung
umzuwandeln. Es handelt sich nämlich um viel mehr als ,,nur" die Nutzung der neuen
Kommunikationswege, die es jedem Einzelnen ermöglichen, statt zu Papier,
Kugelschreiber und Briefmarke zu greifen, die an wenige Bedingungen geknüpfte
Online-Übermittlung zu verwenden. Es geht bei Fragen und Problemen allgemeinen
Interesses auch darum, die jeweiligen Anliegen einer breiten Öffentlichkeit
vorzustellen, die durch Diskussionsbeiträge und unterstützende ,,Mitzeichnung" am
Petitionsprozess sozusagen ,,live" teilhaben kann. Denn im Internet kann auch jeder
erfahren, was aus seiner Petition geworden ist, für die er sich besonders interessiert.
Wer es direkt einmal ausprobieren möchte: https://epetitionen.bundestag.de oder
durchklicken unter ,,www.bundestag.de".
Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Schon in den Zeiten des
Modellversuchs werden Monat für Monat rund 900 Diskussionsbeiträge registriert.
Nach der Umstellung auf den Regelbetrieb steigt diese Zahl noch einmal deutlich: auf
inzwischen über 2.500 Beiträge monatlich. 667 Petitionen gehen in der Probephase
online, lösen 32.882 Diskussionsbeiträge aus und finden die Unterstützung von 1,144
Millionen Mitzeichnungen. Blicken wir hier einmal auf die im Berichtsjahr
abschließend beratenen öffentlichen Petitionen mit den meisten Mitzeichnungen, so
ergibt sich folgende ,,Top-Ten-Liste":
1. Steuern auf Diesel und Benzin senken (128.129 Unterstützer)
2. Ausbildung für Psychotherapeuten vereinheitlichen (13.502)
3. Abmahnverfahren erschweren (12.612)
4. Keine übermäßige Vorratsdatenspeicherung (12.560)
5. Mehr Details zur Arbeitslosenzahl (10.355)
6. Mehr Schutz vor Fluglärm (9.846)
7. Herkunft von Fellen deutlicher machen (7.192)
8. ,,Deutschfeindliche" Äußerungen bestrafen (7.140)
9. Regelsatz des ALG II erhöhen (6.026)
10. Aus dem Transrapid-Projekt aussteigen (5.808)
Die elektronischen Petitionen bilden gewissermaßen das Tüpfelchen auf dem i. Das
traditionelle ,,Geschäft" der herkömmlichen Petitionen geht aber unvermindert weiter.
Alle Petitionen zusammengenommen ergibt sich im Jahr 2008 ein neuerlicher
Anstieg auf 18.096 Neueingänge (nach 16.260 im Jahr 2007 und 16.766 im Jahr
2006).
Der tatsächliche Eingang ist jedoch noch viel größer. Denn alle Petitionen, di einen
weitestgehend ähnlichen Wortlaut aufweisen und dasselbe Ziel verfolgen, werden in
jeweils einer Sammelpetition zusammengefasst, und alle Petitionen, zu denen Listen
mit Unterschriften eingehen, werden jeweils als Massenpetitionen geführt.
Hier die fünf Massenpetitionen mit der größten Resonanz, die im Berichtsjahr
abschließend beraten wurden:
1. Zuverlässigkeitsprüfung von Privatpiloten vereinfachen (22.339 Zuschriften)
2. Altersarmut bei Rentnern bekämpfen (3.053 Zuschriften)
3. Die Renten deutlich erhöhen (2.873 Zuschriften)
4. Renten in Höhe der Inflationsrate anheben (1.889 Zuschriften)
5. Sozialabbau für Beamte bei Bahn und Post verhindern (308 Zuschriften)
Die fünf Sammelpetitionen mit der größten Resonanz, die im Berichtsjahr
abschließend beraten wurden:
1. Gegen die Pläne zu mehr Befugnissen für Bilanzbuchhalter
(37.090 Unterschriften)
2. Den Wehrsold erhöhen (24.578 Unterschriften)
3. Gegen die Aufstallungspflicht für Geflügel (19.913 Unterschriften)
4. Bundesinnenminister Schäuble soll zurücktreten (15.318 Unterschriften)
5. Niemanden zwingen, mit Steuern und Abgaben zu Militär und Rüstung
beizutragen (12.082 Unterschriften)
Schlussendlich ist festzustellen, dass der Bekanntheitsgrad des Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestages relativ hoch ist und dass der Bürger diese Chance der
Einwirkung auf die Politik durchaus in breitem Umfang nutzt. Eine Steigerung dessen
ist natürlich nicht nur wünschenswert, sondern auch angestrebt, um die Zielsetzung
einer größtmöglichen Rückkopplung zwischen Parlament und Volk zu erreichen.
In den zurückliegenden Wochen wurde zudem vermehrt über den
Petitionsausschuss in allen Medien berichtet. Der Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages arbeitet auch weiterhin im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit
kontinuierlich an einer hohen Präsens in der Öffentlichkeit.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend bereits entsprochen wird.

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Ich denke das viele auch Angst haben!

Ich selber weiß von dieser Webseite seit über ~1 Jahr hab mich aber
erst vor wenigen Wochen angemeldet.  Der Grund war mein kritisches
Denken über den Staat und seine Überwachung.

Mein Denken hat sich übrigens nich...

Zitat von: Perestroika am 25. Januar 2009, 19:25:05
4. Nicht nur Datum, auch Uhrzeit der Unterzeichnung zu erfassen und darzustellen.

Im Sinne des Datenschutzes ist es zu Empfehlen die Unterschriftenliste für Nutzer zu ve...

Ich habe auch nur über einen Freund von der Möglichkeit hier erfahren...

Und einige meiner bekannten&freunde weitern sich allerdings auch nach meiner Info strickt teilzunehmen weil ihre Namen dann öffentlich einsehbar sind (und auch google auf sie trif...

Zitat von: Ulf Dunkel am 03. Februar 2009, 10:09:45
Ich bin mir nicht sicher, ob mein Gedanke in dieses Thema hineingehört, aber mir ist aufgefallen, dass das sog. Quorum für Petitionen bei 50.000 Mitzeichnern binnen 3 Wochen liegt...

Ich habe 6 öffentliche ePetitionen eingereicht, davon sind bislang ohne Angabe genauer Begründungen 4 Petitionen nur mit dem Hinweis auf die allgemeinen Richtlinien abgewiesen worden.
Ich fordere also bei Ablehung die Begründung und die Möglichkeit des...

Zitat von: Perestroika am 25. Januar 2009, 19:25:05
Der Deutsche Bundestag möge beschließen das die Möglichkeit der Einreichung von Petitionen (auch online) mehr publiziert wird.

Halte ich für quatsch. Wer sich wirkl...

Ich bin mir nicht sicher, ob mein Gedanke in dieses Thema hineingehört, aber mir ist aufgefallen, dass das sog. Quorum für Petitionen bei 50.000 Mitzeichnern binnen 3 Wochen liegt. Seit Einführung der ePetition gibt es aber erst knapp 30.000 registrier...

Zitat von: Bernhard Schick am 25. Januar 2009, 21:23:05

Hier bin ich aber der Meinung das man sich weder hinter einem Nicknamen noch hinter einer Nummer verstecken sollte, es sollte ganz im Gegenteil ganz klar ersichtlich sein wer...

auch ich bin heute auf dieses Forum - Petition aufmerksam geworden. Von mir aus. Ich habe auch gleich 40 Menschen eingeladen, die auch die Möglichkeit haben, sich hier zu äußern. Wenn sich diese Menschen nicht äußern möchte, bringt es Deutschland auch ...

Ich glaube nicht mehr an diese Demokratie.Offensichtlich sind einige doch gleicher und dieses Forum unterstützt das!

Also ich finde die Idee die E - Petition etwas medienwirksamer in den Fokus zu rücken, sehr gut. Nur durch Zufall erfuhr ich von dieser Möglichkeit. Sicher werden Leute, die sich nicht für Politik interessieren, durch eine "Werbeaktion" nicht zu eingef...

ich empfinde es schon als enormen Fortschritt, dass die Ladezeiten hier nicht mehr so ewig lang sind - das hat mir zwischenzeitlich wirklich die Freude an der Abgabe meiner Meinung verleidet.

Zitat von: Perestroika am 25. Januar 2009, 19:25:05
Der Deutsche Bundestag möge beschließen das die Möglichkeit der Einreichung von Petitionen (auch online) mehr publiziert wird.

Wie schon gesagt kann sich jeder se...

Sie wollen ein Zweites Forum ohne gegenlesende Moderatoren?Da bin ich absolut dagegen!ZU ihren anderen teilen ihres Beitrages stellenweise ein Ja.Ein nicht kontrolliertes Forum würde zum konspirativen Treff der nicht zu kontrollieren wäre.Seilschaften,...

Der Deutsche Bundestag möge beschließen das die Möglichkeit der Einreichung von Petitionen (auch online) mehr publiziert wird.

Im Zusammenhang mit dieser Petition, wonach die Petitions-Möglichkeit besser veröfftlicht werden könnte und um umgekeh...

Ich glaube sie sollten sich in dieser Hinsicht erst einmal Informieren.Solange sie keine Öffentliche Person sind oder ihre Rechte freigeben,besitzen sie Rechte am gesprochenen Wort Bild und Sprache!
Suchen sie einfach nach"allgemeine Persönlichkeitsrec...

Zitat von: Nutzer265 am 25. Januar 2009, 01:37:24
Zb.Briefgeheimnis,allgemeines Persönlichkeitsrechte BGB.

Nein, das Briefgeheimnis gilt dafür sicher nicht. Und wenn Frau Naumann in ihrer amtlichen Eigenschaft offizielle ...

Zb.Briefgeheimnis,allgemeines Persönlichkeitsrechte BGB.

Zitat von: Nutzer12270 am 15. Januar 2009, 20:59:53
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Aha, und welche?

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erstellt am 16.12.2008
lief bis 11.02.2009

Mitzeichner: 599

1.2 %
Quorum-
Anteil
100 %
der Laufzeit

Petition zum Mitnehmen

Mitzeichner nach Bundesland

  • 11.35% Bayern (68)
  • 10.52% Baden-Württemberg (63)
  • 9.35% Nordrhein-Westfalen (56)
  • 9.02% Berlin (54)
  • 8.01% keine Angabe (48)
  • 6.68% Niedersachsen (40)
  • 5.51% Hessen (33)
  • 4.01% Sachsen (24)
  • 3.51% Brandenburg (21)
  • 32.04% Deutschland (o.A.) (28)
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