Mit der Eingabe soll verhindert werden, dass das Maut-System zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt wird, um so Verkehrsverstöße automatisch zu ahnden.
Die heutige Technik ist sehr weit vorangekommen! Und erst wenn man sich damit auskennt erkennt man was man noch damit anstellen kann!
Diese Petition soll verhindern oder unterbinden, dass Systeme, die gerade in anderen Ländern in Testphasen laufen, automatisch das Tempo auf der Autobahn messen, das Nummernschild dazu aufzeichnen und bei zu schnellem Überschreiten eines bestimten Abschnittes einen automatisch erstellten Straffzettel verschicken.
NEIN zum Automatischen Tempo-Überwachungs-System . NEIN zur Kontrolle.
Viktor Melerski Straßengüterverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.09.2009 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der öffentlichen Petition wird gefordert, dass das Maut-System nicht zur Tempo-
überwachung ausgebaut wird und dass ferner keine Systeme zur automatischen
Ausstellung von Strafzetteln eingeführt werden.
Zu dieser öffentlichen Petition liegen dem Petitionsausschuss 177 Mitzeichnungen
und 57 Diskussionsbeiträge vor.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die heutige
sehr weit entwickelte Technik nicht zur Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeit
eingesetzt werden dürfe. Im Ausland derzeit in Testphasen befindliche Systeme zur
automatischen Geschwindigkeitsüberwachung, bei denen Nummernschilder aufge-
zeichnet und bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einem be-
stimmten Streckenabschnitt der Autobahn automatisch Strafzettel verschickt würden,
müssten verhindert werden.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Zugrundelegung einer
zu der Eingabe eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zusammengefasst wie folgt dar:
Durch das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) wurde von An-
beginn geregelt, dass die Daten, die bei der Mauterhebung anfallen, einer engen
Zweckbindung unterliegen. Mautdaten dürfen daher nur für die Zwecke des ABMG
(somit nur für die Mauterhebung und die Kontrolle über die ordnungsgemäße Maut-
erhebung) verarbeitet und genutzt werden. Im Jahr 2004 wurde auf Betreiben des
Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages diese enge Zweckbindung mit
den Stimmen aller im Bundestag vertretenen Parteien zur Klarstellung um folgende
Regelung ergänzt: ,,Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten
nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.".
Das bedeutet, dass keine Daten zur Kontrolle der Einhaltung der vorgeschriebenen
Höchstgeschwindigkeit erhoben werden dürfen. Die mit der Petition geäußerte Be-
fürchtung, dass das Lkw-Maut-System zur Tempoüberwachung ausgebaut wird, ist
daher nach Auffassung des Petitionsausschusses unbegründet.
Soweit sich die Petition generell gegen eine streckenbezogene automatische Ge-
schwindigkeitsüberwachung (sog. Section Control) wendet, weist der Petitionsaus-
schuss auf Folgendes hin:
Bei der Section Control werden die in den überwachten Abschnitt einfahrenden Fahr-
zeuge am Anfang der Strecke durch die Speicherung des Kennzeichens eingelesen.
Wenn das Fahrzeug die Sektion (unterschiedliche Streckenlängen sind möglich) ver-
lässt, wird ebenfalls eine Registrierung erstellt und an den Auswerterechner über-
spielt. Hier findet ein mathematischer Vergleich (Weg-Zeit-Berechnung) der Regist-
rierungen statt. Nur wenn ein Verstoß vorliegt, wird bei der Ausfahrt ein Foto erstellt,
das für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zur Verfügung steht. Alle anderen
Kennzeichen werden sofort und spurenlos gelöscht. Im Ausland (Österreich, Nieder-
landen und Italien) wurden mit der Section Control bereits gute Erfahrungen bei der
Unfallbekämpfung und der Entschärfung gefährlicher Stellen gesammelt.
Allerdings käme diese Überwachungsmethode in Deutschland schon wegen erhebli-
cher Kosten nur an besonders gefährlichen Straßenabschnitten infrage. Es sind au-
ßerdem noch eine ganze Reihe rechtlicher und den Datenschutz betreffende Fragen
zu klären. Der 47. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2009 in Goslar hat zur Klärung die-
ser Fragen zunächst die Durchführung eines Versuchs empfohlen.
Die Entscheidung, ob eine solche Anlage versuchsweise eingerichtet wird, liegt aller-
dings bei den Bundesländern. Sie sind in Deutschland für die Durchführung der Ver-
kehrsüberwachung allein zuständig.
Der Petitionsausschuss begrüßt ebenso wie das BMVBS, dass sich der Verkehrsge-
richtstag mit der datenschutzrechtlichen Problematik intensiv auseinandergesetzt hat.
Sollte sich ein Bundesland zu einem Pilotversuch entschließen, wird das BMVBS
darauf drängen, dass sehr restriktive Vorgaben gemacht werden (z. B. Einsatz nur
an nachgewiesenen Unfallstellen, keine Verfolgung unbescholtener Autofahrer). Zu-
dem wird das Ministerium darauf achten, dass die Belange des Datenschutzes um-
fassend berücksichtigt werden, auch im Hinblick auf einen möglichen Missbrauch.
Nach den vorangegangenen Ausführungen vermag der Petitionsausschuss im Er-
gebnis derzeit keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen und emp-
fiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise ent-
sprochen worden ist.
Dann hoffen wir mal dass die Menschen hier nicht ganz Blind sind und erkennen wo sie sich Ihre Grenzen setzen lassen!
Ich bin für ein striktes 130km/h! oder Radare aber keine Bilder und keine Messetechnik die uns auszeichnet wie Versuchshamster im Lauf...
nur mal zur Historie der Abschnittsüberwachung:
kürzlich lief auf WDR die Sendung "Als die Polizei noch im Käfer kam - Blaulichtgeschichten aus NRW", mit etwas Google-Suche kann man sie auch online finden. Da wurde eben dieses Verfahren zur Geschwindig...
Ihre Aussage ist trotzdem nicht richtig - wenn es so wäre, würden bundesweit alle 3 Kilometer eine Tempoüberwachung eingerichtet und alle öffentlichen Kassen wären saniert.
Lohnsteuer, Grundsteuer, Umsatzsteuer ua. könnten wir reduzieren und endlich w...
Ich bin gegen diese Petition, da gerade der Straßengüterverkehr schuldhaft an vielen Verkehrsunfällen beteiligt ist und viele LKW-Fahrer eine Fahrweise an den Tag legen, die man als vorsätzliche Verkehrsgefährdung auslegen könnte. Da kann ein bisschen ...
Ich bin für eine Petition die jedes nur mögliche technische System zur Überwachung ausnutzt! Nicht deswegen, weil ich jedes noch so kleine Fehlverhalten geahndet sehen möchte, aber weil die Mehrzahl der sich korrekt verhaltenden Verkehrsteilnehmer von ...
Natürlich dürfen wir nicht in einem Glaskasten fahren. Allerdings soll zumindest der Lastverkehr unter bestimmten Umständen, Sichtweite, Schneematsch, etc. (ist ja auch durch die automatischen Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder festzustellen) in der G...
nur haben die grössten ar*** das meiste sagen in deisem system 
denn so sehr es jetzt nach unten geht... es wird ums verrecken versucht an dem festzuhalten was 80% der menschen krank macht.
Mitzeichnung! Nicht weil ich "rasende" lkw für ungefährlich halte. Für die mitzeichnung habe ich zwei gründe: erstens hat die überwachung der TL in Deutschland nichts mit sicherheit zu tun, vielmehr handelt es sich dabei um blanke abzocke. Zweitens mus...
Beim Durchlesen der Petition und der Kommentare frage ich mich immer stärker : Für welche Art von Überwachung lassen sich die Maut-Brücken überhaupt sinnvoll verwenden.
1.) Bei einer Tempo-Streckenüberwachung muss doch für die gesamte Strecke zwischen ...