19.05.2012

petition24

Steuerrecht - Ausnahme von der Buchführungspflicht von Kleinunternehmen

Status: in der Abstimmung Lief bis vor 6 Monate

Der Deutsche Bundestag möge beschließen das Unternehmen die weniger als 150000 Euro Umsatz und weniger als 10000 Euro Gewinn im Jahr machen von der Buchführungspflicht entbunden werden und eine vierteljährige Einnahmeüberschussrechnung vorlegen müssen.

Für Kleinunternehmen ist der Aufwand bzw. die Kosten unangemessen hoch und stehen in keinem Verhältnis zur Steuerpflicht. In der Rege führt die Belastung der Kosten zur Aufgabe des Betriebes wobei meist der Betreiber arbeitslos wird. Neuen Unternehmern wird die Selbständigkeit unnötig erschwert und die Entlastung des Arbeitsmarktes findet dann nicht statt.

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Zitat von: Big Mäg am 23. September 2011, 17:45:29
Zitat von: MisterX02 am 23. September 2011, 09:05:29
Ähm,Buchführungspflicht besteht nicht. Siehe dazu § 140 und 141 AO. Umsatzgrenze 500.000,00 Euro u...

Die Abgabenordnung schreibt explizit vor, welche Gewinn- und Umsatzgrößen eine Buchführungspflicht nach dem Steuerrecht erfordern. Warum dann noch eine Extrawurst für Kleinunternehmer?

Gerade bei Unternehmen in der Startphase ist es wichtig, daß durch ...

Ja also ich kann mich mit der Petition auch nicht anfreunden.

Weil eigentlich jeder wählen die KU Regelung.

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Es gibt genügend andere Prob...

Zitat von: Nutzer559042 am 24. September 2011, 14:56:43
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass aus Kleinunternehmern auch größere Unternehmer werden sollten. Und dann hat das alles auch seinen Sinn. Der Kleinunternehmer, der von...

Zitat von: Eulenpapi am 25. September 2011, 16:56:37
Nicht unbedingt.... Wer z. B. auf einem Flohmarkt seine Waren anbietet oder nur eine Würstchenbude hat, warum sollte der eine vollständige Buchführung machen müssen? Einnahme...

Zitat von: Nutzer559042 am 24. September 2011, 14:56:43
Wer Kleinunternehmer bleiben will, hat nicht das Zeug zum Selbstständigen. Der sollte sich lieber einen Angestelltenjob suchen...
Nicht unbedingt.... Wer z. B. au...

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass aus Kleinunternehmern auch größere Unternehmer werden sollten. Und dann hat das alles auch seinen Sinn. Der Kleinunternehmer, der von den Buchhaltungspflichten befreit ist, ist dann auch meist nicht in der Lage, gr...

Zitat von: Datasecure_Obligat am 23. September 2011, 02:33:49
Wer beruflich nebenbei noch bis zu 9.000km monatlich auf der Straße hängt um ein paar Euro mehr übrig zu haben als ein Hartz IV Empfänger, der ist der gebeutelte Dep...

Beim Hartz4 übernimmt der Staat glaube ich, die Buchführung für die Betroffene.  Augen rollen
Mitzeichnung

Zitat von: MisterX02 am 23. September 2011, 09:05:29
Ähm,Buchführungspflicht besteht nicht. Siehe dazu § 140 und 141 AO. Umsatzgrenze 500.000,00 Euro und Gewinngrenze 50.000,00 Euro, also weit über dem was der Petent erreichen ...

Zitat von: klawitter am 23. September 2011, 10:05:17
Neben der rein steuerlichen Funktion erfüllt die korrekte Buchhaltung doch mehr als einen Nebeneffekt. Unter anderem gibt sie Aufschluss darüber, ob die Selbständigkeit richt...

Zitat von: MisterX02 am 23. September 2011, 09:05:29
Ähm,Buchführungspflicht besteht nicht. Siehe dazu § 140 und 141 AO. Umsatzgrenze 500.000,00 Euro und Gewinngrenze 50.000,00 Euro, also weit über dem was der Petent erreichen ...

Also - wir fassen zusammen, Selbständige sind arme Menschen die viel arbeiten, eine Spezialausbildung haben und und die dann auch noch vom Staat unnötigerweise gezwungen werden, Ihre Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen - welch ein Desaster. Angestellt...

Ähm,Buchführungspflicht besteht nicht. Siehe dazu § 140 und 141 AO. Umsatzgrenze 500.000,00 Euro und Gewinngrenze 50.000,00 Euro, also weit über dem was der Petent erreichen will.
Umsatzsteuerpflicht bei über 17500,00 Euro Umsatz, dazu reicht aber ein ...

Zitat von: Datasecure_Obligat am 23. September 2011, 02:33:49
Nun gibt es diese Regelung offiziell. Aber inoffiziell greift die doch nicht. Der Aufwand der andersartigen Buchführung ist nicht viel minder. Für einen Bürohengst m...

Nun gibt es diese Regelung offiziell. Aber inoffiziell greift die doch nicht. Der Aufwand der andersartigen Buchführung ist nicht viel minder. Für einen Bürohengst mag der Aufwand gering erscheinen, für einen Außendienstler, Techniker oder sonstiges je...

Verstehe ich jetzt nicht die Petition.

Wenn man beim Finanzamt die richtige Wahl getroffen hat, als Kleinunternehmer dann muß man doch keine Bilanz machen.

Ein einfaches Kassebuch vorzugsweise natürlich eine Exceltabele (o.ä.) mit Einnahmen, Ausgaben g...

Zitat aus Wikipedia: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz:

Deregulierung und Kostensenkung [Bearbeiten]
Ein Schwerpunkt der Reform liegt in der Deregulierung und Kostensenkung zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen. Hierzu werden Einzelkaufleute von ...

Zitat von: klawitter am 22. September 2011, 10:28:34
Es gibt längst eine steuerliche Regelung für Kleinunternehmen um diesen das Leben zu erleichtern (siehe unten). Buchführung muss aber sein, wie soll man sonst nachhalten könn...

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erstellt am 15.09.2011
lief bis 04.11.2011

Mitzeichner: 160

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