Mit der Petition wird gefordert, dass Sozialgerichtsprozesse innerhalb von 3 Monaten erstinstanzlich verhandelt werden. Dabei soll innerhalb von 3 Monaten ähnlich den Arbeitsgerichten eine sogenannte "Güteverhandlung" stattfinden. Nach einem erfolglosen Vergleich soll binnen weiteren 2 Monaten ein Urteil gesprochen werden.
Die Regelung soll verhindern, dass milliardenschwere Versicherungen, wie Berufsgenossenschaften, oder aber auch Ämter, nicht unnötig Prozesse in die Länge ziehen und sich vor Zahlungen drücken. Es geht den Versicherungen oder Ämtern in der Regel nicht darum zu gewinnen, sondern die Situation auszusitzen und die Betroffenen mürbe zu machen. Es handelt sich hierbei um ein systematisches zerstören einzelner Existenzen durch aussitzen.
die Pettition kann ich nicht mittragen.
das Problem liegt doch wo anders - auch nach 4 Jahren SGBII schaffen es Sachbearbeiter immer noch Bescheide zu erlassen, bei denen lediglich das vom Computer generierte Datum korrekt ist - in der Widerspruchsst...
Stimme der Petition zu! Ich habe jetzt seit vollen 3 Jahren eine Klage gegen das Grundsicherungsamt zu laufen. Das wird ständig weiter in die Länge gezogen durch Äußerungen der Gegenseite - Antworten auf Äußerungen - Antworten auf Antworten auf die Äuß...
@ axel-hannover
Also ich kommentiere jetzt nur ihren letzten Satz denn alles andere ist ihre Meinung die ich nicht wiederlegen möchte, weil ihnen offensichtlich das juristische Wissen fehlt. Ist auch nicht weiter schlimmmm. 
Warum allerdings die Gesa...
Die Kritik in einigen Kommentaren an der unklaren und mangelhaften Sozialgesetzgebung zielt m. E. in die richtige Richtung. Viel zu häufig muss gerade die Sozialgerichtsbarkeit gesetzgeberische Fehler, Auslassungen und Ungenauigkeiten reparieren.
Aller...
Um den Blick erweitern zu können, empfehle ich die Internetseite
sanktionsmoratorium Punkt de
Ich unterzeichne die Petition, da die unausgegorene Hartz-Gesetzgebung zu einer Klagewelle vor den Sozialgerichten geführt hat, der diese kaum Herr werden können.
Wenn der Hauptpetent allerdings - wie er ja andeutet - durch mehrere Instanzen hindurch ...
Lieber Bundes-Pirat!
Ich hätte die rechtlichen Erklärungen selbst nicht besser vortragen können. Mir geht es aber im Prinzip darum das Zivliverfahren ein sehr verwirrender Begriff ist. Eben durch die Ableitung von Zivil wird ja hier letztlich der Eindr...
Sie haben "zivil" richtig definiert, hier geht es aber um "Zivilrecht", was anders definiert ist.
Zivilrecht = bürgerliches Recht. Hierzu zählen alle Streitigkeiten, die Bürger untereinander austauschen. Zuständig für Zivilrechtsstreitigkeiten sind die...
Bedeutung:
Zivil/bürgerlich
den Bürger betreffend, die bürgerlichen Pflichten/Rechte
Auch wenn es aus Rechtsekonomischer-Sicht richtig ist die Gerichtszweige zu unterteilen so ist dennoch das Wort Zivil in seiner Bedeutung sehr vielschichtig. Darüber g...
Kann der Petition überhaupt nicht folgen. Warum nur Einseitig das Sozialgerichtsgesetz ändern? Andere Prozessarten wie Verwaltungsgerichtsordnung, Finanzgerichtsgesetz und Zivilprozessordnung bleiben außen vor. So gehts nicht. Scheint mir eher so als h...

@ Wolf01
Entschuldigung 
Brauch dringend eine Auszeit. Bis irgend wann
Das Anliegen der Petition ist sinnvoll, denn wie dese schon erwähnt geht es den Behörden in erster Linie immer darum, Zeit zu schinden und nebenbei die BesGr R über denen der "arbeitenden" Bevölkerung zu halten. Ich denke, man sollte auch dazu übergehe...
@ skopeia
Ach nee sind also Verwltungsverfahren keine Zivilverfahren? Machen sie sich doch bitte Sachkundig was Zivilverfahren sind (bischen Googeln).
Noch mal man kann nicht an Hand von Einzellverfahrensgruppen (Festgelegt in § 51 SGG) eine Gesetzesän...