Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Solidaritätszuschlag spätestens ab dem 01.01.2010 für Investitionen ausschließlich in den alten Bundesländern zu nutzen.
Die Einführung des Solidaritätszuschlages war zunächst eine Reaktion auf die zu erwartenden Kosten der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Die Einnahmen sind nicht zweckgebunden und können somit für viele verschiedene Aufgaben verwendet werden. Nach dem der Aufbau Ost nun soweit vorangeschritten ist, das dieser in den neuen Bundesländern für z. B. Beamtengehälter etc. verwendet wird, sollte der Solidaritätszuschlag nun in den alten Bundesländern zur Erneuerung von öffentlichen Liegenschaften wie z. B. Schulen oder den Straßenbau verwendet werden.
Nicki-Sebastian Helms Solidaritätszuschlag
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.02.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass der Solidaritätszuschlag spätestens ab dem
1. Januar 2010 für Investitionen ausschließlich in den alten Bundesländern verwen-
det wird.
Der Petent begründet sein Anliegen damit, dass der Aufbau Ost zwischenzeitlich so
weit vorangeschritten sei, dass der ursprünglich als Reaktion auf die zu erwartenden
Kosten der Wiedervereinigung eingeführte Solidaritätszuschlag in den neuen Bun-
desländern mittlerweile beispielweise für Beamtengehälter verwendet werde. Statt-
dessen schlägt der Petent vor, die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag nun in
den alten Bundesländern zur Erneuerung von öffentlichen Liegenschaften, wie etwa
Schulen oder den Straßenbau, einzusetzen.
Die Petition war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen Bun-
destages eingestellt und wird von 108 Mitzeichnern unterstützt. Es gingen 18 Diskus-
sionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass es sich beim Solidaritätszuschlag um eine
Ergänzungsabgabe i. S. d. Artikel 106 Abs. 1 Nr. 6 Grundgesetz handelt, die als Zu-
schlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben wird.
Der Petitionsausschuss erinnert daran, dass der zurzeit bestehende, unbefristete
Solidaritätszuschlag durch das Gesetz zur Umsetzung des föderalen Konsolidie-
rungsprogramms vom 23. Juni 1993 (Bundesgesetzblatt 1993 Teil I, Seite 944) mit
Wirkung zum Veranlagungszeitraum 1995 an eingeführt wurde. Das Gesetz dient der
Anpassung von Staat und Wirtschaft an die veränderten Bedingungen und Aufgaben
nach der Herstellung der Deutschen Einheit. Zur Finanzierung der Vollendung der
Deutschen Einheit wurde ein solidarisches finanzielles Opfer aller Bevölkerungs-
gruppen unausweichlich. Unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit erschien
hierzu ein mittelfristig zu überprüfender Steuerzuschlag als richtiger Lösungsweg, da
damit alle Steuerpflichtigen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit belastet werden
(Bundestags-Drucksache 12/4401).
Der Ausschuss stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Zukunft des Solidari-
tätszuschlages politisch eng mit den durch den Bund zu tragenden Sonderlasten der
Wiedervereinigung verknüpft ist, auch wenn die Einnahmen aus dem Solidaritätszu-
schlag nur einen Bruchteil der Gesamtbelastung ausmachen.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass hierbei allerdings eine verbindliche
Zweckbindung des Aufkommens des Solidaritätszuschlages, wie sie vom Petenten
gefordert wird, verfassungsrechtlich nicht zulässig ist. Die Einnahmen aus dem Soli-
daritätszuschlag dienen wie das Aufkommen jeder Steuer der Finanzierung
sämtlicher Bundesausgaben. Nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung (Non-Affek-
tation) fließt das Aufkommen jeder Steuer in den Gesamthaushalt des Bundes, ohne
hierbei einer vorherigen Zweckbindung zu unterliegen. Dieser Grundsatz besitzt wohl
zumindest in seinem Kerngehalt Verfassungsrang. Möglich bleiben allenfalls
politische Verknüpfungen (vergleiche hierzu das Urteil des Bundesverfassungsge-
richts vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, veröffentlicht in: Neue Zeit-
schrift für Verwaltungsrecht 2004, Seite 846 [848]). Solche sind zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht beabsichtigt.
Der Ausschuss betont abschließend noch einmal, dass eine vorherige gesetzliche
Zweckbindung des Aufkommens aus dem Solidaritätszuschlag zur Verwendung für
bestimmte Haushaltspositionen das Budgetrecht des Parlamentes, über die Verwen-
dung der Steuereinnahmen bei der jährlichen Aufstellung des Bundeshaushaltes frei
entscheiden zu können, in unzulässiger Weise beschränken würde.
Angesichts dessen sieht der Petitionsausschuss keine Möglichkeit, im Sinne des An-
liegens des Petenten tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren ab-
zuschließen.
Da gibts nur eins: Soli abschaffen!
Solidaritäts-Zuschlag
Schon das Wort ist doch eine Provokation. Das hatte sich der damalige Finanzminister Waigel ausgedacht, um im Osten einen permamenten Dankbarkeits- und Schuldkomplex aufrecht zuerhalten. Und im Westen so einen permanenten...
"Der Solidaritätszuschlag ist ersatzlos zu streichen" sollte die Petition lauten
Der SolZ sollte abgeschafft werden; und dies bereits aus Gründen der Steuervereinfachung.
Der Solidaritätsbeitrag hat seine Funktion für die so genannten Ostländer mehr als erfüllt.
Wenn es im Bundestag keine Mehrheit fürs Abschaffen gibt, dann soll er für dringend Benötigtes in unserer Infrastruktur in allen Bundesländern eingesetzt werden...
Ist das nicht ehe Sache der Länder, also die Petition total sinnlos?
Robert
Der Soli hätte meiner Meinung nach schon längst abgeschafft werden müssen.
Genauso bin ich der Meinung das es generell keine Unterschiede in den Verdienstmöglichkeiten zwischen Ost und West mehr geben dürfte.
Wir sind doch ein Land. Oder ? ? ?
Gleiche ...
es gibt Regionen in den neuen Bundesländern, wo der Soli durchaus noch immer benötigt wird, es gibt Regionen in den neuen Bundesländern, wo der Soli völlig Fehl am Platz ist; genauso gibt es in den alten Bundesländern Regionen, die dringend Soli benöti...
Ich spreche mich dafür aus, daß der Solizuschlag - solange er erhoben wird - entsprechend Erfordernissen und Schwerpunkten sowohl in den neuen als auch alten Bundesländern eingesetzt werden kann.
Bin der Meinung, dass dieser Zuschlag generell abgeschafft wird! Und der Westen soll nicht einen Cent bekommen, wenn überhaupt der Zuschlag beibehalten wird.
Ich bin dafür, den Soli endlich ganz abzuschaffen. Wie sollen die neuen Bundesländern sonst mal lernen, mit ihren Geldern zurecht zu kommen, wenn man ihnen alles zuschiebt?
Erster Foreneintrag