Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...Das Sozialgerichtsverfahren vom Klageantrag bis zur Entscheidung max. 12 Monate Laufzeit haben dürfen.
Der Weg bis zur Klage unterliegt verschiedenen Zeitabläufen. Zum Beispiel hat man gegen einen Bescheid nur eine 1-monatsfrist Zeit, um Widerspruch einzulegen. 6 Monate bis zur Untätigkeitsklage, etc. Allerdings ist es so, das gewisse Klageansprüche sich nach spätestens 12 Monaten wiederholen. Zum Beispiel Klagen gegen Verweigerungen zur Kostenübernahme aus Betriebskostenabrechnungen, Heizkosten, etc. Es muss möglich sein, auch zur Vermeidung weiterer Klagen, das diese Verfahren in erster Instanz innerhalb eines Jahres (12 Monate) entschieden werden. Um Klägerrechte geltend zu machen, bleibt nur der Klageweg mit unbestimmten Urteil und unbestimmter Laufzeit. Allerdings gegen Behörden im umgekehrten Fall (Guthabensituationen) her und kürzen eventuelle Überzahlungen mit der nächsten Leistung. In diesem Ablauf besteht eine große Ungerechtigkeit, der man mit einer maximalen Laufzeit, erstinstanzlich von höchstens 12 Monaten, abschwächen kann.
Auf jeden Fall könnten aber durch richtig Angaben in den Niederschriften der Erörterungen die Warteschleifen beim Landessozialgericht verkürzt werden.
Aktuell gab "Griechenland" heute bekannt, dass Urteile auch "ohne Begründung" gesprochen werden können.
Wer hier in einer "Entschädigung" eine Erleichterung sieht - ist falsch gewickelt.
Das "System" wird etabliert. Rechtsstaatlichkeit ausser Kraft ges...
@Jürgen Richter
Und deshalb ist es auch Quatsch das nur auf die Sozialgerichte zu reduzieren, wie schon einige andere Nutzer angemerkt haben.
Ich sehe nicht das Handlungsbedarf besteht, weil es eben wie sie beschreiben von bestimmten Kriterien abhängt.
Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Gerichtlicher Rechtsschutz ist nur dann effektiv, wenn er nicht zu spät kommt. Eine überlange Verfahrensdauer gefährdert Anspruch des Bürgers auf einen wirksamen Rechtsschutz. Wann ein Gerichtsverfahren ...
Hat sich eh ab heute erledigt, (mehr oder weniger):
Bundesrat stimmt Entschädigung für überlange Gerichtsverfahren zu
Berlin - Bei überlangen Gerichtsverfahren können Betroffene künftig eine Entschädigung einklagen. Der Bundesrat stimmte einem bereits ...
Mehrere ähnliche Petitionen wurden bereits behandelt: Pet-ID 5388 Sozialgerichtsbarkeit - Verkürzung von Sozialgerichtsprozessen (drei Monate bis zur Güteverhandlung, weitere zwei Monate bis zum Urteil) von Mathias Eberhardt u. a.; der Link könnte ausn...
Az.: BVerfG 1 BvR 1304/09
a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht, die Gerichte gegen jede behauptete Verletzung subjektiver Rechte durch ein Verhalten der öffentlichen Gewalt anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtss...
Auch ich bin der Meinung, dass den Menschen die zum Sozialgericht müssen um ihr Recht durchzusetzen zeitnah geholfen werden muss. Da die Fälle sich dort häufen und nach Medienberichten jeder zweite Fall für den Kläger positiv entschieden wird. Woraus s...
Da steckt garantiert wieder ein Hartz IV Empfänger hinter der Petition. Welch ein Schwachsinn dies nur für die Sozialgerichte zu fordern. Verstoss gegen Art. 3 GG weil andere Gerichtszweige benachteiligt würden. Es wäre auch ein Eingriff in die richter...
Verfahrensdauer bei Sozialgerichten:
mein Rekord liegt bei über 10 Jahren bei Ruhendstellung wg Abwartens einer Grundsatzentscheidung.
Als ich dann die Nachricht der Wiederaufnahme bekam,waren die Unterlagen im Zuge der Aktenbereinigung
nach Ende der 1...
Klare Mitzeichnung!
Selbstverständlich hört der Klageweg nicht in der 1. Instanz auf. Allerdings erledigen sich hier schon viele uneinsichtige Widersprüche der Kommunen oder Leistungsträger.
Das ein Richter die Zeit selbst bestimmt ist sicherlich löbli...
Vor den Sozialgerichten finden nicht nur Hartz IV Klagen statt. Es ist unglaublich das für Hartz IV Empfänger ständig extra Würste gebraten werden sollen. Vor dem Arbeitsgericht, Finanzgericht, Verwaltungsgericht und Amtsgericht muss sich der Bürger au...
Ich finde es unangemessen, in der ersten Distanz länger als 12 Monate auf ein Urteil zu warten. Denn kommt es zu einer persönlichen Verhandlung, haben die Parteien nur max. 15 Minuten zum Argumenteaustausch. Eine Vielzahl der Gerichtsverfahren wird sic...
Richtig!
Wie bei mir gibt es gar keine gerichtlichen Verhandlungen!
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Bitte beachten Sie die Richtlini...
Seltsam das eine verkürtzte Verfahrensdauer in der ersten Instanz Vorteile bringen soll, wo doch jeder weiss das das Verfahren damit meist nicht abgeschlossen ist (Berufung und so).
Ich denke im Kern will der Petent eine schnellere Entscheidung im Sinne des Betroffenen erreichen.
Aber in der Praxis sieht es gerade so aus das die vor Arbeit gar nicht mehr nachkommen bei den Sozialgerichten. Schuld daran ist die Gesetzesgebung. Sch...
Unlogische Petition.
Das Verfahren vor jedem Gericht auch den Sozialgerichten unterliegt einer genauen ausführlichen Prüfung von Amtswegen (§ 103 SGG). Es kann kein Richter dazu gezwungen werden ein Verfahren in einem bestimmten Zeitraum abzuschließen...