Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
daß die Verfahrenskosten bei den Sozialgerichten von den JobCentern selbst zu übernehmen sind, wenn diese durch fehlerhafte Bescheide verursacht wurden.
Nach der Schaffung der Hartz-IV-Gesetze und dem Wechsel der Zuständigkeit vom Verwaltungs- auf das Sozialgericht sind die Sozialrichter von der Klagewelle regelrecht überrollt worden, die Klagewelle von Hartz-IV-Empfängern gegen Bescheide der JobCentern nimmt kein Ende.
Ca. 50 % der Klagen haben Erfolg und kommen durch Fehler der Bescheide zustande.
Das Sozialgerichtsverfahren beim Arbeitslosengeld II ist für die Beteiligten, also auch das JobCenter, im Regelfall kostenfrei- die Kosten gehen also unmittelbar zu Lasten des Steuerzahlers.
Dieser Fehler in der Gesetzgebung schafft zwar gut bezahlte Jobs für die Sozialgerichte - aber nicht für Hartz-IV-Empfänger.
Deshalb sollte dieses Gesetz dahingehen korrigiert werden, dass die JobCenter bei festgestellter Verursachung des Klageverfahrens durch fehlerhafte Bescheide die Verfahrenskosten selbst zu übernehmen haben.
Dadurch würden die Mitarbeiter in den JobCentern angehalten werden müssen, besser zu arbeiten, um diese Kosten zu sparen.
Sie sollten besser ausgebildet werden, um Rechenfehler zu vermeiden und um zu verstehen, was sie als Bescheide erlassen. Die Stellen in den JobCentern müssten entfristet werden, damit eingearbeitetes Personal bleiben kann und nicht ständig ersetzt werden muß.
In den JobCentern sollten die sich häufig wiederholenden fehlerhaften Bescheide ausgewertet werden, um in Zukunft besser zu arbeiten. Auch das Verständnis, dass die Hartz-IV-Empfänger menschlich und zuvorkommend behandelt werden sollten, würde dadurch wachsen.
Kerstin Bodnar Sozialgerichtsbarkeit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.02.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Verfahrenskosten bei den Sozialgerichten
von den Job-Centern zu übernehmen sind, wenn diese durch fehlerhafte Bescheide
verursacht wurden.
Nach der Schaffung der Hartz-IV-Gesetze und dem Wechsel der Zuständigkeit vom
Verwaltungs- auf das Sozialgericht seien die Sozialrichter von der Klagewelle regel-
recht überrollt worden. Die Klagewelle von Hartz-IV-Empfängern gegen Bescheide
der Job-Center nehme kein Ende. Rund 50 v. H. der Klagen hätten Erfolg und seien
durch Fehler der Bescheide zustande gekommen. Das Sozialgerichtsverfahren beim
Arbeitslosengeld II sei für die Beteiligten, also auch das Job-Center, im Regelfall
kostenfrei. Die Kosten gingen also unmittelbar zu Lasten des Steuerzahlers.
Dieser Fehler in der Gesetzgebung schaffe zwar gut bezahlte Jobs für die Sozialge-
richte aber nicht für Hartz-IV-Empfänger. Deshalb solle dieses Gesetz dahingehend
korrigiert werden, dass die Job-Center bei festgestellter Verursachung des Klage-
verfahrens durch fehlerhafte Bescheide die Verfahrenskosten selbst zu übernehmen
haben. Dadurch würden die Mitarbeiter in den Job-Centern angehalten werden müs-
sen, besser zu arbeiten, um diese Kosten zu sparen. Sie sollten besser ausgebildet
werden, um Rechenfehler zu vermeiden und um zu verstehen, was sie als Bescheide
erlassen. Die Stellen in den Job-Centern müssten entfristet werden, damit
eingearbeitetes Personal bleiben kann und nicht ständig ersetzt werden muss.
In den Job-Centern sollten die sich häufig wiederholenden fehlerhaften Bescheide
ausgewertet werden, um in Zukunft besser zu arbeiten. Auch das Verständnis, dass
die Hartz-IV-Empfänger menschlich und zuvorkommend behandelt werden sollten,
würde dadurch wachsen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die innerhalb der sechswöchigen Mit-
zeichnungsfrist von 272 Unterstützern mitgezeichnet wurde und die zu 53 Diskus-
sionsbeiträgen geführt hat.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung des Anliegens der Petentin lässt sich
unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales wie folgt zusammenfassen:
Bereits die Bearbeitung von Widersprüchen gegen Bescheide der Grundsicherungs-
stellen bindet deren personelle Ressourcen mit erheblichen Auswirkungen auf die
Verwaltungskosten. Dies ist auch der Fall, wenn gegen einen nicht abgeholfenen
Widerspruch Klage vor dem Sozialgericht erhoben wurde.
Nach dem für alle öffentlichen Stellen verbindlichen Grundsatz der sparsamen und
wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltsmitteln sind die Grundsicherungsstellen
bereits aus dieser Sachlage heraus an fehlerfreien nicht zu beanstandenden
Bescheiden interessiert und achten darauf, die Anzahl der Widerspruchs- und
Klageverfahren nicht unnötig zu erhöhen.
Im Hinblick auf die von der Petentin beanstandete Belastung der Steuerzahler durch
Verfahren vor den Sozialgerichten ist die grundsätzliche Finanzierung der Grundsi-
cherungsstellen zu berücksichtigen. Die Kosten der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende werden in allen Formen der Aufgabenwahrnehmung durch Bund und Kom-
munen und damit aus steuerfinanzierten Mitteln getragen. Die Arbeitsgemeinschaften
aus Bundesagentur für Arbeit und Kommunen haben keine eigenen finanziellen
Mittel.
Die mit der Petition erhobene Forderung, die Grundsicherungsstellen zu verpflichten,
die Verfahrenskosten bei den Sozialgerichten zu übernehmen, würde die Einrichtung
eigener Haushalte mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand voraussetzen, der die
Steuerzahler zusätzlich belasten würde.
Die Arbeit der Grundsicherungsstellen sollte vielmehr optimiert werden, um Wider-
sprüche und Klagen durch fehlerhafte Bescheide vermeiden zu können. Die
Bundesagentur für Arbeit hat deshalb umfangreiche Maßnahmekonzepte entwickelt,
um die Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften und Agenturen für Arbeit mit getrennter
Aufgabenwahrnehmung zu verbessern. Insbesondere konnte die angespannte
Personalsituation entlastet werden. So sind im Jahr 2008 rund 3.000 weitere Stellen
für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende genehmigt worden. Im Jahr
2009 sind es 5.900 zusätzliche Stellen.
Eine weitere wichtige Rolle spielt die Qualifizierung der Beschäftigten. Das Bildungs-
angebot der Bundesagentur für Arbeit wurde auch im Jahr 2008 laufend erweitert. Im
Jahr 2008 haben insgesamt rund 40.000 Mitarbeiter an den Qualifizierungsmaß-
nahmen der Bundesagentur für Arbeit teilgenommen. Zusätzlich erfolgen vielfältige
Aktivierungsmaßnahmen in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Auffassung des
Petitionsausschusses kann mit diesen Maßnahmen erreicht werden, dass die Anzahl
der fehlerhaften Bescheide mit der Folge von sozialgerichtlichen Verfahren
zurückgeht.
Nach den vorangegangenen Ausführungen sieht der Petitionsausschuss keine Mög-
lichkeit, das Anliegen der Petentin zu unterstützen. Er empfiehlt deshalb, das Peti-
tionsverfahren abzuschließen.
Guten Tag,
ich lese hier immer nur das Thema Hartz IV natürlich ist es auch ein wichtiges Thema! Aber wie sieht es bei Unfallopfern und Menschen aus die eine
Berufskrankheit haben? Wie lange dauert da ein Sozialgerichtsverfahren wie unabhängig ist so ...
Ich habe zu meinem Beispiel anhand meiner Person (Antwort 7 auf Seite 1 dieses Beitrags) nun noch eine Anmerkung, die genau aufzeigt, warum die JobCenter auch die Verfahrenskosten übernehmen sollen.
Ich habe vor ca. 30 Monaten eine Klage beim Sozialgericht eingereicht, bisher gibt es jedoch zur eingereichten Klage noch keine Entscheidung. Es fand sogar schon mal ein Termin statt, aber auch das ist schon wieder 18 Monte her. Zur Klage gibt es berei...
Warum werden hier nicht auch eine Art Ombudsmänner (oder Frauen) eingesetzt, welche gerichtliche Klagen vermeiden könnten? Diese Fachfrauen (oder Männer) könnten schnell und effektiv prüfen ob die Ablehnungen zu Recht oder Unrecht erfolgt sind. Zudem w...
Ein Beamter
Sie verweckseln hier die Zuständigkeiten. Die Behandlungen von Hartz IV Sachen werden von Sachbearbeitern durchgeführt. Die zum Teil schlecht ausgebildet sind und zu dem noch Unmotiviert sind, da sie vieler Orts nur befristete Arbeitsvertr...
Ich versuche seit Tagen den Sinn dieser Petition zu verstehen, komme aber immer wieder zu dem selben Regebniss.
Sie macht keinen Sinn.
Wenn das Verfahren dem Hartz IV Empfänger gar nichts kostet warum so eine Petition.
Auch die Diskusionsbeiträge von m...