19.05.2012

petition24

Strafverfahren - Umgehende Untersuchungshaft für bestimmte Tätergruppen

Status: in der Abstimmung Lief bis vor 4 Monate

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, bei akuter Gefahr für Leib und Leben Dritter gewaltbereite Täter umgehend in Untersuchungshaft zu nehmen.

Leider lässt der Staat es auch bei akuter Bedrohung zu, das zum Beispiel gewaltbereite Stalker bis zum Prozess auf freien Fuß bleiben. Zur Zeit gibt es gerade einen Fall, der in Bremen durch die Presse geistert. Seit rund einen halben Jahr lässt man es zu, das Verwandte,Bekannte sowie die junge Mutter massiv bedroht werden. Bei der genaueren Formulierung vertraue ich voll auf die Kompetenz des Justizministeriums. Bei dem genannten Fall wurden bereits mehrere Leute mit einem Messer bedroht und diverse Fensterscheiben eingeschlagen.

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Es gibt durchaus Unterschiede zwischen Unterbindungs- und Verbringungsgewahrsam.

Der Unterbindungsgewahrsam wird bei uns relativ häufig durchgeführt. Der Unterbindungsgewahrsam ist ja nicht an Fälle wie in der Petition beschrieben gebunden.
Ge...

So viel ich weiss haben wir dafür das "Unterbindungsgewahrsam" oder auch "Verbringungsgewahrsam" als eine Form des Präventivgewahrsams. Dieses wird jedoch im Hinblick auf die im dritten Reich missbrauchte "Schutzhaft" von der Polizei nur sehr selten an...

Dieser Beitrag wurde vom Moderator gelöscht, da er in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Thema der Petition stand.
Bitte beachten Sie die Richtlinie.

Zitat von: Nutzer3208 am 28. Dezember 2011, 02:29:43
Zitat
Seit rund einen halben Jahr lässt man es zu, das Verwandte,Bekannte sowie die junge Mutter massiv bedroht werden.
Warum hat denn nach 6 Monaten noch kein Proz...

Zitat
Seit rund einen halben Jahr lässt man es zu, das Verwandte,Bekannte sowie die junge Mutter massiv bedroht werden.

Warum hat denn nach 6 Monaten noch kein Prozess stattgefunden ? Das Problem ist nicht primär die Gesetzeslage, sondern schl...


Zitat von: vori am 19. Dezember 2011, 18:28:53
Hier geht es um Gesetze und nicht um die Psyche. Das muß man sauber trennen.
Solange es keine strafbaren Handlungen gibt, gibt es auch keine Opfer.

Wo man ebenfalls sau...

Zitat von: vori am 19. Dezember 2011, 18:28:53

Hier geht es um Gesetze und nicht um die Psyche. Das muß man sauber trennen.

Solange es keine strafbaren Handlungen gibt, gibt es auch keine Opfer.


Nein, schon klar, mit...

Zitat von: Lalune58 am 19. Dezember 2011, 14:28:02

Genau da beißt sich die Katze doch in den Schwanz. Mit dieser Argumentation wird jede Petition, mit Bitte in die Richtung ein Gesetz dahingehend zu ändern, dass es Opfern wirk...

Zitat von: lichthafen am 19. Dezember 2011, 12:57:47

Bei Gesetzestexten hat man oft den Eindruck, dass die Fraktionen sich bei Detailfragen nicht ganz einigen konnten und sie sich deshalb für eine uneindeutige Formulierung ent...

Aus Betroffenensicht ist es aber schon frustrierend, zu erleben, dass die ggf. theoretisch vorhandene Gesetze in der Praxis in konkreten Fällen nicht ausreichend angewandt werden - und dass der Gesetzgeber sich dann für die Rechtsanwendung nicht mehr v...

Zitat von: Lalune58 am 18. Dezember 2011, 11:20:33
Zu zahlen ist dieser Preis natürlich immer von dem Schwächeren, der sich an Recht und Gesetz hält.

Kann man so sehen.
Jedoch kommt das schlussendlich jedem von uns ...

Es ist hier wie bei vielen anderen Dingen auch, die Gesetze sind vorhanden. Wir brauchen keine neuen Gesetze. In der Anwendung zeigt sich dann was Gesetze wirklich taugen und das steht bekanntlich auf einem ganz anderen Blatt.

Es hat schon Tote gegebe...

Zitat von: CSchulte1973 am 17. Dezember 2011, 20:56:13
Die Ingewahrsamnahme darf z.B. in NRW auch durch den Richter nur bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen angeordnet werden (§ 38 Polizeigesetz NW).

Wie bereits ...

Zitat von: wjb1159 am 21. November 2011, 13:02:06
Zitat von: F117 Nighthawk am 21. November 2011, 11:32:13
In wie weit ein Straftäter in U- Haft kommt entscheidet der Richter.
Für Stalker kann auch e...

Zitat von: Eulenpapi am 04. Dezember 2011, 12:38:40
Da ist Folgendes gemeint:

Eine Frau hat sich von ihrem Mann getrennt und geht aufs nächste Polizeirevier:

"Hören Sie mal, mein Exmann hat mich nicht mit einem Messer bedroht....

Zitat von: Lalune58 am 04. Dezember 2011, 13:17:21
Was passiert eigendlich wenn jemand hinzukommt, dem Täter das Messer entwendet und dabei den Täter erheblich verletzt, vielleicht sogar tötet?
Das nennt man Notwehr o...

 Huch So habe ich aber die Petition nicht verstanden. Die Aussagen dort sind dann doch schon etwas heftiger dargestellt. Da geht es nicht um eine einzige Bedrohung mit dem Messer, wobei ich dieses schon schlimm genug finde.

Was passiert eigendlich wenn ...

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erstellt am 05.11.2011
lief bis 03.01.2012

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