Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei Geräten die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten während der gesamten Laufzeit für alle nicht selbstverschuldeten Defekte gilt.
bisher musste der Kunde nach 6 Mon. G. nachweisen, dass der Fehler schon von Anfang da war. Das benachteiligt den "Nichtfachmann Kunden" unangemessen, da dies meist nur mit aufwendiger Untersuchung möglich ist. Außerdem soll der Kunde die Sicherheit haben, ein Gerät während einer angemessenen Zeitspanne nutzen zu können, da er ja sonst u. U. mehrfache Kosten für die Anschaffung hätte und außerdem werden die Hersteller angeregt, Produkte zu generieren, die auch "was taugen" und nicht als Wegwerfmüll die Umwelt belasten. Der Bundestag soll sich auch EU-weit für diese Regel einsetzen.
Tatsächlich habe ich schon sehr häufig die Erfahrung machen müssen, dass Artikel (egal ob teuer oder günstig) meistens nach einem Jahr defekt sind! Gerade erst einen Koffer mit Rollen- insgesamt nur viermal benutzt- die Rolle reißt aus- d...
Hier machen es sich ja manche ganz schön einfach. Geht das Gerät nach 6 Monaten kaputt, war es mit Sicherheit Billig-Ramsch. So einfach ist die Welt.
Rechtlich hat man Anspruch auf 6 Monate Gewährleistung (die anderen 18 Monate mit Beweislastumkehr sin...
Ich bin mir noch unschlüßig ob Ich Mitzeichne.
Bisher hatte Ich noch nie Probleme ein Gerät Kostenfrei zurückzugeben oder zur Reperatur zu schicken, egal ob es nun Großhandelsketten,Discounter oder Fachmarkt war. Einzig im Intermet gab es mal Probleme.