06.02.2012

petition24

Regelungen zur Hinterbliebenenrente - Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes

Status: in der Abstimmung Lief bis vor 29 Monate

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Berechnung des Freibetrages bei der Einkommensanrechnung auf Witwen/Witwerrente nach § 97 SGB VI sämtliche Kinder, für die Unterhalt zu zahlen ist, berücksichtigt werden.

Eine Witwe oder ein Witwer kann bis zu einem bestimmten Freibetrag hinzuverdienen. Liegt das Einkommen z.B. Gehalt über dem Freibetrag wird die Rente gekürzt. Für jedes Kind erhält die Witwe bzw. der Witwer einen zusätzlichen Freibetrag von derzeit je 148,74 Euro monatlich. Der Freibetrag ist nach Vollendung des 18. Lebensjahres der Kinder der Witwe oder des Witwers nur dann zu berücksichtigen, wenn dieses Kind eine eigene Waisenrente bezieht. Waisenrenten erhalten über 18-Jahre alte Kinder aber nur dann, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder dauerhaft behindert sind. Für Zeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z.B. Schule und Studium) wird die Waisenrente für maximal 4 Monate gezahlt. Die Verknüpfung von der Zahlung einer Waisenrente mit der Gewährung des Freibetrages ist unzeitgemäß. Jugendliche bzw. junge Erwachsene sind heute arbeitslos oder im unentgletlichen Praktikum. Auch in solchen Fällen, wo keine Waisenrente gezahlt wird, sollte der Mutter des Kindes (der Witwe) oder dem Vater des Kindes (dem Witwer) der Freibetrag für die Waise angerechnet werden.

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dann möchte ich zurückverweisen auf meinen Beitrag No 3: auch das Kindergeld wird nicht gezahlt, wenn die Kinder beim Bund/Zivildienst/FSJ sind. Auch nach Ende der Ausbildung, des Studiums gibt es kein Kindergeld mehr.

Warum?

Weil es Kindergeld ebenso ...

wenn die kinder keine untestützung mehr bekommen weil sie zb. momentan beim bund oder dgl. sind oder feiwilliges ökologisches oder soziales jahr machen und trotzdem noch zu hause wohnen also nach wie vor wirtschaftlich abhängig sind, bekommt das übrig ...

Sehr geehrte Diskutantinnen und Diskutanten,

bei der Einstellung der Petition ins Internet wurde versehentlich ein falscher Begriff gewählt. Es handelt sich nicht - wie einige von Ihnen zutreffend angemerkt haben - um eine Petition zum Steuerrecht s...

Zitat von: bummi06 am 09. Juli 2009, 21:25:29
Frage an den Petitionsausschuss: Was hat das Thema mit Steuerrecht zu tun? Hat sich da jemand vom Stichwort "Freibetrag" in die Irre leiten lassen? Hier geht es um Sozialversicher...

Immerhin haben schon 59 Mitzeichner begriffen worum es in der Petition geht, ich nicht. Huch

Mir ist ist auch nicht ganz klar was der Petent will? Erklärung wäre nett.

irgendwie verstehe ich diese Petition nicht: entscheidend ist doch, ob der Witwer/die Witwe unterhaltspflichtig dem Kind gegenüber ist. Und das ist eben nur der Fall, wenn das Kind minderjährig ist oder in der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung s...

Frage an den Petitionsausschuss: Was hat das Thema mit Steuerrecht zu tun? Hat sich da jemand vom Stichwort "Freibetrag" in die Irre leiten lassen? Hier geht es um Sozialversicherungsrecht.

Ohne ersten Forenbeitrag des Petenten

Hinweis der Moderatoren:

Beginnen Sie bitte die Diskussion auf der Grundlage der Petition und deren Begründung.

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erstellt am 26.06.2009
lief bis 20.08.2009

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