Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Solidaritätszuschlag aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen ab sofort für einen vom Bundestag zu ermittelnden Zeitraum, zur Tilgung der in 2009 aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise neu aufgenommenen Staatsschulden genutzt wird.
Dieser vom Bundestag festzulegende Zeitraum sollte so gewählt werden, dass mit den durch den Solidaritätszuschlag eingenommenen Steuern, in kürzester Zeit wieder ein ausgeglichener Haushalt erreicht wird.
Der Solidaritätszuschlag sollte in solch wirtschaftlich schweren Zeiten seiner Bedeutung gerecht werden, und ALLEN Steuerzahlern zu Gute kommen. Diese Gelder sind am sinnvollsten angelegt, durch den Verzicht auf neue Schulden und deren zukünftiger Zinsen.
Da die Verwendung des Soli in letzter Zeit immer öfter -zu Recht- kritisiert wurde, wäre diese Gelegenheit ideal - auch im evtl. Steuersenkungen gegenzufinanzieren.
Martin Wälter Solidaritätszuschlag
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.06.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen ist.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass der Solidaritätszuschlag aus den sozialversiche-
rungspflichtigen Beschäftigungen zur Tilgung der im Jahr 2009 neu aufgenommenen
Staatsschulden verwendet wird, um in kürzester Zeit wieder einen ausgeglichenen
Haushalt zu erreichen.
Der Petent führt an, dass der Solidaritätszuschlag in wirtschaftlich schwierigen Zei-
ten, wie der derzeitigen Wirtschaftskrise, entsprechend seiner Bedeutung genutzt
werden und allen Steuerzahlern zugutekommen solle. Dies kann nach Ansicht des
Petenten am besten dadurch erreicht werden, dass auf die Aufnahme neuer Staats-
schulden verzichtet wird. Diese Zweckbindung des Solidaritätszuschlages soll jedoch
nur für einen vom Bundestag zu bestimmenden Zeitraum gelten.
Der Petent erinnert daran, dass der Solidaritätsbeitrag seiner Meinung nach zu
Recht in der nahen Vergangenheit immer öfter kritisiert wurde. Daher sieht er diese
Gelegenheit als idealen Zeitpunkt, um dem Solidaritätszuschlag in der breiten Bevöl-
kerung ein positiveres Bild zu verleihen und ihn auch zu nutzen, um gegebenenfalls
eventuelle Steuersenkungen zu finanzieren.
Die Petition wurde als öffentliche Petition für einen Zeitraum von sechs Wochen zur
Mitzeichnung und Diskussion ins Internet eingestellt. Die Mitzeichnungsfrist endete
am 16. Juli 2009. Das Anliegen der Petition unterstützten 659 Mitzeichner online
durch ihren Eintrag in die Mitzeichnungsliste. Über das Pro und Contra der Petition
diskutierten die Nutzer in 27 Forenbeiträgen.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten des Vortrages wird auf die vom Petenten einge-
reichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss kommt in seiner parlamentarischen Prüfung unter Berück-
sichtigung einer zu der Eingabe eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums
der Finanzen (BMF) zu folgendem Ergebnis:
Dem Petenten ist zuzustimmen, dass eine möglichst schnelle Rückführung der durch
die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise deutlich angestiegenen Neuverschuldung
ein entscheidendes finanzpolitisches Ziel ist. Durch die am 1. August 2009 in Kraft
getretenen Neuregelungen der Artikel 109 und 115 Grundgesetz (GG) haben der
Bundestag und der Bundesrat eine neue Verschuldensregel beschlossen, die für den
Bund und die Länder den Grundsatz eines ohne Einnahmen aus Krediten aus-
geglichenen Haushalts verfassungsrechtlich vorschreibt.
Die neue Verschuldensregel, die erstmals 2011 Anwendung findet, sieht für den
Bundeshaushalt einen gesetzlich fixierten Abbau des strukturellen, insbesondere um
konjunkturelle Einflüsse bereinigten Defizits 2010 in gleichmäßigen Schritten vor.
Gemäß der verfassungsrechtlichen Neuregelung darf ab dem Jahr 2016 eine struk-
turelle Neuverschuldung des Bundes maximal 0,35% des Bruttoinlandsproduktes
betragen. Den daraus resultierenden Konsolidierungsbedarf für den Bundeshaushalt
hat die Bundesregierung in ihrem im Juni 2009 vorgelegten Finanzierungsplan 2009
bis 2013 dargestellt. Jedoch hat sie dabei offen gelassen, durch welche konkreten
Maßnahmen die erforderlichen Konsolidierungsbeiträge erbracht werden sollen. Dies
zu entscheiden ist Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers in der kommenden Legisla-
turperiode.
Die Anregung des Petenten, einen Haushaltsausgleich über eine Zweckbindung des
Solidaritätszuschlages zu erreichen, ist nach Überzeugung des Petitionsausschusses
nicht Ziel führend. Vermutlich geht der Petent dabei davon aus, dass der Solida-
ritätszuschlag bereits einer Zweckbindung unterliegt. Dies trifft jedoch nicht zu. Der
Solidaritätszuschlag folgt, wie beispielsweise auch die Einkommen- und Umsatz-
steuer, dem in § 8 Bundeshaushaltsordnung niedergelegten Nonaffektationsprinzip.
Das bedeutet, dass er als Deckungsmittel für sämtliche Ausgaben dient.
Die derzeitigen Einnahmen des Bundes (inklusive derjenigen aus dem Solidaritäts-
zuschlag) reichen jedoch gerade nicht aus, um die aktuellen Ausgaben zu decken,
sondern müssen zu einem beträchtlichen Teil durch die Aufnahme neuer Schulden
finanziert werden. Würde der Bundestag dem Vorschlag des Petenten folgen, so
bliebe die Frage, ob der Ausgleich des Bundeshaushalts über eine Senkung von
Ausgaben oder eine Steuererhöhung erreicht werden soll, weiterhin ungeklärt. Eine
dem Anliegen des Petenten entsprechende Initiative im Bundestag würde das Ziel
eines strukturell ausgeglichenen Haushalts also nur noch bekräftigen, ohne jedoch
einen konkreten Beitrag zur Erreichung dieses Zieles zu leisten.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der Grundsatz eines strukturell aus-
geglichenen Haushalts bereits durch die Neuregelung der Artikel 109 und 115 GG
verfassungsrechtlich verankert wurde.
Vor diesem Hintergrund ist dem Petitionsausschuss ein Anlass für ein weitergehen-
des parlamentarisches Tätigwerden nicht ersichtlich, da dem Anliegen des Petenten
bereits mit der geltenden Rechtslage entsprochen ist. Er empfiehlt deshalb, das
Petitionsverfahren abzuschließen.
Der Solidaritätsbeitrag sollte komplett gestrichen werden.Er wird nur noch für die Finanzierung von Prestige Objekten benutzt die Brücke in Dresden zum Beispiel.Der Aufbau Ost ist abgeschlossen!
Eine Verwendung zur Schuldentilgung wieder spricht dem...

Ich denke dass es sinnvoll ist, Schulden abzubauen. Allein für die Tilgung der Zinsen die jählich anfallen gehen ca 20% aller Staatseinnahmen drauf. Was dass für Milliarden Beträge sind... Hätten wir diese Schulden nicht, könnte all dieses Geld für and...
Soli ganz streichen!
Niemals nie wird die Bundesregierung wirklich Schulden tilgen wollen. Erinnert Euch, das Eichel für die einmalige Tilgung, aus dem Verscherbeln der Telekom, richtig den Hintern von seinen Kollegen vollbekommen hat. Und damals hat das wirklich noch Sinn...
Ich kann den Vorschlag nicht unterstützen.
Zwar ist der Solizuschlag inzwischen zweifellos ein Anachronismus, trägt zur unnötigen Verkomplizierung des Steuersystems bei und sollte unbedingt abgeschafft werden (z.B. durch Hinzurechnung in die aktuelle S...
Die Intention der Petition - Schuldentilgung in Zeiten der Finanzkrise - ist gut und verständlich.
Aber was soll das, den Soli zu verwenden, um dann andere Steuern zu senken? Wenn wir zuviel Soli gezahlt haben, dann sollten wir diesen auch senken, und ...
@Nutzer177179
Der Soli wird bestimmt nicht aufgrund öffentlichen Drucks abgeschafft. Die Öffentlichkeit - sprich das Volk - ist doch viel zu feige und zu faul auf die Straße zu gehen wegen 35 € im Monat.
Vergiss es.
Und das mit der Kranken...
@Nutzer177179
Das Problem liegt in der phantasie- und mutlosen Regierung, die einen grausamen Bürokratie-Wasserkopf mit sich rumschleppt. Sie glauben doch wohl nicht im Ernst, daß der Soli 2019 abgeschafft wird. Das ist für die Regierung eine satte Ein...
Hallo,
da hier ja bereits ordentlich auf den Putz gehauen wird, will ich mal versuchen mich der ein oder anderen Kritik anzunehmen - soweit es mein bürgerliches Verständnis dieser Thematik zulässt, weswegen diese Petition auch nicht bis ins Detail gehe...
Diese Petition werde ich nicht mitzeichnen, da das zwar den Schulden helfen würde, nicht aber der Wirtschaft.
Der Soli müßte abgeschafft werden. Das Plus im Geldbeutel der Steuerzahler würde dann normal ausgegeben werden. das unterstützt die Wirtschaf...
Der Solidaritätszuschlag ist doch nur ein Name für eine Steuer, deren Ergebnis fest im Haushalt eingeplant ist.Mir ist jetzt nicht klar, was es bringen soll, dieses Geld an einer Stelle abzuziehen und dafür an anderer Stelle zu verwenden.Ist wie mit de...

Ich bin nicht der Meinung, dass der Solidaritätszuschlag für den Abbau der wegen der aktuellen Wirtschaftskrise verstärkt angehäuften Schulden genutzt werden sollte.
Der größte Teil der zusätzlichen Schulden resultiert aus der Verabschiedung der beiden...
Solidaritätszuschlag - Verwendung zur Schuldentilgung 
Soll heißen wir sollen uns Solidarisch zeigen und den von den Banken und vom Staat verursachten Totalbankrott auch noch zusätzlich zu unseren sonstigen Steuergeldern mitfinanzieren statt Ihn end...